...da liegt eben der Hase im Pfeffer.
Der gelernte/zertifizierte Schweißer ist oft nicht Karosserie- und Fahrzeugbaumeister bzw. Zweiradmechanikermeister in Personalunion, um die Tragweite seines Reparaturversuchs zu erfassen.
Der Schweißer kann viel schweißen, aber oftmals darf das "reparierte" tragende Teil nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Die Betriebshaftpflicht wird im Schadensfall sicherlich in Regress gehen...
Ich glaube das es für ein Kfz Bereich ,egal ob 2 oder 3 oder 4 Räder motorisiert noch ein Unterschied macht, zu einem Fahrradrahmen.
Ich nehme jetzt den Link von der Fa raus, nich das ich noch dafür haftbar gemacht werde, sind ja ....,ach lassen wir das lieber bei meiner momentanen Laune!