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Gewichtstoleranz Komplettbike

G

gata de gorgos

Hallo Leute:)

Wieviel Toleranz muss ich in kauf nehmen bei einem Komplettbike?????

Ich kann mir schwer vorstellen das die Angaben im Katalog wirklich stimmen.
Man sieht es ja immer wieder wie die Angabe bei LRS,Reifen etc. den angegebenen Daten abweichen.
 
AW: Gewichtstoleranz Komplettbike

Die Komplettbikes sind meist als kleinste Rahmengröße und ohne Pedalen, Flahas etc. angegeben. Manche addieren nur die Herstellergewichte, andere machen auch Testwiegungen.

Für mittlere und große Rahmenhöhen sollte man schon ein paar hundert Gramm Mehrgewicht einkalkulieren.
 
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Meinst du jetzt rein juristisch um nach einem Kauf bei Mehrgewicht einen Mangel anzeigen zu können? Allgemein oder ein spezieller Fall?

Bedenke jedoch: Die Hersteller geben das Gewicht bei einer bestimmten (häufig niedrigen) Rahmenhöhe an. Und durch Leichtschläusche kann ein Hersteller z.B. rund 100g sparen. In jedem Katalog steht irgendwo sinngemäß "Ausstattungsänderungen vorbehalten". Dementsprechend sind die dann bei Auslieferung nicht verbaut ;) Und für Differenzen bei den Anbauteilen kann der Radhersteller nichts.
 
AW: Gewichtstoleranz Komplettbike

Bei Kompletträdern bis zu 2 Kilogramm.

Manche geben das Gewicht in der kleinsten Größe und der hochwertigsten, sprich, leichtesten Ausstattung an.

Gelogen wird da sehr oft......
 
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Bei Kompletträdern bis zu 2 Kilogramm.

Manche geben das Gewicht in der kleinsten Größe und der hochwertigsten, sprich, leichtesten Ausstattung an.

Gelogen wird da sehr oft......

Bei nem Hollandrad, aber ein Sub7 Renner der dann mal 9 Kilo wiegt ist wohl eher die Ausnahme... :)
 
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Bei Kompletträdern bis zu 2 Kilogramm.

Manche geben das Gewicht in der kleinsten Größe und der hochwertigsten, sprich, leichtesten Ausstattung an.

Gelogen wird da sehr oft......

Von solchen Abweichungen habe ich noch nie gehört.
Das die Räder meist in den kleinsten Grössen gewogen werden habe ich gewusst.

Es ist nur schade wenn man ein 8 Kilo Rad kauft und plötzlich ein 8,5 kg Rad in der Hand hält.
 
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Gelogen wir oft in der preislich gemäßigten Klasse. Und auch genau dort, wo du meinst.

Bis etwa 2000 euro werden wirkliche Wunder in Sachen Gewicht versprochen, halten können es die Wenigsten..........
 
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Von solchen Abweichungen habe ich noch nie gehört.
Das die Räder meist in den kleinsten Grössen gewogen werden habe ich gewusst.

Es ist nur schade wenn man ein 8 Kilo Rad kauft und plötzlich ein 8,5 kg Rad in der Hand hält.

Wiege es einfach nach, und die verschiedensten Modelle. Gelegentlich wird das angegebene gewicht unterboten, oft, sehr oft aber nur mit viel Augen zudrücken, näherungsweise eingehalten.

Der geneigte Kunde lässt sich gerne und oft belügen, obwohl eigentlich jedes Rad unterhalb der 11 Kilo-Grenze genau genommen ein Leichtgewicht ist....
 
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Mit ca. 10 Prozent Abweichung muss man immer rechnen. Seriöse Anb ieter wie Cannondale geben in Ihren Katalogen genau aus diesem Grund auch keine Gewichte mehr an. Schon seit Jahren. Mein Händler wiegt jedes Rad was er in den Laden stellt und hängt einen kleinen Zettel dran. So gehört das gemacht.

