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Darf man das? Konfliktlösung (?) mit aufdringlichem Autofahrer

Andi Arbeit

Midden vrij!!!
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28217 Bremen
Tach auch!

Man muss sich folgendes mal vorstellen: 2 Freunde fahren während einer gemeinsamen Ausfahrt bei einer Ortseinfahrt locker nebeneinander. Die Straße, eine Spur in jede Richtung, kein Gegenverkehr, Radweg vorhande, aber mit Fußgängerbenutzung und vielen unübersichtlichen Grundstücksausfahrten.

Auf dieser Straße fährt ein PKW, wie gesagt, kein Gegenverkehr, Abstand des inneren Radfahrers soll wohl nicht mehr als 1 m zum Fahrbahnrand gewesen sein, mit ca. 15-20 cm Abstand und vollem Tempo an den Radfahrern vorbei. In Kenntnis dessen, dass es im Ort eine Ampel gibt, nimmt einer der Radler die Verfolgung auf und kann den Autofahrer an der Ampel stellen. Ohne zu zögern, erklärt er dem Fahrer, was für ein gefährliches Ding er da gedreht hätte, und als der Autofahrer mit Unverständnis reagiert, reißt er die Tür auf und greift in den Wagen. Als der PKWfahrer ihn am Trikot packt, ruft er noch: „Wenn sie mich nicht sofort loslassen, zeige ich sie an!" Dann zieht er den Zündschlüssel ab und wirft ihn in einen benachbarten Vorgarten.

Mich würde einfach mal interessieren, welche verkehrsrechtlichen Konsequenzen so eine Aktion für den Radsportkollegen hätte, er sagte er hätte den Autofahrer weder angefasst oder berührt, auch nicht beleidigt, zu einer Beschädigung einer Sache ist es wohl auch nicht gekommen, so'n Schlüssel auf'm Rasen zu wieder zu finden, ist ja nicht unmöglich, schätze ich.

Äußert euch mal bitte...

Gruß Andi
 
nun, in Deutschland haben zwei Radfahrer nicht nebeneinander zu fahren.
Das ist aber kein Freibrief für Mr. PKW den Sicherheitsabstand zu mißachten.
Also gefährlicher Eingriff in den Staßenverkehr.
Jeder Mensch hat das Recht eine "Verhaftung" durchzuführen im Notfall auch mit körperlicher Gewalt. Nun ist aber die Frage, handelt es sich bei dieser Vorbeifahrt um eine Straftat oder um eine Ordnungswidrigkeit. Hätte er das Auto als Waffe benutzt wäre es eine Straftat, so würde ich sagen eine Ordnungswidrigkeit.
Liegt im Ermessen des Richters.
So, nun hat der Autofahrer den Radkolegen aber angegriffen, das ist eine Straftat, also kann er ihn auch festhalten bis die Polizei kommt. Ich hoffe er hat sie gerufen. Da helfen dann auch so kleine Mittel wie Schöüssel wegnehmen, abziehen....

Also, ich würde mir da nicht so große Sorgen machen.
Wichtig wäre in diesem Fall anzeige zu erstatten.
Gerfährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Beleidigung und Körperverletzung.
Dann sieht Mr. PKW schlecht aus und wenn er alleine war noch schlechter.

Das ist meine Meinung zu diesem Thema

Clever
 
Das der Autofahrer dicht an Euch vorbeigefahren ist mag ja sein, rechtfertigt aber die Reaktion mitnichten!!!!

Verdient hat er es aber ich finds irgendwie unangemessen und dem Ruf der Radler tut so etwas auch nicht besonders gut. :ka:

Wenn der Deinen Freund anzeigen sollte interessiert das wohl auch keinen Staatsanwalt oder Richter, dass er vorher (angeblich) zu dicht vorbeigefahren ist denn diese Tätlichkeit überschattet das (für einen Nicht-Radfahrer) allemal.
 
radfahrer die trotz radweg (und dann auchnoch nebeneinander) auf der straße fahren gefährden nicht nur sich selbst, sondern stellen auch eine gefahr für autofahrer dar und wenn ein autofahrer aufgrud des vehlverhaltens zweier radler so reagiert, so ist das für mich voll verständlich.
nun ist das nicht die feine englische art, aber der haben sie die radler auch nicht bedient...wenn der mir ins auto gegriffen hätte, der hätte ordentlich was erlebt....
 
