Balai schrieb:
Ein Zyniker wird dagegen behaupten, daß Guidi perfekt - nämlich genau bis zum Grenzwert - gedopt hat: Eine Probe ist negativ, damit ist er nicht zu belangen. Also: bis zur Oberkante Unterlippe voll - aber gerade so, daß nix rüberschwappt.... :grin:
Beides ist möglich, eine Meinung dazu kann man wohl haben, aber sich kein Urteil erlauben.

Balai hat dazu doch schon alles gesagt: bei A-Probe schwappt der Grenzwert drüber, bei B-Probe gerade eben nicht.
Bei Armstrong '99 waren 6 (!), ich glaube sogar ALLE 6 B-Proben (verschiedener Tage) positiv, die vom Prolog sogar mit exorbitantem Wert. MbMn erübrigt sich in meinen Augen jegliche A-Probe als moralischer Beweis. Sport- und erstrecht strafrechtlich ist es natürlich kein "Beweis" :ka:
Das sagt natürlich nichts über die wahrscheinlich genauso dreckige Praxis vom großen Rest des Peletons aus, die ich genauso ver- und beurteile.
Das ist der WAHRE Fortschritt seit '98/'99, es wird mit hohem Aufwand bis an die Nachweissgrenze (wenn es denn überhaupt Eine gibt) gedopt ("Ich wurde nie positiv getestet", "mir war nie was nachzuweisen", "Weist mir doch mal was nach"
(jetzt wurde ja nachgewiesen!) ), ab und zu schwappt's eben 'n bischen drüber (Guidi, ...) .
Ich stelle einfach mal in'n Raum:
1. (B- &
C-) Proben sollten 10 Jahre eingefroren werden.
2. Diese Proben sollten mehr als stichprobenartig bei neuentwickelten Testmethoden für verbotene aber bisher nicht nachweisbare Mittel nachgeprüft werden.
3. Im positiven B- und C- Fall strafrechtliche, im Grunde sogar wirtschaftliche Konsequenzen (beim nächsten Armstrong) haben.
So, habe ausgekotzt.
Pfeffer und Salz