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DHL Paket - hat jemals jemand Erstattung bei Verlust bekommen?

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Re: DHL Paket - hat jemals jemand Erstattung bei Verlust bekommen?
...ich habe heute den kuriosen Fall, dass ein DHL-Paket nun doch noch, nach beinahe 2 Monaten (!), zugestellt wurde!
Der Versender wurde längst entschädigt und er hat wiederum mich entschädigt.
Was tun? DHL die Zustellung anzeigen? Warten, bis DHL sich beim Versender meldet?
Nach meinem Verständnis hat DHL das Recht, die Entschädigung beim Versender ein- bzw. zurückzufordern...
Eine Entschaedigung fuer zwei Monate Verspaetung wirst du wohl nicht bekommen, daher wuerde ich warten, bis DHL sich meldet und ansonsten die nun doch erfolgte Lieferung als Entschaedigung ansehen. ;)
 
Abwarten. Wenn Dein Paket weg ist, kommt DHL ja auch nicht auf Dich zu um Dich zu entschädinen. Wer was will soll sich gefälligt kümmern. Da können die mal ihre eigene Medizin schlucken.
...sehe ich gerade ähnlich, jedoch habe ich einige Quellen (z.B. Rechtsanwaltskanzleien) gefunden, welche eindeutig davon sprechen, dass DHL seine an den Versender gezahlte Entschädigung zurückfordern kann.
Die Frage ist doch nur: Bis wann? Ich habe zwischenzeitlich natürlich längst woanders Ersatz besorgt und ich frage mich, ob noch Monate nach ("vorläufigem") Verlust und Entschädigung Forderungen seitens DHL rechtens wären...
 
Und eine wirkliche Entschädigung ist es ja nicht... entgangene Lebensfreude und der Aufwand den einem der Verlust bringt wird ja nicht ersetzt. Man bekommt sein Geld zurück und das war es. Gut ist damit noch lange nichts. Man hatte sich ja beim Kauf schon entschieden lieber die Ware zu besitzen als das Geld und steht am Ende mit dem Geld aber ohne Ware da. Ein schwacher Trost.
 
Und eine wirkliche Entschädigung ist es ja nicht... entgangene Lebensfreude und der Aufwand den einem der Verlust bringt wird ja nicht ersetzt. Man bekommt sein Geld zurück und das war es. Gut ist damit noch lange nichts. Man hatte sich ja beim Kauf schon entschieden lieber die Ware zu besitzen als das Geld und steht am Ende mit dem Geld aber ohne Ware da. Ein schwacher Trost.
...ich habe mich mit dem Versender/Verkäufer dahingehend verständigt, dass wir eine Reaktion seitens DHL zunächst mal abwarten. Dann sehen wir weiter...
 
...sehe ich gerade ähnlich, jedoch habe ich einige Quellen (z.B. Rechtsanwaltskanzleien) gefunden, welche eindeutig davon sprechen, dass DHL seine an den Versender gezahlte Entschädigung zurückfordern kann.
Die Frage ist doch nur: Bis wann? Ich habe zwischenzeitlich natürlich längst woanders Ersatz besorgt und ich frage mich, ob noch Monate nach ("vorläufigem") Verlust und Entschädigung Forderungen seitens DHL rechtens wären...
Du bist doch gar nicht Vertragspartner von DHL. Wenn können die etwas vom dem fordern dem DHL etwas erstattet hat. Ist halt die Frage ob man selbst dann so mit dem Verkäufer umspringen will. Aber Du kannst ja nun auch nichts dafür - die Schuld liegt wenn bei DHL also warum solltest Du oder der Verkäufer irgendwelche Nachteile da in Kauf nehmen.
 
...sehe ich gerade ähnlich, jedoch habe ich einige Quellen (z.B. Rechtsanwaltskanzleien) gefunden, welche eindeutig davon sprechen, dass DHL seine an den Versender gezahlte Entschädigung zurückfordern kann.
Die Frage ist doch nur: Bis wann? Ich habe zwischenzeitlich natürlich längst woanders Ersatz besorgt und ich frage mich, ob noch Monate nach ("vorläufigem") Verlust und Entschädigung Forderungen seitens DHL rechtens wären...
Die Frage ist hier, wann ein solcher Anspruch seitens DHL verjährt, wenn das verschwunden geglaubte Paket wieder auftaucht. Die Rückabwicklung würde man wohl über das Bereicherungsrecht machen, d.h. wer etwas ohne Rechtsgrund erlangt hat, ist zur Herausgabe verpflichtet gem. § 812 BGB. Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung verjähren nach drei Jahren gem. § 195 BGB. Die spannendere Frage ist, ob man nicht einfach DHL darauf verweisen kann, das Paket zu behalten. Dann bliebe alles beim alten.
 
