Ich glaube das ist etwas zu pauschal formuliert und bedarf einer Differenzierung.
Ich war bei der Einführung des Leasingmodells bei uns in der Firma beteiligt, und habe dazu mit etlichen Händlern und Leasingfirmen gesprochen, auch was die rechtlichen Rahmenbedingungen sind und vor allem wie das in der Praxis gelebt werden kann. Und ich habe extra noch mal genau meinen eigenen Vertrag und die Herstelleranweisungen meines Rades darauf geprüft.
Korrekt, Leasingnehmer*innen sind Nutzer*innen, aber nicht Eigentümer*innen des Fahrrads, und haben gewisse Wartungspflichten laut Vertrag. Sicherheitsrelevante Wartungen und Prüfungen dürfen nur von qualifizierten Fachpersonal durchgeführt werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Nicht-sicherheitsrelevante Arbeiten dürfen selbst erledigt werden, sofern die Qualifikation vorhanden ist und die Herstellervorgaben eingehalten werden. So steht es sinngemäß in den Wartungsanweisungen der Räder, auf die sich die Leasingverträge explizit beziehen.
Anders ausgedrückt: Selbstwartung ist NICHT automatisch verboten nur weil du nicht der Eigentümer bist, trägt aber immer das Risiko, dass man im Leistungsfalle Probleme bekommen kann, ganz genauso wie man mit bei der Herstellerhaftung Probleme bekommen kann bei Selbstwartung auch wenn das Rad gekauft ist und nicht geleased.
Wenn man weiß, was man tut und qualifiziert ist, und mit einem verständnisvollen Händler zusammenarbeitet, ist das Risiko in meinen Augen absolut vertretbar.