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Haftpflichtfrage

andracula

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Hallo,
hab mal eine Frage, vielleicht kennt sich jemand ein bisschen aus:

mir ist, als ich zu Besuch bei jemandem war, etwas ins Waschbecken gefallen, welches nun einen ca. 15cm langen Riss hat und ausgetauscht werden muss.

Das Waschbecken ist ein ganz normales, also kein besonders teures, und ca. 7-8Jahre alt. Leider war keine Quittung mehr vorhanden.

Der Geschädigte hat also, weils die Versicherung so wollte, einen Klempner wegen eines Kostenvoranschlags kommen lassen, der für den Einbau eines neuen Waschbeckens insges. 270 Euro verlangen würde. Den Einbau wollte aber der Geschädigte eh selbst machen, hat dies auch der Versicherung angeboten.

Nun gut, jetzt hab ich nen Brief von der Versicherung bekommen, dass der Schaden mit 50 Euro (!!!!!) reguliert wurde.

Ich finde, das ist ne Frechheit. Dafür kriegt man ja heute nicht mal mehr ein (vergleichbares) Waschbecken.

Ich hab dann fuchsteufelswild da angerufen und gefragt, was das soll. Daraufhin wurde mir gesagt, dass immer nur der Zeitwert eines Gegenstands ersetzt wird. Toll! Ist das so richtig? Ich meine, dann brauche ich auch keine Versicherung wenn ich am Ende eh selbst zahlen muss, was ich nun tun werde, da ich nicht einsehe, dass der Geschädigte das selbst zahlt.

Wenn mir jemand meine 10 Jahre alte Küche zerstört, bekomm ich doch wohl auch das Geld, um die Funktionstüchtigkeit wieder herzustellen, oder etwa nicht?! Auch wenn das heute mehr kostet?

Beim Waschbecken liegt der Wiederbeschaffungswert eben heutzutage bei mehr als 50 Euro, da kann ich doch nix für.
Fakt ist doch, dass der Geschädigte keine andere Wahl hat, als ein neues zu kaufen, und deshalb finde ich, dass ihm wenigstens die Anschaffung ersetzt werden sollte. Und eigentlich auch der Einbau, denn er MUSS ja wohl nicht den Einbau selbst machen, das war nur ein -wie ich finde- kulantes Angebot seinerseits.

Muss die Versicherung nicht auch Rücksicht auf den Kostenvoranschlag nehmen?

Ich fühle mich von der Versicherung ein bisschen verarscht.

Hat jemand Erfahrung mit sowas? Und weiss, wie ich weiter vorgehen könnte?

LG, andracula
 
AW: Haftpflichtfrage

Grundsätzlich hat deine Versicherung recht. Ersetzt wird nach § 249 BGB stets nur der Zeitwert. Bei einem Autounfall ist dir ja auch klar, dass man bei einem Totalschaden für ein altes Auto auch kein neues bekommt.

Als erstes würde ich nicht "fuchsteufelswild" dort anrufen, sondern ganz sachlich das Gespräch suchen. Bekanntlich sind die Lohnkosten bei den Schäden an Waschbecken der größte Anteil. Wenn dein Bekannter dann die Montage selber ausführt sollte die Versicherung bei der Übernahme der Materialkosten kulanter sein.

Ein Abzug bei 7/8 Jahren auf 50 EUR finde ich etwas happig. Wenn der Versicherer nicht gesprächsbereit ist, frag doch mal nach einem Nachweis, wieso der Sachbearbeiter einen Zeitwert von 50 EUR festlegt und nicht z.B. 70 EUR oder mehr. Lass dir alles zeigen, da du bei deinem Versicherer auf Transparenz setzt.

Schau nochmal, ob bei dem KVA auch die Armaturen erneuert werden sollten. Das wäre noch zu streichen.

Viel Glück.
 
AW: Haftpflichtfrage

Grundsätzlich hat deine Versicherung recht. Ersetzt wird nach § 249 BGB stets nur der Zeitwert. Bei einem Autounfall ist dir ja auch klar, dass man bei einem Totalschaden für ein altes Auto auch kein neues bekommt.

