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Der große Kritikthread: Was geht mir hier grad auf die Ketten?

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Re: Der große Kritikthread: Was geht mir hier grad auf die Ketten?
Dabei gestikulierte der ältere Herr wild, so, als ob wir uns gefälligst zu verpissen hätten.
Der hat gesehen dass es nicht passt, also mit Vorsatz. Und damit ist das keine Ordnungswidrigkeit mehr und bei einem Unfall keine Fahrlässigkeit.
Mir fällt dazu Nötigung ein und Strafvereitelung im Amt.
Da erfahrungsgemäß bei so einem Zusammenstoß von Fahrrad bzw Kinderanhänger ein hohes Verletzungsrisiko besteht, auch versuchte Körperverletzung würde ich annehmen.
Möglicherweise wäre die Staatsanwaltschaft der richtige Ansprechpartner?
Bei solchen Sachen ohne Schäden, ja. Die haben keinen Bock auf Schreibkram wegen sowas. Ich auch nicht, hätte dann auch viel zu tun, aber wenn einer zu kriminell fährt kriegt der halt was der verdient. Nach so einer Aktion hab ich mal ein Schreiben gekriegt "Das Verfahren wurde eingestellt, da der Beschuldigte sich einsichtig zeigte". Schon vorher war mir aufgefallen, dass ich von Linienbussen dieser Verkehrsgesellschaft plötzlich mit korrektem bis überkorrektem Abstand überholt wurde...
 
Nach so einer Aktion hab ich mal ein Schreiben gekriegt "Das Verfahren wurde eingestellt, da der Beschuldigte sich einsichtig zeigte". Schon vorher war mir aufgefallen, dass ich von Linienbussen dieser Verkehrsgesellschaft plötzlich mit korrektem bis überkorrektem Abstand überholt wurde...
Letztlich das Beste, was aus so einer Situation erwachsen kann.
 
Heute morgen war ich mit meiner Frau und dem Kind im Hänger auf dem Weg in die Kita. In einer schmalen Straße, in der auf der Gegenrichtung Autos parkten bog, kurz bevor wir eine Kreuzung erreichten ein Auto von vorne ein und hielt direkt auf uns zu. Normal halten die Auto dort einfach kurz an, da wir ja Vorfahrt haben (deren Straßenseite ist ja zugeparkt) und lassen einen passieren. Der nicht. Der l´hielt noch nicht mal an oder fuhr zur Seite. In letzter Sekunde riss ich das Rad ein wenig zur Seite. Der Anhänger war jedoch noch so weit auf der Straße, dass er vom Autofahrer gestriffen wurde und zur Seite geschoben wurde. Dabei gestikulierte der ältere Herr wild, so, als ob wir uns gefälligst zu verpissen hätten. Zum Glück kipte der Hänger nicht um und unsere Tochter wurde auch nicht verletzt. Der Autofahrer fuhr einfach weiter. Meine Frau, die hinter mir fuhr, konnte sich das Kennzeichen merken und den Autofahrer gut beschreiben. Wir fuhren direkt zur Wache und wollten den anzeigen. DEr Polizist auf der Wache meinte, wenn keine größeren Schäden am Hänger seien und niemand verletzt ist, ist das auch keine Unfallflucht und würde maximal eine Ordnungswidrigkeit sein. Dazu müsste der Fahrer aber zugeben, dass er gefahren sei. Eigentlich lohne sich das gar nicht, aufzunehmen. Da wir darauf bestanden, nahm er es aber trotzdem auf, konnte zumindest die Beschreibung des Fahrzeuges sofort im PC matchen (B-Klasse, ich meinte bräunlich-metallic, meine Frau gold, im PC stand gelb ;)) Trotzdem hab ich das Gefühl, dass da gar nichts passieren wird und der Fahrer darauf lernt, dass er weiter so machen kann.
Da schreit mein Rechtsgefühl innerlich auf. Trotz Zeugen nichts zu machen, da gefährdet einer Gesundheit und evtl. auch Leben von Menschen mit dem Auto als Waffe, setzt sich durch mit dem Rechts des Stärkeren und kommt einfach so davon, weil ja nichts Schlimmes passiert ist? Hätte der Hänger erst kippen müssen und meine Tochter sich den Kopf verletzen müssen? Oder er hätte mich auch erwischen müssen? Fassungslos...
Du bist ein geübter Radfahrer, beim nächsten Mal klappst du ihm den Außenspiegel ein. Das erzeugt eine schöne Geräuschkulisse und zu 99% gibt es keine Schäden. Dem Autofahrer hilft es aber... für zukünftige Aktionen oder auch gleich wenn er stehen bleibt. Dann MUSS vielleicht auch die Polizei kommen, es sei denn der Herrenfahrer ist einsichtig und/oder verzichtet!
 
