• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Dienstrad Leasing - was darf man am Rad machen?

sonic00

Aktives Mitglied
Registriert
11 März 2009
Beiträge
130
Reaktionspunkte
108
Hallo zusammen,
ich überlege mir über Lease a bike ein Rad zu leasen.
Entscheidende Frage ist: was darf man am Rad ändern?
Alle original Teile behalten bis zur Rückgabe/zum Rauskaufen ist klar, aber darf ich zB den Gabelschaft passend kürzen?
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von 1Tilly

Hilfreich
Zum Beitrag springen →
Hallo zusammen,
ich überlege mir über Lease a bike ein Rad zu leasen.
Entscheidende Frage ist: was darf man am Rad ändern?
Alle original Teile behalten bis zur Rückgabe/zum Rauskaufen ist klar, aber darf ich zB den Gabelschaft passend kürzen?
vielleicht mal bei Lease a bike nachfragen wäre eine Option.
 
Selbstverständlich darf das Rad an dich angepasst werden. Wenn du also den Gabelschaft kürzen musst, dann ist das völlig ok. Es würde sich lohnen das mit deinem Händler abzusprechen. Denn im Falle eines Falles und wenn sich Korinthenkacker-Anwälte das anschauen und du das Kürzen selber gemacht hast, müsstest du nachweisen können dass du dazu in der fachlichen Lage warst. Ist aber sehr theoretisches Szenario. Hintergrund sind die sogenannten sicherheitsrelevanten Komponenten und Servciearbeiten. Die Versicherung verlangt hier potentiell im Leistungsfall den Nachweis einer fachgerechten Arbeit.
Ich mache eigentlich jedweden Service an meinem Leasingbike selber, habe aber ein extrem gutes Verhältnis mit meinem Händler. Rein rechtlich muss bei meinem Leasinganbieter nur der jährlichen Basiservice (Abhaken einer Liste und Dokumentieren was gemacht werden muss) durchgeführt werden, so dass der Arbeitgeber die Sicherheit hat dass das Rad in einem verkehrsrechtlichen einwandfreien Zustand ist und damit seiner Sorgfaltspflicht genüge getan hat.
 
Danke für die Info.
Das mit der Wartung ist ärgerlich - mach ich auch selber.
Bei lease a bike steht was von „maximal“ eine Wartung im Jahr. Werd mit das noch schriftlich holen - kein Interesse das Rad bei nem Händler abzugeben…
 
Bevor ich an meinem 1. Leasing-Rad zur Säge griff, hab ich kurz den Händler gefragt. Er nickte, das Sportgerät darf angepasst werden.
Auch wenn es nach 3 Jahren zurück gehen sollte, was finanziell aber keinen Sinn macht, wäre es blöd, 3 Jahre als Genussfahrer rumzufahren, wenn man tiefer will und kann.
 
du willst das bike selbst anpassen, du willst das bike selbst warten, du willst das bike nicht zu einer fachwerkstatt bringen... warum solltest du ein leasing-rad wollen... 😄

das so ungefähr als wenn ich einen PKW lease, den aber tiefer legen will, und dieses sowie verpflichtende serviceintervalle selbst auf meiner garagenbühne durchführen wollte...
 
du willst das bike selbst anpassen, du willst das bike selbst warten, du willst das bike nicht zu einer fachwerkstatt bringen... warum solltest du ein leasing-rad wollen... 😄

das so ungefähr als wenn ich einen PKW lease, den aber tiefer legen will, und dieses sowie verpflichtende serviceintervalle selbst auf meiner garagenbühne durchführen wollte...
Wegen der Steuern :p😍🤑
 
Ich mache eigentlich jedweden Service an meinem Leasingbike selber, habe aber ein extrem gutes Verhältnis mit meinem Händler. Rein rechtlich muss bei meinem Leasinganbieter nur der jährlichen Basiservice (Abhaken einer Liste und Dokumentieren was gemacht werden muss) durchgeführt werden, so dass der Arbeitgeber die Sicherheit hat dass das Rad in einem verkehrsrechtlichen einwandfreien Zustand ist und damit seiner Sorgfaltspflicht genüge getan hat.
Und wenn du eine weile Krank bist weil der nicht zu dir passender Lenker z.B. Schulterprobleme verursacht, und du dürftest den nicht austauschen, dann hätte der Arbeitgeber auch ein Problem mit ser Sorgfaltspflicht.
 
