• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Dienstrad Leasing - was darf man am Rad machen?

Es erscheint mir müßig zu diskutieren ob es mehr unfähige oder fähige Mechaniker bei den Händlern oder in der eigenen Werkstatt gibt.
In einem Schadensfalle ist die Instanz die sich im Auftrag des Leasingproviders und der Versicherung den Schaden anschaut, und typischerweise entscheidet ob es sich um einen berechtigten Schadensfall handelt oder um einen Wartungsfehler, der Händler.
Alleine aus dieser Entscheidungssituation heraus, wird die Kompetenz des Händlers in der Praxis natürlich weniger angezweifelt werden, als die Kompetenz des Privatschraubers.
Meine persönliche Konsequenz ist das Selberschrauben an einem Leasingrad nur zu machen, wenn ich mich mit meinem Händler ausgezeichnet verstehe und er bei mir auch keine Probleme damit hat.
Aus diesem Grund war es für mich wichtiger den richtigen Händler zu finden mit dem ich mich wohlfühle, und er sich mit mir, als den nächsten x-beliebigen Händler wo ich eventuell den etwas größeren Rabatt bekomme.
Zur Erinnerung: Dieselbe Problematik besteht prinzipiell auch bei jedem x-beliebigen gekauften und nicht geleasten Fahrrad wenn es um Fragen der Herstellerhaftung und Garantie im Schadensfalle geht.
 
Zur Erinnerung: Dieselbe Problematik besteht prinzipiell auch bei jedem x-beliebigen gekauften und nicht geleasten Fahrrad wenn es um Fragen der Herstellerhaftung und Garantie im Schadensfalle geht.
Nicht in dieser Form. Ein Leasing Rad gehört mir nicht, ich darf es nur nach den vertraglichen Bedingungen nutzen.
 
Nicht in dieser Form. Ein Leasing Rad gehört mir nicht, ich darf es nur nach den vertraglichen Bedingungen nutzen.
Ich meinte die Problematik nachzuweisen dass man die Fähigkeit hat es fachgerecht zu machen.
Auch beim Leasing gibt es nicht bei allen Verträgen eine pauschale vertragliche Verpflichtung jegliche Wartung bei einem Fachhändler machen zu müssen.
Viele Leasingverträge beziehen sich auf die Wartungsanforderungen des Herstellers. Und da steht oft entweder wörtlich oder sinngemäß , dass, wenn man die entsprechende Qualifikation hat, bestimmte nicht sicherheitsrelevante Arbeiten selber machen darf.
Am Ende läuft es so gut wie immer auf die Situation hinaus dass ein Händler (oder im Direktvertrieb evtl. auch der Hersteller selber) entscheidet ob sich um Murks oder um einen echten Schadensfall handelt.
 
Der Unterschied ist aber das ich dann keine Versicherungen über den Besitzer des Fahrrades habe. Die sagt nämlich vielleicht "Wer hat an meinem Fahrrad geschraubt? Ich will das Geld von dem haben".

Während bei deinem eigenen Rad die Frage sowieso ganz anders aussieht, denn es ist dein Schaden und du willst Geld oder Ersatz haben weil es dir gehört.
 
D

Der Unterschied ist aber das sie im Zweifel dafür versichert sind wenn etwas passiert. Für deine eigentständige Frickelei an einem Leasingrad mit Versicherung könnte das im Zweifel anders ausgehen. Denn: du schraubst an einem Fahrrad das nicht dir gehört, das aber der Besitzer versichert hat falls etwas passiert.
Nach meiner Erfahrung sind die Pfuscher durchaus auch auf Händlerseite zu finden. Viele von denen können genauso gut Schuhe verkaufen...
 
Nach meiner Erfahrung sind die Pfuscher durchaus auch auf Händlerseite zu finden. Viele von denen können genauso gut Schuhe verkaufen...
Hast du eben schon mal geschrieben, spielt aber immer noch keine Rolle. Die Pfuscher machen das im Auftrag und entsprechend versichert. Komm mal von deinem hohen Ross runter.

Ich sage ja gar nicht das es nicht auch schlechte Mechaniker und gute Heimwerker gibt, nur gehts hierbei um das reparieren/warten von fremden Eigentum mit ggf. Wartungsverträgen und Versicherungen. Das ist einfach eine andere Grundlage.
 
Der Unterschied ist aber das ich dann keine Versicherungen über den Besitzer des Fahrrades habe. Die sagt nämlich vielleicht "Wer hat an meinem Fahrrad geschraubt? Ich will das Geld von dem haben".

