So richtig hat sich bei den Straßenverkehrsbehörden in Brandenburg noch nicht herum gesprochen, dass es nicht erlaubt ist, es störenden Radfahrer einfach zu verbieten, die Fahrbahn zu benutzen. Ich bin erstmals im Herbst von Neukölln aus nach Großziethen gefahren & habe erhöhten Blutdruck bekommen, als ich dort nicht auf der Karl-Marx-Straße fahren durfte, sondern einen indiskutabel schmalen & schlechten Geh-/Radweg benutzen sollte. Ich hab dann per E-Mail darauf hingewiesen, dass das nicht in Ordnung ist. Hat aber nichts genützt, es gab nicht einmal eine Antwort. Jetzt habe ich Widerspruch eingelegt & werde auch klagen, wenn die Behörde den Radwegzwang nicht von sich aus aufhebt.
Wer sich dranhängen möchte: Von mir aus sehr gern.
Ungefähr so:
An
Landkreis Dahme-Spreewald
Straßenverkehrsamt
Fontaneplatz 10
15711 Königs Wusterhausen
Widerspruchsverfahren gegen Radwegbenutzungspflicht
entlang der Karl-Marx-Straße in Großziethen zwischen der Landesgrenze mit Berlin und dem Kreisverkehr an der Kreuzung Alt-Großziethen/Lichtenrader Damm
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich, mich nach § 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 13 Absatz 2 Sätze 1 und 2 VwVfG an dem Widerspruchsverfahren gegen die Radwegbenutzungspflicht entlang der Karl-Marx-Straße in Großziethen zwischen der Landesgrenze mit Berlin und dem Kreisverkehr an der Kreuzung Alt-Großziethen/Lichtenrader Damm in beiden Fahrtrichtungen zu beteiligen. Die angegriffenen Regelung betrifft mich auch. Ich halte sie wie der Widerspruchsführer für rechtswidrig und beantrage ebenfalls, sie aufzuheben.
MfG usw.