Na dann mal los.

Es fängt ja schonmal damit an, daß 2 Radler nicht nebeneinander fahren dürfen. Darf man erst ab einer Gruppe von 6 Leuten.
Man kann den Autofahrer dann zwar fragen ob er sich besser fühlt, nachdem er mit 20 cm an einem vorbeigebrettert ist, aber sonst auch nix.
Die Wahrscheinlichkeit, daß der Kollege den Schlüssel abzieht ohne den Pkw-Lenker zu berühren sinkt gegen Null, wenn man bedenkt, daß bei 98% aller Autos das Zündschloß rechts ist, man also um das Lenkrad rumgreifen.

Mein Tipp:
Deeskalation. Den Autofahrer nicht verfolgen und schon garnicht den Schlüssel abziehen und wegwerfen.
Grob geschätzt gibts sonst ne Anzeige wegen Nötigung und ggf. Sachbeschädigung.

Gruß Frank
 
Hallo...
Also gleich mal vorweg ich bin genauso Laie im Verkehrsrecht wie Du. Aber meines Wissens hat der Radler auf jeden Fall sowas wie "Hausfriedensbruch" begangen in dem er einfach ungefragt die Autotür aufgerissen hat. Den Griff a´ns Trkot könnte der Autofahrer ganz klar als Notwehr abtun und der weg geworfene Autoschlüssel wäre für mich Nötigung. Sieht also schlecht aus für den Radler.
Klar ist es nicht fein, so gefährlich überholt zu werden und wenn man beinahe sein Leben lässt bei so einer Aktion wird man auch ausreichend wütend um sich zu so einer Reaktion hinreisen zu lassen. Aber wären die Radler einfach hintereinander gefahren, hätte sich die Situation wahrscheinlich komplett vermeiden lassen. Man kann dann doch auch mal da wo es möglich ist als Radler auch auf Autofahrer Rücksicht nehmen und gleichzeitig auch für sich einige Gefahrenquellen dadurch beseitigen....

Gruß
Millhouse
 
Na, ich denke mal, aus meiner Sicht, wenn Radfahrer auf freier Straße nebeneinander fahren, wird niemand behindert oder gefährdet (STVO § 2 Abs. 4) und wenn dann ein Auto mit derartig geringem Abstand vorbeizieht, also eine Gefährdung oder Verletzung willentlich & vorsätzlich in Kauf nimmt, befindet sich dieser Autofahrer auf sehr dünnem Eis. Ich kann es absolut verstehen, wenn dem Radler da der Kragen platzt.
De-Eskalation hieße in letzter Konsequenz, sein Rad imKeller zu lassen?
 
:confused: Hausfriedensbruch, Nötigung - was schaut ihr für Filme :D

Hier sollte man trotzdem die chronoligie der Ereignisse im Auge behalten.

Eine Gefährdung eines schwächeren Verkehrsteilnehmers (selbst wenn dieser sich nicht Ordnungsgemäß im Straßenverkehr verhalten hat) mit Vorsatz.

Hier liegt der Hase im Pfeffer begraben!
Ich darf auch Oma Krawutzke nicht überfahren, anfahren oder anhupen wenn sie bei rot über die Ampel läuft und ich sie vorher sehe. Dann bin ich schuld und nicht Oma.

Clever
 
clever_smart schrieb:
Ich darf auch Oma Krawutzke nicht überfahren, anfahren oder anhupen wenn sie bei rot über die Ampel läuft und ich sie vorher sehe. Dann bin ich schuld und nicht Oma.

Clever

Nein, das darfste nicht. Die backt immer so lecker Kuchen!!!

