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Eine Entschaedigung fuer zwei Monate Verspaetung wirst du wohl nicht bekommen, daher wuerde ich warten, bis DHL sich meldet und ansonsten die nun doch erfolgte Lieferung als Entschaedigung ansehen....ich habe heute den kuriosen Fall, dass ein DHL-Paket nun doch noch, nach beinahe 2 Monaten (!), zugestellt wurde!
Der Versender wurde längst entschädigt und er hat wiederum mich entschädigt.
Was tun? DHL die Zustellung anzeigen? Warten, bis DHL sich beim Versender meldet?
Nach meinem Verständnis hat DHL das Recht, die Entschädigung beim Versender ein- bzw. zurückzufordern...
...sehe ich gerade ähnlich, jedoch habe ich einige Quellen (z.B. Rechtsanwaltskanzleien) gefunden, welche eindeutig davon sprechen, dass DHL seine an den Versender gezahlte Entschädigung zurückfordern kann.Abwarten. Wenn Dein Paket weg ist, kommt DHL ja auch nicht auf Dich zu um Dich zu entschädinen. Wer was will soll sich gefälligt kümmern. Da können die mal ihre eigene Medizin schlucken.
...ich habe mich mit dem Versender/Verkäufer dahingehend verständigt, dass wir eine Reaktion seitens DHL zunächst mal abwarten. Dann sehen wir weiter...Und eine wirkliche Entschädigung ist es ja nicht... entgangene Lebensfreude und der Aufwand den einem der Verlust bringt wird ja nicht ersetzt. Man bekommt sein Geld zurück und das war es. Gut ist damit noch lange nichts. Man hatte sich ja beim Kauf schon entschieden lieber die Ware zu besitzen als das Geld und steht am Ende mit dem Geld aber ohne Ware da. Ein schwacher Trost.
Du bist doch gar nicht Vertragspartner von DHL. Wenn können die etwas vom dem fordern dem DHL etwas erstattet hat. Ist halt die Frage ob man selbst dann so mit dem Verkäufer umspringen will. Aber Du kannst ja nun auch nichts dafür - die Schuld liegt wenn bei DHL also warum solltest Du oder der Verkäufer irgendwelche Nachteile da in Kauf nehmen....sehe ich gerade ähnlich, jedoch habe ich einige Quellen (z.B. Rechtsanwaltskanzleien) gefunden, welche eindeutig davon sprechen, dass DHL seine an den Versender gezahlte Entschädigung zurückfordern kann.
Die Frage ist doch nur: Bis wann? Ich habe zwischenzeitlich natürlich längst woanders Ersatz besorgt und ich frage mich, ob noch Monate nach ("vorläufigem") Verlust und Entschädigung Forderungen seitens DHL rechtens wären...
Die Frage ist hier, wann ein solcher Anspruch seitens DHL verjährt, wenn das verschwunden geglaubte Paket wieder auftaucht. Die Rückabwicklung würde man wohl über das Bereicherungsrecht machen, d.h. wer etwas ohne Rechtsgrund erlangt hat, ist zur Herausgabe verpflichtet gem. § 812 BGB. Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung verjähren nach drei Jahren gem. § 195 BGB. Die spannendere Frage ist, ob man nicht einfach DHL darauf verweisen kann, das Paket zu behalten. Dann bliebe alles beim alten....sehe ich gerade ähnlich, jedoch habe ich einige Quellen (z.B. Rechtsanwaltskanzleien) gefunden, welche eindeutig davon sprechen, dass DHL seine an den Versender gezahlte Entschädigung zurückfordern kann.
Die Frage ist doch nur: Bis wann? Ich habe zwischenzeitlich natürlich längst woanders Ersatz besorgt und ich frage mich, ob noch Monate nach ("vorläufigem") Verlust und Entschädigung Forderungen seitens DHL rechtens wären...
...es hat sich eh' heute recht schnell eine Wendung ergeben: DHL fordert vom Verkäufer die an ihn gezahlte Entschädigung zurück! Der versucht nun DHL dazu zu bewegen, die Kosten für den neuerlichen Versand, nun von mir zurück zum Verkäufer, zu übernehmen...Die Frage ist hier, wann ein solcher Anspruch seitens DHL verjährt, wenn das verschwunden geglaubte Paket wieder auftaucht. Die Rückabwicklung würde man wohl über das Bereicherungsrecht machen, d.h. wer etwas ohne Rechtsgrund erlangt hat, ist zur Herausgabe verpflichtet gem. § 812 BGB. Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung verjähren nach drei Jahren gem. § 195 BGB. Die spannendere Frage ist, ob man nicht einfach DHL darauf verweisen kann, das Paket zu behalten. Dann bliebe alles beim alten.
Wie gesagt: Möglicherweise hat der entschädigte Kunde ja eine Wahlmöglichkeit und kann DHL darauf verweisen, das nun aufgefundene Paket, für das entschädigt wurde, zu behalten. So würde ich das machen....es hat sich eh' heute recht schnell eine Wendung ergeben: DHL fordert vom Verkäufer die an ihn gezahlte Entschädigung zurück! Der versucht nun DHL dazu zu bewegen, die Kosten für den neuerlichen Versand, nun von mir zurück zum Verkäufer, zu übernehmen...
...das Paket wurde heute, nach 2 Monaten Laufzeit, mir zugestellt! Von daher habe ich nun wohl "den schwarzen Peter"...Wie gesagt: Möglicherweise hat der entschädigte Kunde ja eine Wahlmöglichkeit und kann DHL darauf verweisen, das nun aufgefundene Paket, für das entschädigt wurde, zu behalten. So würde ich das machen.
Ich hab das damals dem Verkäufer/Versender gemeldet. Der hat den Artikel, Neuware, nochmal losgeschickt. Dann kam das erste Paket doch noch an. Der Versender sah bei mir keinen weiteren Handlungsbedarf. Jetz hab ich den Artikel zweimal....das Paket wurde heute, nach 2 Monaten Laufzeit, mir zugestellt! Von daher habe ich nun wohl "den schwarzen Peter"...