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Dienstrad Leasing - was darf man am Rad machen?

sonic00

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Hallo zusammen,
ich überlege mir über Lease a bike ein Rad zu leasen.
Entscheidende Frage ist: was darf man am Rad ändern?
Alle original Teile behalten bis zur Rückgabe/zum Rauskaufen ist klar, aber darf ich zB den Gabelschaft passend kürzen?
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von 1Tilly

Hilfreich
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Hallo zusammen,
ich überlege mir über Lease a bike ein Rad zu leasen.
Entscheidende Frage ist: was darf man am Rad ändern?
Alle original Teile behalten bis zur Rückgabe/zum Rauskaufen ist klar, aber darf ich zB den Gabelschaft passend kürzen?
vielleicht mal bei Lease a bike nachfragen wäre eine Option.
 
Selbstverständlich darf das Rad an dich angepasst werden. Wenn du also den Gabelschaft kürzen musst, dann ist das völlig ok. Es würde sich lohnen das mit deinem Händler abzusprechen. Denn im Falle eines Falles und wenn sich Korinthenkacker-Anwälte das anschauen und du das Kürzen selber gemacht hast, müsstest du nachweisen können dass du dazu in der fachlichen Lage warst. Ist aber sehr theoretisches Szenario. Hintergrund sind die sogenannten sicherheitsrelevanten Komponenten und Servciearbeiten. Die Versicherung verlangt hier potentiell im Leistungsfall den Nachweis einer fachgerechten Arbeit.
Ich mache eigentlich jedweden Service an meinem Leasingbike selber, habe aber ein extrem gutes Verhältnis mit meinem Händler. Rein rechtlich muss bei meinem Leasinganbieter nur der jährlichen Basiservice (Abhaken einer Liste und Dokumentieren was gemacht werden muss) durchgeführt werden, so dass der Arbeitgeber die Sicherheit hat dass das Rad in einem verkehrsrechtlichen einwandfreien Zustand ist und damit seiner Sorgfaltspflicht genüge getan hat.
 
Danke für die Info.
Das mit der Wartung ist ärgerlich - mach ich auch selber.
Bei lease a bike steht was von „maximal“ eine Wartung im Jahr. Werd mit das noch schriftlich holen - kein Interesse das Rad bei nem Händler abzugeben…
 
Bevor ich an meinem 1. Leasing-Rad zur Säge griff, hab ich kurz den Händler gefragt. Er nickte, das Sportgerät darf angepasst werden.
Auch wenn es nach 3 Jahren zurück gehen sollte, was finanziell aber keinen Sinn macht, wäre es blöd, 3 Jahre als Genussfahrer rumzufahren, wenn man tiefer will und kann.
 
du willst das bike selbst anpassen, du willst das bike selbst warten, du willst das bike nicht zu einer fachwerkstatt bringen... warum solltest du ein leasing-rad wollen... 😄

das so ungefähr als wenn ich einen PKW lease, den aber tiefer legen will, und dieses sowie verpflichtende serviceintervalle selbst auf meiner garagenbühne durchführen wollte...
 
du willst das bike selbst anpassen, du willst das bike selbst warten, du willst das bike nicht zu einer fachwerkstatt bringen... warum solltest du ein leasing-rad wollen... 😄

das so ungefähr als wenn ich einen PKW lease, den aber tiefer legen will, und dieses sowie verpflichtende serviceintervalle selbst auf meiner garagenbühne durchführen wollte...
Wegen der Steuern :p😍🤑
 
Ich mache eigentlich jedweden Service an meinem Leasingbike selber, habe aber ein extrem gutes Verhältnis mit meinem Händler. Rein rechtlich muss bei meinem Leasinganbieter nur der jährlichen Basiservice (Abhaken einer Liste und Dokumentieren was gemacht werden muss) durchgeführt werden, so dass der Arbeitgeber die Sicherheit hat dass das Rad in einem verkehrsrechtlichen einwandfreien Zustand ist und damit seiner Sorgfaltspflicht genüge getan hat.
Und wenn du eine weile Krank bist weil der nicht zu dir passender Lenker z.B. Schulterprobleme verursacht, und du dürftest den nicht austauschen, dann hätte der Arbeitgeber auch ein Problem mit ser Sorgfaltspflicht.
 