Du bist ein geübter Radfahrer, beim nächsten Mal klappst du ihm den Außenspiegel ein. Das erzeugt eine schöne Geräuschkulisse und zu 99% gibt es keine Schäden. Dem Autofahrer hilft es aber... für zukünftige Aktionen oder auch gleich wenn er stehen bleibt. Dann MUSS vielleicht auch die Polizei kommen, es sei denn der Herrenfahrer ist einsichtig und/oder verzichtet!
Alleine ist das auch was anderes, da bin ich vielleicht so abgebrüht. Hier hatte ich echt ein wenig Angst um meine Tochter und hab zugesehen, den Hänger rechtzeitig an den Bordstein zu bekommen.
 
Das hatten wir doch gerade im Nimm du es Thread. Selbst schuld wenn man Rad fährt. Die Radfahrer fahren doch eh alle bei Rot und auf dem Gehweg.

Nein ich kann das gut verstehen. Ist bei mir auch oft so. Straße etwas eng und auf der Seite des Gegenverkehr mit parkenden Autos. Fährt hinter mir ein (drängelndes) Auto scheren die ein, ohne geht es meist ohne Rücksicht durch. Der Höhepunkt war ein Linienbus, wo der Fahrer meinte, ich solle doch Rücksicht nehmen, obwohl er voll auf meine Seite zog und mir dann nur die Parkbucht geblieben wäre.

Mich nerven auch die Aufkleber von wegen Rechtsabieger an LKW. Das ist der Anfang der Schuldumkehr und wenn Radfahrer dort Rücksicht nehmen sollen, warum nicht auch woanders.
 
Der hat gesehen dass es nicht passt, also mit Vorsatz. Und damit ist das keine Ordnungswidrigkeit mehr und bei einem Unfall keine Fahrlässigkeit.
Na klar, das hat das vorsätzlich gemacht, das ist klar. Aber das kann ich nicht nachweisen und er wird sich hüten, das einzugestehen. Und vor Gericht zählt nicht, was ich glaube, sondern was ich belegen kann, was geschehen ist und sichtbar war. Leider.
Vielleicht auch gut so, denn vielleicht glaube ich ja auch falsch und er wollte sich mit der Geste entschuldigen? Ok, das ist wenig wahrscheinlich...
 
Letztlich das Beste, was aus so einer Situation erwachsen kann.
Das war auch Sinn der Sache.

Wobei das Delikt bestand nicht nur aus zu engem Überholen, sondern mit Hupen und Schneiden/Abdrängen. Und das Beste, an der roten Ampel nach 100 - in Worten hundert - Metern hatte der Busfahrer noch große Fresse und meinte, ich könne ihn ja anzeigen... Manche sind echt so doof dass sie die Schweine beissen :D
 
Mir fällt dazu Nötigung ein und Strafvereitelung im Amt.
Möglicherweise wäre die Staatsanwaltschaft der richtige Ansprechpartner?

@ad-mh , bitte kommen!
Ich sehe da eine Nötigung, da wegen der Gestikuliererei vorsätzlich.
Auch eine Strafvereitelung im Amt zum Nachteil des Beamten, der eine Aufnahme der Sache verweigert.

Andreas muss aber selbst wissen, ob es ihm das wert ist, nochmals nachzuhaken.
Ich würde eine Onlineanzeige fertig machen mit dem zusätzlichen Hinweis, dass die Aufnahme der Anzeige verweigert wurde.
 
Ich sehe da eine Nötigung, da wegen der Gestikuliererei vorsätzlich.
Auch eine Strafvereitelung im Amt zum Nachteil des Beamten, der eine Aufnahme der Sache verweigert.

Andreas muss aber selbst wissen, ob es ihm das wert ist, nochmals nachzuhaken.
Ich würde eine Onlineanzeige fertig machen mit dem zusätzlichen Hinweis, dass die Aufnahme der Anzeige verweigert wurde.
Die Anzeige ist schon aufgenommen worden (leicht widerwillig), er meinte aber, es würde wohl in einer Ordnungswidrigkeit resultieren. Allerdings meinte der recht junge Mann (hatte auch nur einen Stern, also bestimmt auch noch nicht so lange dabei), er würde das dann weiterleiten. Vielleicht bearbeitet das dann später noch jemand, der die Situation anders bewertet?
 