Das gilt nicht immer.
Bestes Gegenbeispiel: Sicherheitskleidung (und Helm) bei Motorrad-Fahrern. Wenn man sich bei einem Unfall auf die Nase legt, hat man ein anrecht auf neue Klamotten. (Nichts mit Zeitwert!)

--> §823 BGB
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.


Oder hier:
Gericht: AG Bad SCHWARTAU
Datum: 17. Juni 1999
Az: 3 C 321/99
NK: BGB § 249

Allein aufgrund des Alters der Schutzkleidung kommt ein Abzug "neu für alt" nicht in Betracht, da kein kontinuierlicher Wertverlust aufgrund des Alters eintritt. Anderes kann nur dann gelten, wenn konkret zum Erhaltungszustand der Schutzkleidung vorgetragen wird.

--> Ich gehe mal davon aus, daß bei einem Waschbecken auch kein kontinuierlicher Wertverlust eintritt, da selbst Becken, die zieg Jahtzehnte alt sind, trotz Nutzung noch neuwertig aussehen können.
 
AW: Haftpflichtfrage

Biste bleeed, was von Selbstmontage zu faseln??? Natürlich hat die Versicherung die Montagekosten zu zahlen; und wer dann was macht und zu welchem Preis, geht sie nichts an. Solche Arbeiten müssen aber sachkundig ausgeführt werden. Man stelle sich vor, das Becken fällt jemandem auf den Fuß!
 
AW: Haftpflichtfrage

Hmmm... ich sehe, da ist wohl einiges falsch gelaufen... naja, mein Bekannter hats ja nur gut gemeint, als er den Selbsteinbau vorgeschlagen hat, das war nach dem Kostenvoranschlag.

Ich versuche jetzt nochmal zu verhandeln und sehe was dabei raus kommt. Wenn die mir gar nicht entgegenkommen such ich mir halt nen anderen Haftpflichtversicherer.

Danke für Eure Hinweise (und Beispiele).

LG, andracula
 
AW: Haftpflichtfrage

Das gilt nicht immer.
Bestes Gegenbeispiel: Sicherheitskleidung (und Helm) bei Motorrad-Fahrern. Wenn man sich bei einem Unfall auf die Nase legt, hat man ein anrecht auf neue Klamotten. (Nichts mit Zeitwert!)

--> §823 BGB


Oder hier:

--> Ich gehe mal davon aus, daß bei einem Waschbecken auch kein kontinuierlicher Wertverlust eintritt, da selbst Becken, die zieg Jahtzehnte alt sind, trotz Nutzung noch neuwertig aussehen können.


In dem Urteil des AG wird extra darauf hingewiesen, dass zum Zustand der Schutzkleidung nicht vorgetragen wurde. Auch hier ist der Zeitwert anzusetzen. Auch bei einem Waschbecken wird in der ständigen Rechtsprechung von einem Wertverlust ausgegangen. Es gibt dazu aber keine klaren Richtwerte, wonach der Zeitwert bemessen wird. Deswegen würde ich das Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen.

Natürlich müßten die Montagekosten auch getragen werden. Aber auch hier würde dann ein Zeitwertabzug erfolgen (BGH Rechtsprechung). Da die Versicherung diese anteiligen Kosten aber einspart, würde ich mit einem Verzicht des Zeitwertabzuges beim Material argumentieren.

Der § 823 BGB regelt übrigens nur die Anspruchsgrundlage und bietet keine Rechtsgrundlage für die Anspruchshöhe !!!
 
AW: Haftpflichtfrage

Biste bleeed, was von Selbstmontage zu faseln??? Natürlich hat die Versicherung die Montagekosten zu zahlen; und wer dann was macht und zu welchem Preis, geht sie nichts an. Solche Arbeiten müssen aber sachkundig ausgeführt werden. Man stelle sich vor, das Becken fällt jemandem auf den Fuß!

da befindest du dich aber auf dme holzweg. das geht sie leider sehr wohl etwas an.

ist nicht sonderlich glücklich gelaufen würde ich mal sagen. der besitzer kann ja mal freundlich mit dem versicherer kontakt aufnehmen und sagen, dass ihm das zu wneig ist und mal schauen was da passiert. je nachdem ob es ein service- oder ein direktversicherer ist, dürfte die antwort da unterschiedlich ausfallen...
 
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