Gruß Frank
 
Also was Clever schreibt, ist richtig, es gibt eine „Festnahme durch Jedermann“; d.h. der Kollege hätte, weil ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr von Seiten des Autofahrers vorlag, wenn er die Polizei hätte rufen wollen, um Anzeige zu erstatten, den Autofahrer an der Weiterfahrt hindern dürfen, bis zum Eintreffen der Polizei. Damit wäre sein „Hausfriedensbruch-/Nötigungsverdacht" vom Tisch, und der Autofahrer hätte sich dann mit der Polizei auseinandersetzen müssen. Dann wäre quasi das Schlüsselirgendwohinwegwerfen, das einzige, was die Aktion beanstandenswert macht, oder?

Ich stells mir gerade vor ein Wagen steht auf einer Kreuzung, der Fahrer sucht den Schlüssel „Warum fahren sie denn nicht weiter?" – „ Ein Radfahrer hat mir den Zündschlüssel geklaut.“ ist ja auch irgendwie peinlich
 
kanns sie auch nicht, da sie nach dem Überfahren mit Sicherheit niemand mehr hetzen kann. :D

Meiner Meinung nach wird hier nix groß passieren da Aussage gegen Aussage
steht und vielleicht merkts sich der Autofahrer und hält beim nächsten mal Abstand, ich versteh die Reaktion des Radfahrers voll und ganz, wann hat man schließlich die Gelegenheit und bekommt so einen Penner mal zu greifen.

Gruß
Michael
 
das ist schlicht Nötigung und somit nicht nur eine Owi sondern eine Straftat.

Die Vorgeschichte (Fehlverhalten des Autofahrers) spielt für die rechtliche Bewertung keine Rolle sondern nur für die Strafzumessung. Und das Festnahmerecht hilft auch nicht weiter, denn Festnehmen wollte er ihn ja gerade nicht.

Da der Schuldschweregehalt aber im unter(st)en Bereich liegt, wird die Sache mit etwas Glück über § 153 oder § 153 a StPO "beerdigt" (es sei denn der Radfahrer hat schon eine Vorstrafe wg eines Verkehrsdelikts). Ansonsten droht eine Geldstrafe.

Gruss
Tvaellen
 
tvaellen schrieb:
das ist schlicht Nötigung und somit nicht nur eine Owi sondern eine Straftat.

Die Vorgeschichte (Fehlverhalten des Autofahrers) spielt für die rechtliche Bewertung keine Rolle sondern nur für die Strafzumessung. Und das Festnahmerecht hilft auch nicht weiter, denn Festnehmen wollte er ihn ja gerade nicht.

Da der Schuldschweregehalt aber im unter(st)en Bereich liegt, wird die Sache mit etwas Glück über § 153 oder § 153 a StPO "beerdigt" (es sei denn der Radfahrer hat schon eine Vorstrafe wg eines Verkehrsdelikts). Ansonsten droht eine Geldstrafe.

Gruss
Tvaellen


Ich glaube dir!!!! :bier: :D
 
Deshalb Leute, macht euch bei solchen Sachen schon vorher Gedanken wie man es dreht und auslegt.
Im Notfall noch mal mit dem Lenker am Auto langschrammen, dann ist das Auto dem Rad wohl wirklich zu nah gekommen :D aber bitte nehmt die richitge Seite.
Und dann die Pol rufen, dann kann man auch Schlüssel in den Garten werfen, oder vor lauter hecktig am Gully fallen lassen :D
Und wenn er das Trikot festhält, dann schnell wegziehen, geht dann auf jeden Fall kaputt ;) und dann kann man auch was daraus machen.

Oder halt, Schlüssel abziehen und gemütlich weiter fahren :D mal sehen wir lange er braucht um den Bock von der Straße zu bekommen.

Nee und Oma Krawutzke würde ich nicht einmal anhupen, weil wenn sie mit dem Stock auf mein Auto einschlägt weil ich gehupt habe, kann man das als Notwehr von Omi auslegen! Also immer nachdenken und Vorsicht vor den Alten.