Bevor ich an meinem 1. Leasing-Rad zur Säge griff, hab ich kurz den Händler gefragt. Er nickte, das Sportgerät darf angepasst werden.
Auch wenn es nach 3 Jahren zurück gehen sollte, was finanziell aber keinen Sinn macht, wäre es blöd, 3 Jahre als Genussfahrer rumzufahren, wenn man tiefer will und kann.
ROFL ... subtil & gut!
 
du willst das bike selbst anpassen, du willst das bike selbst warten, du willst das bike nicht zu einer fachwerkstatt bringen... warum solltest du ein leasing-rad wollen...
Weil das durchaus günstiger ist...

das so ungefähr als wenn ich einen PKW lease, den aber tiefer legen will, und dieses sowie verpflichtende serviceintervalle selbst auf meiner garagenbühne durchführen wollte...
Äpfel und Birnen?
ROFL ... subtil & gut!
weder subtil noch gut 🤷‍♂️
 
Kurz um: Ein Leasingbike gehört dir bis zur möglichen Übernahme nach 3 Jhren nicht, du bist nur Nutzer. Folglich darfst du rein formal auch keine Arbeiten am Rad durchführen.
Wenn der Händler bei der Abholung/Überhabe den Schaft zur Anpassung kürzt ist, das zulässig aber mir ist noch kein Leasingvertrag untergekommen, der den Nutzer erlaubt, in der heimischen Werkstatt am Bike zu Schrauben. Haftung und Nachweispflicht fallen dir spätestens im Schadensfall auf die Füße, wenn du selbst schraubst.

Gruss, Felix
 
Kurz um: Ein Leasingbike gehört dir bis zur möglichen Übernahme nach 3 Jhren nicht, du bist nur Nutzer. Folglich darfst du rein formal auch keine Arbeiten am Rad durchführen.
Wenn der Händler bei der Abholung/Überhabe den Schaft zur Anpassung kürzt ist, das zulässig aber mir ist noch kein Leasingvertrag untergekommen, der den Nutzer erlaubt, in der heimischen Werkstatt am Bike zu Schrauben. Haftung und Nachweispflicht fallen dir spätestens im Schadensfall auf die Füße, wenn du selbst schraubst.

Gruss, Felix

Ich glaube das ist etwas zu pauschal formuliert und bedarf einer Differenzierung.

Ich war bei der Einführung des Leasingmodells bei uns in der Firma beteiligt, und habe dazu mit etlichen Händlern und Leasingfirmen gesprochen, auch was die rechtlichen Rahmenbedingungen sind und vor allem wie das in der Praxis gelebt werden kann. Und ich habe extra noch mal genau meinen eigenen Vertrag und die Herstelleranweisungen meines Rades darauf geprüft.

Korrekt, Leasingnehmer*innen sind Nutzer*innen, aber nicht Eigentümer*innen des Fahrrads, und haben gewisse Wartungspflichten laut Vertrag. Sicherheitsrelevante Wartungen und Prüfungen dürfen nur von qualifizierten Fachpersonal durchgeführt werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Nicht-sicherheitsrelevante Arbeiten dürfen selbst erledigt werden, sofern die Qualifikation vorhanden ist und die Herstellervorgaben eingehalten werden. So steht es sinngemäß in den Wartungsanweisungen der Räder, auf die sich die Leasingverträge explizit beziehen.

Anders ausgedrückt: Selbstwartung ist NICHT automatisch verboten nur weil du nicht der Eigentümer bist, trägt aber immer das Risiko, dass man im Leistungsfalle Probleme bekommen kann, ganz genauso wie man mit bei der Herstellerhaftung Probleme bekommen kann bei Selbstwartung auch wenn das Rad gekauft ist und nicht geleased.

Wenn man weiß, was man tut und qualifiziert ist, und mit einem verständnisvollen Händler zusammenarbeitet, ist das Risiko in meinen Augen absolut vertretbar.
 
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