Du bist ein geübter Radfahrer, beim nächsten Mal klappst du ihm den Außenspiegel ein. Das erzeugt eine schöne Geräuschkulisse und zu 99% gibt es keine Schäden. Dem Autofahrer hilft es aber... für zukünftige Aktionen oder auch gleich wenn er stehen bleibt. Dann MUSS vielleicht auch die Polizei kommen, es sei denn der Herrenfahrer ist einsichtig und/oder verzichtet!
hihi, habe ich mal gemacht. Irre, wie schnell der aus dem Auto sprang. Dann habe das gleich an der Gegenseite wiederholt. und ab.
 
Die Anzeige ist schon aufgenommen worden (leicht widerwillig), er meinte aber, es würde wohl in einer Ordnungswidrigkeit resultieren. Allerdings meinte der recht junge Mann (hatte auch nur einen Stern, also bestimmt auch noch nicht so lange dabei), er würde das dann weiterleiten. Vielleicht bearbeitet das dann später noch jemand, der die Situation anders bewertet?
Das hört sich dann nach einem relativ normalen Ablauf an.
Hatten wir schon oft, dass Beamte eine Aufnahme des Sachverhaltes verweigern.
Genau so oft haben wir die erhebliche Lese- Rechtsschreibschwäche bei Beamten, wenn es nur darum geht, eine einfache Unfallmitteilung auszufüllen. Man kann nichts lesen, es werden Verkehrszeichen eingezeichnet, wo keine sind, es werden Mittellinien bei Straßen ohne Fahrspuren in die Unfallmitteilung gezeichnet (und mal eben ein Strafverfahren gegen eine Bekannte eingeleitet, die ein Überholen auf der zweiten aber gar nicht existenten Fahrspur angeblich nicht zugelassen hat). Es werden Citroen und Renault verwechselt, wodurch es zu einer Unfallregulierung kam, die zwei Anwälte verschlissen und unnötigerweise ein Jahr länger gedauert hatte.
Und so weiter, und so weiter...
 
Ich habe eine Anzeige (keine Radgeschichte) mal selbst formuliert an der Wache abgegegen. Die waren wirklich glücklich, daß sie den Dreck nicht selbst formulieren & tippen mußten ;-)
Gut wenn Angeschuldigte sich mal selbst zu dem Mist äußern müssen, das lenkt dann ggf das weitere Verhalten.
Andrerseits, ein älterer Herr im Benz, da war doch die Vorfahrt noch im Kaufpreis enthalten ?
 
Na klar, das hat das vorsätzlich gemacht, das ist klar. Aber das kann ich nicht nachweisen und er wird sich hüten, das einzugestehen.
Wenn Deine Frau das Gestikultieren bezeugen kann, braucht der das nicht eingestehen.

Analog der Mordvorwurf bei illegalem Autorennen, wo das auch keiner sagen wird. Was ich nach meinem zwar etwas vorbelastetem, aber doch laienenhaften Rechtsverständnis nicht nachvollziehen kann.
 
Wenn Deine Frau das Gestikultieren bezeugen kann, braucht der das nicht eingestehen.

Analog der Mordvorwurf bei illegalem Autorennen, wo das auch keiner sagen wird. Was ich nach meinem zwar etwas vorbelastetem, aber doch laienenhaften Rechtsverständnis nicht nachvollziehen kann.
Ich glaube, das hat ermittlungstaktische Hintergründe. Wird ein Mordvorwurf erhoben, werden m. W. die Ermittlungsbefugnisse der Polizei ausgeweitet.
 
Die Anzeige ist schon aufgenommen worden (leicht widerwillig), er meinte aber, es würde wohl in einer Ordnungswidrigkeit resultieren. Allerdings meinte der recht junge Mann (hatte auch nur einen Stern, also bestimmt auch noch nicht so lange dabei), er würde das dann weiterleiten. Vielleicht bearbeitet das dann später noch jemand, der die Situation anders bewertet?
Bist Du in einer Rechtsschutzversicherung? Dann einfach mal einen Anwalt kontaktieren und den um Rat und seine Einschätzung fragen. Das hilft manchmal.

Viele Grüße
Oliver
 
Wer das Hindernis, wodurch die Fahrbahn verengt ist, auf seiner Fahrbahnseite hat, ist wartepflichtig gegenüber dem entgegenkommenden Verkehr.
Wir haben damit jedenfalls einen Verstoß gegen § 6 I StVO.
"Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen."

Es kommt übrigens überhaupt nicht darauf an, dass es bei einer Kollision zu keinem oder nur sehr geringen Schaden gekommen ist.
Bei, bereits in der Fahrbahnverengung befindlichen Radfahrern, zudem mit Anhänger kommt eine Nötigung hinzu.
 
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