Bevor ich an meinem 1. Leasing-Rad zur Säge griff, hab ich kurz den Händler gefragt. Er nickte, das Sportgerät darf angepasst werden.
Auch wenn es nach 3 Jahren zurück gehen sollte, was finanziell aber keinen Sinn macht, wäre es blöd, 3 Jahre als Genussfahrer rumzufahren, wenn man tiefer will und kann.
ROFL ... subtil & gut!
 
du willst das bike selbst anpassen, du willst das bike selbst warten, du willst das bike nicht zu einer fachwerkstatt bringen... warum solltest du ein leasing-rad wollen...
Weil das durchaus günstiger ist...

das so ungefähr als wenn ich einen PKW lease, den aber tiefer legen will, und dieses sowie verpflichtende serviceintervalle selbst auf meiner garagenbühne durchführen wollte...
Äpfel und Birnen?
ROFL ... subtil & gut!
weder subtil noch gut 🤷‍♂️
 
Kurz um: Ein Leasingbike gehört dir bis zur möglichen Übernahme nach 3 Jhren nicht, du bist nur Nutzer. Folglich darfst du rein formal auch keine Arbeiten am Rad durchführen.
Wenn der Händler bei der Abholung/Überhabe den Schaft zur Anpassung kürzt ist, das zulässig aber mir ist noch kein Leasingvertrag untergekommen, der den Nutzer erlaubt, in der heimischen Werkstatt am Bike zu Schrauben. Haftung und Nachweispflicht fallen dir spätestens im Schadensfall auf die Füße, wenn du selbst schraubst.

Gruss, Felix
 
Kurz um: Ein Leasingbike gehört dir bis zur möglichen Übernahme nach 3 Jhren nicht, du bist nur Nutzer. Folglich darfst du rein formal auch keine Arbeiten am Rad durchführen.
Wenn der Händler bei der Abholung/Überhabe den Schaft zur Anpassung kürzt ist, das zulässig aber mir ist noch kein Leasingvertrag untergekommen, der den Nutzer erlaubt, in der heimischen Werkstatt am Bike zu Schrauben. Haftung und Nachweispflicht fallen dir spätestens im Schadensfall auf die Füße, wenn du selbst schraubst.

Gruss, Felix

Ich glaube das ist etwas zu pauschal formuliert und bedarf einer Differenzierung.

Ich war bei der Einführung des Leasingmodells bei uns in der Firma beteiligt, und habe dazu mit etlichen Händlern und Leasingfirmen gesprochen, auch was die rechtlichen Rahmenbedingungen sind und vor allem wie das in der Praxis gelebt werden kann. Und ich habe extra noch mal genau meinen eigenen Vertrag und die Herstelleranweisungen meines Rades darauf geprüft.

Korrekt, Leasingnehmer*innen sind Nutzer*innen, aber nicht Eigentümer*innen des Fahrrads, und haben gewisse Wartungspflichten laut Vertrag. Sicherheitsrelevante Wartungen und Prüfungen dürfen nur von qualifizierten Fachpersonal durchgeführt werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Nicht-sicherheitsrelevante Arbeiten dürfen selbst erledigt werden, sofern die Qualifikation vorhanden ist und die Herstellervorgaben eingehalten werden. So steht es sinngemäß in den Wartungsanweisungen der Räder, auf die sich die Leasingverträge explizit beziehen.

Anders ausgedrückt: Selbstwartung ist NICHT automatisch verboten nur weil du nicht der Eigentümer bist, trägt aber immer das Risiko, dass man im Leistungsfalle Probleme bekommen kann, ganz genauso wie man mit bei der Herstellerhaftung Probleme bekommen kann bei Selbstwartung auch wenn das Rad gekauft ist und nicht geleased.

Wenn man weiß, was man tut und qualifiziert ist, und mit einem verständnisvollen Händler zusammenarbeitet, ist das Risiko in meinen Augen absolut vertretbar.
 
Weil das durchaus günstiger ist...
nein? seit wann ist eine sache (ware) MIT dienstleistung günstiger als OHNE dienstleistung... wenn überhaupt gibts steuerliche vorteile, oder es gibt diese ware mit dienstleistung vom arbeitgeber als geldwerten vorteil, ohne aber nicht... von dienstrad steht hier aber nichts.

Äpfel und Birnen?
seh ich anders. beides ist eine bauliche veraenderung und bei beidem ist eine regelmaessige wartung in einer (vertrags)werkstatt normalerweise verpflichtend.
 
Zuletzt bearbeitet:
nein? seit wann ist eine sache (ware) MIT dienstleistung günstiger als OHNE dienstleistung... wenn überhaupt gibts steuerliche vorteile, oder es gibt diese ware mit dienstleistung vom arbeitgeber als geldwerten vorteil, ohne aber nicht... von dienstrad steht hier aber nichts.
Doch!
"Dienstrad" steht sogar in der Überschrift - abgesehen davon dürfte sich die Zahl der Fahrräder, die privat ohne Dienstrad geleast werden maximal im zweistelligen Bereich bewegen... :rolleyes:
seh ich anders. beides ist eine bauliche veraenderung und bei beidem ist eine regelmaessige wartung in einer (vertrags)werkstatt normalerweise verpflichtend.
Schon mal das Scheckheft eines Fahrrades gesehen? Nein? Ich auch nicht, gibt' keines und es interessiert auch keinen wirklich. Die nötigen Fachkenntnisse und (v.a.) Werkzeuge halten sich bei der Wartung von Fahrrädern ja in Grenzen, im Gegensatz zum PKW.
 
ja moin. überschrift nicht gelesen.
anyway: leasing kostet nicht weniger, es kostet mehr. richtig ist das bei firmenleasing jemand anders als du teilkosten übernimmt welche deine kosten reduziert und es für dich günstiger macht. das wollte ich sagen. :)

Schon mal das Scheckheft eines Fahrrades gesehen?
Ja. aber sicher. und zwar gestern. ich hab gestern ein cube nulane bei cube gekauft, das bike HAT ein (einem PKW serviceheft aehnliches) "scheckheft".

das kann sein...
 