Clever

Man was bin ich heute wieder gemein, nur gut, dass ich heute nicht Radfahren darf :D
 
Also wenn ich mich jetzt mal virtuell ins Auto setze und vor mir 2 so Heinis auftauchen, der rechte knapp 1 m vom Rand weg, links daneben noch einer. Macht zusammen rund 2 m.

Und egal ob da Gegenverkehr kommt oder nicht, 2 m sind 2 m und somit so breit wie ein PKW und man darf es eben nicht.

Fahrt halt in der Stadt nebeneinander und unterhaltet euch auf Wirtschaftswegen. Das hab ich vor 30 Jahren mal gelernt und ich halte mich heut immernoch dran.

Nützt doch wirklich niemand wenn man sich wegen so einem Mist an die Gurgel springt. Das ist sowohl für den Radfahrer schlecht als auch für den Autofahrer. Und wenn ich mir dann noch vorstelle, daß der Autofahrer fortan rot sieht wenn er einen (Renn)Radler sieht: AU WEIA.

Miteinader heißt die Devise und nicht gegeneinander.

Gruß Frank
 
das ich mit dem rennrad radwege innerhalb von ortschaften auslasse, passiert mir auch... das ich dann aber noch mit meinem spezl ganz selbstverständlich nebeneinander pläuschen halte, passiert mir eigentlich nicht. zumal - wenn ich palavern will, kann ich auch auf dem radweg fahren... so wie das geschildert ist, habt ihr euch ja auch ordentlich breit gemacht und dem autofahrer wahrscheinlich auch nicht gerade das vorbeifahren erleichtert. der musste immerhin komplett auf die gegenspur wechseln. wenn's dann vielleicht noch ein bisschen unübersichtlich war... wie dem auch sei, das verhalten vom autofahrer war zwar auch nicht korrekt, aber ausgelöst habt ihr die situation... ihr erwartet, dass autofahrer auf euch rücksicht nehmen, umgekehrt ist es euch aber sch****egal

die anschliessende aktion von euch hat das ganze sogar noch deutlich getopt und könnt' von glück reden, dass die situation nicht eskaliert ist...

gruss mike
 
Ich will hier keinem zu nahe treten, aber rechtlich ist das hier nicht alles richtig.

@clever
Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr scheidet hier meiner Meinung nach aus.
Der näherliegende Tatbestand wäre hier sicherlich die Gefährdung des Straßenverkehrs. Auch wenn der Autofahrer entsprechendes Verhalten gezeigt hat, scheitert diese Straftat aber an der Gefährdung der Radfahrer. Ledigliches Unwohlsein, ob des Überholens mit viel zu geringen Seitenabstand, reicht da nicht aus.
Also bleibt es hier wohl bei einer OWI wegen des Fehlers beim Überholen. Soweit man dem Autofahrer Vorsatz nachweisen kann, würde die Geldbuße entsprechend höher ausfallen.

Der Schlüssel im Garten könnte durchaus eine Nötigung darstellen. Diese aber mit einer vorläufigen Festnahme durch Jedermann zu rechtfertigen, halte ich für mehr als fragwürdig, da hierfür eine Straftat erforderlich ist. Für Owis wird das nicht gelten können. Wenn man in solchen Fällen etwas machen möchte, geht das wohl nur über das Kennzeichen.

Im restlichen Verhalten könnte vielleicht noch eine Beleidigung stecken.

@schwergewicht
Soweit ich das in Erinnerung habe, dürfen Gruppen ab 15 Radfahrern erst in Zweierreihen nebeneinander fahren.
 
@ schwergewicht und mike: So wie mein Kumpel mir das dargestellt hat, war der linke (= der innere) Radler gut einen Meter vom Fahrbahnrand entfernt, sich breitmachen ist da was anderes... Und ich unterstelle dem Autofahrer immer noch Vorsatz, bei Null Gegenverkehr und einsehbarer Straße.
 
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