ich kenn mich einfach nicht mehr aus. Aus dem Raum Freiburg kommend frag ich mich:
Darf ich meine Radtour über den Rhein nach Frankreich ausdehnen oder nicht?
Wenn (rechtlich) nicht - kontrolliert das jemand?
Nach meinem Kenntnisstand: zur Zeit ja, allerdings eingeschränkt - es sei denn, man hat einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Die zwei wichtigsten Einschränkungen:
In Frankreich gilt eine nächtliche Ausgangssperre, seit dem 20. März von 19 bis 6 Uhr.
Das heißt, spätestens um 19:00 Uhr wieder über dem Rhein zu sein. Das wird kontrolliert und im Falle des Rheins ist das eher leicht. Kostet, glaube ich, 135 € - im Wiederholungsfall mehr.
Für Grenzregionbewohner ohne Test gilt ein Radius von 30 km um den Wohnsitz (in F eher nicht die Gemeinde-/Stadtgrenze), stichprobenartige Kontrollen sind möglich.
Siehe dazu:
https://www.cec-zev.eu/de/themen/coronavirus-in-der-grenzregion/faq-in-der-grenzregion/
https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus#questions
(zweite Frage), ich zitiere aus der Antwort:
Sont exemptés de l’obligation de se munir d’un test PCR les transporteurs routiers, les travailleurs frontaliers et les résidents des bassins de vie frontaliers dans un rayon de 30 km autour de leur domicile.
Ergänzung (nicht relevant für den Freiburger Raum):
Das Departement Moselle, das an Rheinland-Pfalz und das Saarland angrenzt, ist vom RKI seit dem 2. März als Virusvarianten-Gebiet eingestuft: da ist bei der Rückkehr nach Deutschland ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, erforderlich. Ein Schnelltest ist jedoch ausreichend.
Da sich die Regeln kurzfristig ändern können, ist es in jedem Fall sinnvoll, am Tag der Tour zu prüfen, was gilt, wobei die Infoseite der Grenzregion in meinen Augen empfehlenswert ist.