Man merkt ja schon beim Zubehör was man bestellt das die Gewichtsangaben so gut wie nie stimmen. Paar Gramm hier und paar Gramm dort und schon sinds 500 - 600 g mehr als angegeben.

Ciao Mario
 
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Und für Differenzen bei den Anbauteilen kann der Radhersteller nichts.

Vielleicht der Radhersteller nicht, der Händler aber schon. Wenn er ein Rad mit einem gewissen Gewicht anpreist und dieses aber eklatant vom wahren Wert abweicht, dann sehe ich da schon einen Mangel.
 
AW: Gewichtstoleranz Komplettbike

Vielleicht der Radhersteller nicht, der Händler aber schon. Wenn er ein Rad mit einem gewissen Gewicht anpreist und dieses aber eklatant vom wahren Wert abweicht, dann sehe ich da schon einen Mangel.

Rein juristisch halte ich es für fraglich, ob der Händler dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn der Hersteller das in seinen Prospketen, Internetauftritt etc. anpreist und gleichzeitig schreibt "technische Änderungen und Ausstattungsänderungen vorbehalten" (sinngemäß).

Wichtig für die Entscheidung ob es überhaupt einen Mangel gibt ist, wie stark das Gewicht differiert.

Zum Thema Nacherfüllung einfach mal § 439 BGB Absatz 3 Satz 1 lesen. Da geht es um Verhältnismäßigkeit.

Aber vllt. kann man ja zumindest einen Satz Leichtschäuche aushandeln ;)
 
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Wenn das Gesamtgewicht weder mein Hauptmotiv für den Kauf war, noch das Gewicht wirklich eklatant von den Angaben abweicht würde ich da auch keinen Aufstand machen.
Fakt ist aber, dass der Händler sehr wohl für die Aussagen und Versprechen des Herstellers (wie auch Werbung) verantwortlich ist und auch entsprechend leisten muss. Schließlich wird das Produkt ja unter eben jenen bedungenen Eigenschaften Vertragsgegenstand.
Wenn ich da mit dem Rad unzufrieden wäre (im Hinblick auf das Gewicht) würde ich gar nicht von Nacherfüllung etc. anfangen, da dies idR unmöglich sein wird, sondern gleich von einem Eigenschaftirrtum ausgehen der vom Verkäufer verursacht wurde und den Vertrag anfechten.....
 
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Dazu müsste man vielleicht auch nachweisen, dass 1 kg Mehrgewicht einen entscheidenen Nachteil darstellt, und das tut es nicht.

Ich denke, dass es irgendwo zwischen dem und der aufgrund der Werbung berechtigten Erwartungshaltung des Kunden changiert.

Und ob man dem Händler wirklich den Vorwurf machen kann, glaube ich auch nicht. Die hören sich schließlich von einigen Vertretern mancher Hersteller ( beileibe nicht alle...), das gleiche Gewäsch an wie sie später an die Kunden weitergeben.
Es ist schließlich die Frage, ob ein Kaufmann, die Angaben eines Anbieters technischer Produkte, ob ihrer Richtigkeit überprüfen muß. Und ob er dazu überhaupt in der Lage ist.
Schließlich sollte er doch auf die Richtigkeit vertrauen können.........?

Gut, kann man eigentlich nicht.......... und würde ich auch nicht tun...........
 
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Die Frage die zunächst zu klären wäre ist, was juristisch betrachtet eine "erklatante" oder "erhebliche" Abweichung überhaupt ist. Gerade in Anbetracht des von den allermeisten Herstellern benutzten und von mir bereits genannten Disclaimer ("...Anderungen... vorbehalten"

Bei einem Komplettrad besteht ja noch die Möglichkeit in einem gewissen Bereich das Gesamtgewicht zu reduzieren (leichte Schläuche, evtl. leichtere Reifen und Sattel). Bei einem einzelnen Rahmen wäre die natürlich schwieriger zu realisieren.

Allerdings muss man natürlich auch aufpassen hier nicht in die Rechtsbratung abzudriften.

