ad-mh
Am Ausbauende des RS1 - Mülheim Speldorf
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...da liegt eben der Hase im Pfeffer.
Der gelernte/zertifizierte Schweißer ist oft nicht Karosserie- und Fahrzeugbaumeister bzw. Zweiradmechanikermeister in Personalunion, um die Tragweite seines Reparaturversuchs zu erfassen.
Der Schweißer kann viel schweißen, aber oftmals darf das "reparierte" tragende Teil nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Die Betriebshaftpflicht wird im Schadensfall sicherlich in Regress gehen...
Interessant wird es, wenn der TÜVer bei der Vollabnahme keine Chance hat, eine nachgeschweißte Reparaturstelle zu erkennen, weil ja alles neu geschweißt wurde.