Während bei deinem eigenen Rad die Frage sowieso ganz anders aussieht, denn es ist dein Schaden und du willst Geld oder Ersatz haben weil es dir gehört.
Ich will nicht zu pingelig sein, aber der Besitzer bist du, denn du hast die physikalische Gewalt über das Rad.
Die Leasingfirma ist der Eigentümer, und die überlässt es an den Leasingnehmer deinen Arbeitgeber. Und der Arbeitgeber macht einen Überlassungsvertrag mit dem Arbeitnehmer. Dort werden die Pflichten des AN erläutert.
Hierzu gelten die Bedingungen der angewendeten Schadensversicherungen und Serviceversicherungen. Und in einem Schadensfalle übernimmt der Händler die Erstbegutachtung um zu entscheiden ob es sich um einen Schadensfall handelt.
Dass sich die Versicherung Geld holen will, halte ich persönlich für ein sehr esoterisches und theoretisches Szenario, dass so in der Praxis nicht vorkommt. So lange die Versicherung nicht zahlen muss ist der erst einmal der Zustand schnuppe. Wenn es aus der gelebten Praxis gegenteilige Erfahrungen geben sollte, würde ich sehr gerne mehr davon erfahren.
Interessant könnte es erst am Ende werden wenn man zurückgeben will, aber der Hobel durch Murks in einem bedauernswerten Zustand ist. Hier könnte es theoretisch zu Forderungen seitens der Leasingfirma, also Eigentümer, über den Arbeitgeber kommen. Im Falle eines Abkaufes durch den AN, passiert gar nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Allgemeine Frage dazu
Wer wechselt bei einem Leasingrad die Reifen?
Lasst ihr das in der Fachwerkstatt machen ?
Mit dieser Frage zielst du genau auf den Inhalt der jetzigen Diskussion.
Wenn man die Bedingungen im wortwörtlichen Sinne und sehr deutsch auslegt, könnte man zum Schluss kommen dass die Schrauben die vor jeder Fahrt laut Hersteller auf festen Sitz überprüft werden müssen, von einem Händler überprüft werden müssen. Nur als extremes Beispiel.
Mit deinem Reifenbeispiel kommst du deutlich näher an das Gebiet das als sicherheitsrelevante Arbeit betrachtet werden kann.
Ich persönlich tausche meine Reifen selber, beziehe die Reifen aber über meinen Händler, denn die Kosten werden übernommen.
Wie oben schon angemerkt, um Probleme in einem Schadensfall in der Praxis zu vermeiden, empfehle ich jedem so etwas mit seinem Händler zu besprechen. Wenn dieser strikt dagegen ist, kannst du dir ausmalen was im Schadensfalle passieren würde. Dann kannst du entweder ihn das mit den Reifen machen lassen, oder einen Händler finden mit dem du ein gemeinsames Verständnis hast.
Ein gesundes und vertrauensvolles Verhältnis mit deinem Händler zahlt sich am Ende auf alle Fälle irgendwie aus.
 
Mit dieser Frage zielst du genau auf den Inhalt der jetzigen Diskussion.
Wenn man die Bedingungen im wortwörtlichen Sinne und sehr deutsch auslegt, könnte man zum Schluss kommen dass die Schrauben die vor jeder Fahrt laut Hersteller auf festen Sitz überprüft werden müssen, von einem Händler überprüft werden müssen. Nur als extremes Beispiel.
Mit deinem Reifenbeispiel kommst du deutlich näher an das Gebiet das als sicherheitsrelevante Arbeit betrachtet werden kann.
Ich persönlich tausche meine Reifen selber, beziehe die Reifen aber über meinen Händler, denn die Kosten werden übernommen.
Wie oben schon angemerkt, um Probleme in einem Schadensfall in der Praxis zu vermeiden, empfehle ich jedem so etwas mit seinem Händler zu besprechen. Wenn dieser strikt dagegen ist, kannst du dir ausmalen was im Schadensfalle passieren würde. Dann kannst du entweder ihn das mit den Reifen machen lassen, oder einen Händler finden mit dem du ein gemeinsames Verständnis hast.
Ein gesundes und vertrauensvolles Verhältnis mit deinem Händler zahlt sich am Ende auf alle Fälle irgendwie aus.

Ich glaube hier wird total überrissen.

Keine Frage, ziehe ich die Schrauben am Carbonlenker zu fest, habe ich ein Problem.
Wechsel ich die Schaltzüge und tausche mal das Öl in der Bremse, wird mir das kaum bei einem Unfall nachgetragen werden. Wenn ich das fachgerecht mache.

Natürlich kann der Vertragstreue Vorsichtige Radfahrer seine Kette auch in der Fachwerkstatt ölen lassen.
Nur, falls bei einem Unfall die nicht in der Fachwerkstatt geölte Kette zu einem Unfall führen könnte.
Grüße
 
Zurück