Interessant wäre es dennoch zu erfahren, um was für ein Werbe- und Realgewicht es hier im Speziellen geht.
 
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Wenn das Gesamtgewicht weder mein Hauptmotiv für den Kauf war, noch das Gewicht wirklich eklatant von den Angaben abweicht würde ich da auch keinen Aufstand machen.
Fakt ist aber, dass der Händler sehr wohl für die Aussagen und Versprechen des Herstellers (wie auch Werbung) verantwortlich ist und auch entsprechend leisten muss. [...]
Beides richtig: 500g mehr bringen niemanden um, aber die Leistung weicht einfach von der Produktbeschreibung ab und man muß sich dann überlegen, wie man damit umgeht.

Tatsächlich ist es doch so: Rennradbau sind Leichtbau. Je leichter ein Rennrad, desto teurer darf es sein. Ein Rad mit 8,5kg darf mehr kosten als ein 9kg Rad. Bei zwei gleich schönen, gleich passenden und gleich ausgestatteten Rädern für den gleichen Preis würde jeder das leichtere der beiden Räder wählen.

Demenstprechend macht die falsche Werbeaussage das Produkt attraktiver als es ist, was dem Verkäufer über die Verkaufszahlen einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft. Rechtlich gesehen ist die falsche Werbeaussage ein Mangel, dem der Händler zunächst mit Nacherfüllung begegnen darf. Nacherfüllung kann dabei bedeuten, die Ware zu tauschen (Tausch gegen das gleich Rennrad würde hier nichts bringen) oder die Ware durch Veränderung in einen mängelfreien Zustand zu versetzen. Das könnte gegebenenfalls beim Rennrad auch bedeuten, dass verbaute Anbauteile gegen leichtere getauscht werden:). Der Verkäufer hat rechtlich zwei mal die Möglichkeit der Nachbesserung, danach kann der Käufer wahlweise im Einvernehmen mit dem Verkäufer den Kaufpreis mindern oder vom Kauf zurücktreten.

Am besten lässt man es natürlich nicht so weit kommen, sondern hängt das Rad vor dem Kauf an eine Waage.
Gelogen wir oft in der preislich gemäßigten Klasse.
Kann ich für meinen Radkauf im Frühjahr nur bestätigen: Räder um die 1000Euro (Alu-Rahmen mit Ultegra Ausstattung) wogen von mir nachgemessen z.T. über ein halbes Kilo mehr. Durch die Rahmenhöhe war dies nicht erklärbar. Es gibt aber auch Läden, die nicht schummeln: Mein CicliB wiegt exakt so viel wie auf der Web-Seite angegeben.
 
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Das ist viel zu unterschiedlich um hier eine klare Grenze zu ziehen. Das beginnt von einer üblichen Serienstreuung von ein paar hundert Gramm bis zu wirklich satten 2kg.

Je preiswerter das Rad, so kann man über den Daumen peilen, desto vollmundiger die Gewichtsversprechen. Und so ein Extrem habe ich wirklich schon erlebt. Da wurde das Rad mit immerhin vorsichtigen 9,2 kg angeboten, real hat es 11kg gewogen.

Das liegt letztlich auch daran, dass für viele Rennradinteressierte das Gewicht der entscheidende Kauffaktor ist.....

Dabei sollte man doch schon mal hinterfragen, wie es kommt, dass auf so vielen Rädern der bis 2000 Euroklasse gerne das Etikett 7,5kg steht, wenn die doppelt bis dreifach so teuren Spitzenmodelle gerade mal 600g weniger wiegen sollen.....( gut, in Stahlzeiten waren ein Pfund wirklich eine Welt für sich und auch heute müsste der Eine oder Andere Anbieter ob seiner Spitzenmodelle preislich in Erklärungsnot geraten...)

Ungeachtet dessen, dass manche wohlmöglich das Versprechen einhalten, ist das doch eine gute Marketingzahl, weil die ja noch nahe genug am "Profimaterial" scheint.

Letztlich hilft nur selbst wiegen......
 
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