Eben nicht. Natürlich stehen viele Mittel auf der Liste, die wie "Normalsterblichen" hin und wieder auch nehmen (müssen). Aber sie sind nun mal für Leistungssportler verboten, oder müssen als medizinisch notwendig angegeben werden, damit es kontrollierbar bleibt. Und da gilt dann kein "habe ich nicht gewußt". "Unwissen schützt vor Strafe nicht" ist auch ein wichtiger Grundsatz unseres Rechtssystems. Wer im Leistungssport sein (gutes) Geld verdient MUSS eben IMMER aufpassen, das ist ein Teil seines Jobs.