Ich glaube beim Thema Dienstradleasing darf man nicht vergessen dass es
den Standardkunden (ist er qualifiziert Wartungsarbeiten durchzuführen oder nicht. Will er es oder will er es nicht, akzeptiert er ein Versicherungsrisiko oder nicht),
den Standard Leasingvertrag (Kleingedrucktes beim Leasingprovider, Welches Servicepaket ist gewählt, bzw. ist verpflichtend, welche Versicherungsbedingungen, was steuert der AG bei oder nicht, was will der AG als Besonderheit im Vertrag berücksichtigt haben, Übernahme und Rückgabebedingungen, in Aussicht gestellter Abkaufpreis, erlaubt der AG Nutzung durch gesetzlich erlaubte Dritte oder nicht, etc.),
den Standardhändler (Toleriert er Selbstwartung, oder unterstütz es gar, oder lehnt er es ab, besteht er bei Leasing auf UVP, oder gibt er transparent Rabatt auch für Leasingräder, etc..),
den Standard AN-AG Vertrag (Ist der AG Vorsteuerabzugsberechtigt, Fallen Sozialabgaben an, etc.)
die Standard Wartungsrichtlinie für das zu leasende Fahrrad (off the shelf Räder, individuell aufgebaut, bespoked, etc.)
nicht gibt. Es ist eine durchaus komplexe und sehr vielschichtige Angelegenheit.
Am Ende ist es immer eine sehr individuelle Situation und sehr persönliche Entscheidung.
Pauschale Statements "Es ist so", "Es geht nicht", bzw. "Es geht doch", könnten für die individuelle Situation nicht zutreffend sein oder persönlich anders bewertet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube das ist etwas zu pauschal formuliert und bedarf einer Differenzierung.

Ich war bei der Einführung des Leasingmodells bei uns in der Firma beteiligt, und habe dazu mit etlichen Händlern und Leasingfirmen gesprochen, auch was die rechtlichen Rahmenbedingungen sind und vor allem wie das in der Praxis gelebt werden kann. Und ich habe extra noch mal genau meinen eigenen Vertrag und die Herstelleranweisungen meines Rades darauf geprüft.

Korrekt, Leasingnehmer*innen sind Nutzer*innen, aber nicht Eigentümer*innen des Fahrrads, und haben gewisse Wartungspflichten laut Vertrag. Sicherheitsrelevante Wartungen und Prüfungen dürfen nur von qualifizierten Fachpersonal durchgeführt werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Nicht-sicherheitsrelevante Arbeiten dürfen selbst erledigt werden, sofern die Qualifikation vorhanden ist und die Herstellervorgaben eingehalten werden. So steht es sinngemäß in den Wartungsanweisungen der Räder, auf die sich die Leasingverträge explizit beziehen.

Anders ausgedrückt: Selbstwartung ist NICHT automatisch verboten nur weil du nicht der Eigentümer bist, trägt aber immer das Risiko, dass man im Leistungsfalle Probleme bekommen kann, ganz genauso wie man mit bei der Herstellerhaftung Probleme bekommen kann bei Selbstwartung auch wenn das Rad gekauft ist und nicht geleased.

Wenn man weiß, was man tut und qualifiziert ist, und mit einem verständnisvollen Händler zusammenarbeitet, ist das Risiko in meinen Augen absolut vertretbar.
Und deine Qualifikation weißt du wie nach?
Natürlich steht im vertragswerk nicht explizit drin, dass man das nicht darf.
Im Streitfall wird dir, ohne nachgewiesene Qualifikation, erst einmal unterstellt, dass du es nicht kannst, bis zu eben den nachweis erbracht hast, dass ein möglicher Schaden nicht durch dich verursacht wurde.
Du brichst ja selbst von einem "Risiko" weil dir im grunde genomemn klar ist, dass das haftungsrechtlich schwierig werden kann.

Wenn man sich nicht erwischen lässt und alles gut geht, "darf" man in dieser herangehensweise ziemlich viel machen.

So denkt jeder anders. ich urteile dabei nicht darüber dass du dir das zutraust, störe mich aber daran, in Foren zu lesen, dass man da ruhig dran basteln kann, wenn man nur genug von seinen Fähigkeiten überzeugt ist.

Gruss, Felix
 
Zurück