In der Anzeige heißt es: "Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer (...)".
§19 UStG greift "wenn der (...) Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird".
Wenn aus solchen Umsätzen horrende Gewinne resultieren sollten, müßte die erforderliche Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreisen hier noch ganz anderen Aufruhr auslösen ...

Was ich sagen möchte: Mer muss och jünne künne!