Die Frage ist hier, wann ein solcher Anspruch seitens DHL verjährt, wenn das verschwunden geglaubte Paket wieder auftaucht. Die Rückabwicklung würde man wohl über das Bereicherungsrecht machen, d.h. wer etwas ohne Rechtsgrund erlangt hat, ist zur Herausgabe verpflichtet gem. § 812 BGB. Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung verjähren nach drei Jahren gem. § 195 BGB. Die spannendere Frage ist, ob man nicht einfach DHL darauf verweisen kann, das Paket zu behalten. Dann bliebe alles beim alten.
...es hat sich eh' heute recht schnell eine Wendung ergeben: DHL fordert vom Verkäufer die an ihn gezahlte Entschädigung zurück! Der versucht nun DHL dazu zu bewegen, die Kosten für den neuerlichen Versand, nun von mir zurück zum Verkäufer, zu übernehmen...
 
...es hat sich eh' heute recht schnell eine Wendung ergeben: DHL fordert vom Verkäufer die an ihn gezahlte Entschädigung zurück! Der versucht nun DHL dazu zu bewegen, die Kosten für den neuerlichen Versand, nun von mir zurück zum Verkäufer, zu übernehmen...
Wie gesagt: Möglicherweise hat der entschädigte Kunde ja eine Wahlmöglichkeit und kann DHL darauf verweisen, das nun aufgefundene Paket, für das entschädigt wurde, zu behalten. So würde ich das machen.
 
Wie gesagt: Möglicherweise hat der entschädigte Kunde ja eine Wahlmöglichkeit und kann DHL darauf verweisen, das nun aufgefundene Paket, für das entschädigt wurde, zu behalten. So würde ich das machen.
...das Paket wurde heute, nach 2 Monaten Laufzeit, mir zugestellt! Von daher habe ich nun wohl "den schwarzen Peter"...
 
...das Paket wurde heute, nach 2 Monaten Laufzeit, mir zugestellt! Von daher habe ich nun wohl "den schwarzen Peter"...
Ich hab das damals dem Verkäufer/Versender gemeldet. Der hat den Artikel, Neuware, nochmal losgeschickt. Dann kam das erste Paket doch noch an. Der Versender sah bei mir keinen weiteren Handlungsbedarf. Jetz hab ich den Artikel zweimal.
 
Hatte ich einmal, hat gut funktioniert. Habe in der kleinen Bucht etwas gekauft; irgendwann ist das Paket stecken geblieben (sah beim Tracking so aus weil es sich nicht weiterbewegt hat). Es war nach Aussage von DHL nicht mehr auffindbar. Der Versender hat dann nach zwei Wochen reklamiert. So lange muss man, glaube ich warten. Dann hat er das Geld bekommen und es mir zurückgezahlt.

Nur der Versender kann reklamieren bzw. nachforschen lassen, da er ja auch der Auftraggeber ist. Der Empfänger kann zwar melden, aber da passiert nichts weiter. Geht am besten telefonisch oder online. Soweit ich mich erinnere gilt die Tracking-Nummer immer noch als Auftragsnummer. Und dann benötigt DHL immer noch zwei Wochen (oder so ähnlich) zur Nachforschung. Erst danach gilt das Paket als 'verschollen' und die nächsten Schritte werden eingeleitet.

Am Schalter funktioniert es nicht. Oft sind es ja keine DHL-Filialen sondern Postbank, Post oder irgendetwas anderes. Daher ist es immer 'im Auftrag' und wird nicht bearbeitet.

Der Witz bei mir war aber, dass das Paket Monate später doch noch ankam. Daraufhin wollte DHL auch das Geld wieder haben.

Man muss ein bisschen Zeit haben und natürlich Geduld.
Hallo, und nun würde mich interessieren ob du und auf welcher Grundlage du das Geld zurück gezahlt hast. Denn eigentlich hat man ja in der Zwischenzeit sich einen Ersatz gekauft und somit dann 2x das Geld ausgegeben. HG Kristina
 
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