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Der "Nimm Du es - ich kann/will/darf nicht..." Thread

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Re: Der "Nimm Du es - ich kann/will/darf nicht..." Thread
Ja würde auch gehen, PayPal mit Käuferschutz wäre am einfachsten, hat er aber nicht. Ist ein Kaufvertrag irgendwie “ausnutzbar“ wegen Unterschrift und Kontodaten? Kann der Käufer damit was anstellen?

Zunächst: Wie sieht die Bewertung des Käufers bei ebay aus?

Ein wirksamer Kaufvertrag kommt bereits über ebay zustande mit der Bestätigung des Sofortkaufs bzw. dem Zuschlag bei einer Auktion. Es,bedarf keines weiteren Papiers. Das wäre nämlich eine Novation des bereits bestehenden Vertrags, d.h. ein anderer Vertrag. Wer seinen Kauf dokumentiert braucht, kann die Details aus ebay ausdrucken.

Den Personalausweis braucht der Käufer schlicht überhaupt nicht und es gibt keinerlei Grund ihm eine Kopie davon zu schicken.

Schwieriger ist das Bezahlen. Ich als Käufer u. Verkäufer benutze, allen Risiken zum Trotz, gern PayPal, weil ich keinerlei Kontodaten kommunizieren muß, nicht mal meinen Klarnamen. Nachnahme finde ich eine schöne Idee, weil einigermaßen sichergestellt ist, dass die Lieferung nur gegen Zahlung erfolgt.

Wenn sich aber beide Parteien so wenig über den Weg trauen, wäre es vielleicht besser den Deal abzusagen?
 
Das ist doch eigentlich gänzlich nebensächlich. Da will jemand etwas übers Internet verkaufen und dabei augenscheinlich anonym bleiben und verweigert keinen Kaufvertrag sondern einen Eigentumsnachweis.

Und wenn ein Eigentumsnachweis nicht mindestens wie hier beschreiben

http://www.ebay.de/gds/Privatverkaeufer-Eigentumsnachweis-/10000000016459559/g.html

aussieht (also vollständige Anschrift, Personalausweisnummer, Eigentumserklärung und aussagekräftige Beschreibung der Sache), dann sollte man vom Kauf sicherheitshalber immer zurücktreten.

Eigentlich und dstrenggenommen gehört auch noch die Bestätigung dazu, daß der Gegenstand frei von Rechten Dritter ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist doch eigentlich gänzlich nebensächlich. Da will jemand etwas übers Internet verkaufen und dabei augenscheinlich anonym bleiben und verweigert keinen Kaufvertrag sondern einen Eigentumsnachweis.

Und wenn ein Eigentumsnachweis nicht mindestens wie hier beschreiben

http://www.ebay.de/gds/Privatverkaeufer-Eigentumsnachweis-/10000000016459559/g.html

aussieht (also vollständige Anschrift, Personalausweisnummer, Eigentumserklärung und aussagekräftige Beschreibung der Sache), dann sollte man vom Kauf sicherheitshalber immer zurücktreten.

Eigentlich und dstrenggenommen gehört auch noch die Bestätigung dazu, daß der Gegenstand frei von Rechten Dritter ist.

Wir reden nicht über Grundstückskäufe und Gewährleistung sondern über den Erwerb beweglicher Gegenstände und da nur über die Sicherung keine gestohlenen Räder zu kaufen. Leider ist ein Stück Papier da kein Eigentumsnachweis und würde im Ernstfall genau so wenig ändern wie die Erklärung des Verkäufers zur Rechtsfreiheit des Gegenstandes. Der Käufer hätte immer noch ein ggfs gestohlendes Rad gekauft. Daran hätte er bei fehlender Gutgäubigkeit kein Eigentum erworben und müßte es dem tatsächlichen Eigentümer auf dessen Verlangen zurückgeben. Das Geld indes müßte er vom Verkäufer versuchen zurück zu bekommen. Wobei man dem Käufer viel Glück wünschen würde:rolleyes:

Das Stück Papier könnte vielleicht vor der Anzeige wg Hehlerei schützen - aber auch nur vielleicht. Die mit dem Verkäufer geführte Diskussion indes würde nur die Zweifel an dessen Eigentum dokumentieren, sich darüber hinwegzusetzen mit einem allenfalls spärlichen Eigentumsnachweis würde eher dokumentieren, das der Käufer am Ende bereit war auch einen gestohlenen Gegenstand zu kaufen. Das würde dann ggfs zu Zweifeln am guten Glauben des Käufers führen. Das möchte der aber nicht, denn dann sind wir bei der Hehlerei und dann wird es insgesamt juristisch etwas schwieriger :confused:

Im Ergebnis spricht viel dafür möglichst nichts zu dokumentieren, was nicht systemseitig sowieso dokumentiert wird und zu hoffen nur mit seriösen Verkäufern zu tun zu habeno_O

Wie kommen eigentlich so viele edle Teile aus Vorwendezeiten nach Rumänien, Bulgarien und Polen?:oops:

PS: Das Stück Papier, das aus dem Link resultiert, ist definitiv kein Eigentumsnachweis und wenn die Erklärung falsch ist, eine irrelevante schriftliche Lüge.
 
formal mag das alles richtig sein, aber wenn ein verkäufer nicht bereit ist, seine identität preiszugeben und einen verkauf zu dokumentieren, kann man es auch lassen. auf einer börse oder einem flohmarkt ist es ein wenig anders, geld gegen ware, und gut ist. das risiko bzgl. hehlerware besteht natürlich trotzdem, aber man bekommt wenigstens erstmal sicher die ware.
 
formal mag das alles richtig sein, aber wenn ein verkäufer nicht bereit ist, seine identität preiszugeben und einen verkauf zu dokumentieren, kann man es auch lassen. auf einer börse oder einem flohmarkt ist es ein wenig anders, geld gegen ware, und gut ist. das risiko bzgl. hehlerware besteht natürlich trotzdem, aber man bekommt wenigstens erstmal sicher die ware.

Yep! Worauf ich aufmerksam machen wollte ist, dass ein noch so schönes Papier in diesen Fällen nicht wirklich schützt.
 
Danke für die Hilfe. Der Käufer meldet sich nicht mehr. Also hat es sich erstmal erledigt. Meine Identität bekommt er ja auch raus wenn er oder sie auf den Absender schaut. Personalausweis in Kopie oder ähnliches wäre mir zu heiß. Damit könnte man theoretisch ja sogar einen Handyvertrag auf meinen Namen abschließen.
 
Yep! Worauf ich aufmerksam machen wollte ist, dass ein noch so schönes Papier in diesen Fällen nicht wirklich schützt.

Das ist die eine, vollkommen richtig skizzierte Sicht. Die Andere ist, daß man bei einem Verkäufer, der mit windigen Ausreden jeglichen Eigentumsnachweis verweigert, besser nicht kaufen sollte.

Insofern verstehe ich im vorliegenden Fall auch, weshalb sich der Interessent beim "häßlichen Kindlein" nicht mehr meldet. Ich würde aus genannten Gründen auch jegliche Kaufbestrebungen abbrechen.
 
Ich habe den Kaufvertrag ja nicht verweigert, lediglich die Kopie des Persos. Alle anderen Möglichkeiten habe ich dem Käufer dargeboten.
 
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