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Der "Nimm Du es - ich kann/will/darf nicht..." Thread

Falls jemand ein Master mit etwas Arbeit sucht, mir mit 62 etwas zu klein.
Natürlich sollte an sich das Rad vor Ort anschauen.

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Anhang anzeigen 1366963
Wurde wieder eingestellt. War im Oktober bereits eine Weile zum selben Preis drin. Preisverhandlungen waren/sind nicht möglich. Hochauflösende Bilder gab es auch auf Nachfrage nicht. Hat sich jemand den Hobel schon mal angesehen???
Die Bewertung des Verkäufers ist ja auch eher mau.
 

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Re: Der "Nimm Du es - ich kann/will/darf nicht..." Thread
Bei eBay wird (als Sofort-Kauf oder mit Preisvorschlag) eine wunderschöne Goeland Randonneuse 650B zu einem nicht gerade geringen, aber noch halbwegs gerechten Preis angeboten:

1702981128892.png


Der Verkäufer bietet immer wieder mal schöne Preziosen an (momentan gibt es bei ihm noch vier weitere Räder).
 
Ich sehe da keinen Riss; das ist nur etwas "überlappend" gearbeitet an dieser Stelle am Ausfallende. Ich sehe nur, daß der Rahmen zu klein ist. Sonst wäre der schon weg.
 
Ich sehe da keinen Riss; das ist nur etwas "überlappend" gearbeitet an dieser Stelle am Ausfallende. Ich sehe nur, daß der Rahmen zu klein ist. Sonst wäre der schon weg.
Ich habe den VK mal nach mehr Bildern gefragt. Die schwarze gezackte Linie die von der Schweissnaht an der Kettenstrebe kommt sieht schon verdächtig aus.
 

Ich sehe da keinen Riss; das ist nur etwas "überlappend" gearbeitet an dieser Stelle am Ausfallende. Ich sehe nur, daß der Rahmen zu klein ist. Sonst wäre der schon weg.

Ich habe den VK mal nach mehr Bildern gefragt. Die schwarze gezackte Linie die von der Schweissnaht an der Kettenstrebe kommt sieht schon verdächtig aus.
Ich sehe da auch einen möglichen Riss. Entweder ist es Dreck oder tatsächlich ein Riss; das geht ja über/durch die verschiedenen Strukturen (Schweißnaht und Ausfallende)
 
Läßt sich aus der Ferne tatsächlich schwierig beurteilen. Für mich sieht das aber eher nicht nach Riss aus. Und selbst wenn: Das wäre leicht reparierbar.
 
Läßt sich aus der Ferne tatsächlich schwierig beurteilen. Für mich sieht das aber eher nicht nach Riss aus. Und selbst wenn: Das wäre leicht reparierbar.
Ich hab einen verunfallten Flema Titan-Rahmen. Hierbei schlugen bis dato alle "Schweißer" die Hände über'm Kopf zusammen, als ich anfragte....
 

Gibt es eine Garantie oder Gewährleistung?

Eine Garantie kann nicht gegeben werden. Es wird nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet und das Rad wieder zum Leben erweckt. Trotz allem geht es hier aus gesetzlichen Gründen leider nicht anders, als dass der Kunde das Risiko trägt.

Hmmmm....😕

Ich wusste das irgendwer damit ankommt, ich finde das vollkommen i.O., wenn jemand kein Vertrauen in deren Arbeit hat,einfach lassen, und den Rahmen entsorgen!
Ei Kunde von uns hatte dort seinen MTB Fully Rahmen, der gerade aus der Garantie war, schweißen lassen. Das war schon einige Zeit her,und er fuhr mit dem Teil oft im Bikepark, ohne Probleme an der Reparaturstelle.
 

Gibt es eine Garantie oder Gewährleistung?

Eine Garantie kann nicht gegeben werden. Es wird nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet und das Rad wieder zum Leben erweckt. Trotz allem geht es hier aus gesetzlichen Gründen leider nicht anders, als dass der Kunde das Risiko trägt.

Hmmmm....😕
Das ist völlig egal, was die in der Werkstatt schreiben. Die sind wegen der Qualität der Arbeit voll in der Haftung, selbst wenn sie es schriftlich ausschließen.
 
Das ist völlig egal, was die in der Werkstatt schreiben. Die sind wegen der Qualität der Arbeit voll in der Haftung, selbst wenn sie es schriftlich ausschließen.
Ich denke da darf der Kunde noch ein Schriftstück unterschreiben ,aber vermutlich haben Die Herren RA auch noch ne Lösung parat!
 
Ich denke da darf der Kunde noch ein Schriftstück unterschreiben ,aber vermutlich haben Die Herren RA auch noch ne Lösung parat!

Selbst wenn der Kunde das unterschreibt, dann kassiert das jedes Gericht. Solche Haftungsfreizeichnungen sind erstens AGB, da solche Schriftstücke vorbereitet für die Verwendung bereitliegen. Eine erstmalige Verwendung reicht aus. Dazu sind sie auch "überraschend", da sie § 309 BGB entgegenstehen und der Kunde damit nicht zu rechnen braucht.
Im Regelfall wird auf den Haftungsausschluss nicht bei Auftrag hingewiesen, sondern bei Abholung.
Wenn die Schweißnaht bricht und es zu einem Pesonenschaden kommt, so wäre ein Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit... unzulässig.
Das Schriftstück verstößt schlicht gegen das Gesetz.


§ 309 BGB
„Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
Nr. 7
(Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden)
a)
(Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit)
ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen;...

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EDIT:
Hier in Absatz 2 des Textes genau das, was ich oben geschrieben habe. Bei Verbrauchern unwirksam...

https://www.inso-ra.de/news/Haftung...nehmern_unwirksam__AGB__Haftungsfreizeichnung
 
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