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Darf man das? Konfliktlösung (?) mit aufdringlichem Autofahrer

moin andi
bei klar erkennbaren vorsatz (z.b. mit hupen):
sache durchziehen, sich an der arbeitsbeschaffungsmassnahme (schlüsselsuche) erfreuen, sich nicht dabei erwischen lassen!!!
beantwortet nicht deine frage, ist aber meine art.
bis demnächst, stefan
 

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Re: Darf man das? Konfliktlösung (?) mit aufdringlichem Autofahrer
Andi Arbeit schrieb:
@ schwergewicht und mike: So wie mein Kumpel mir das dargestellt hat, war der linke (= der innere) Radler gut einen Meter vom Fahrbahnrand entfernt, sich breitmachen ist da was anderes... Und ich unterstelle dem Autofahrer immer noch Vorsatz, bei Null Gegenverkehr und einsehbarer Straße.
Wenn man einem Autofahrer am Strassenrand in die Tür knallt, bekommt man absurderweise ja auch eine Mitschuld. 1m soll der Radfahrer Sicherheitsabstand zu parkenden Autos halten, dazu gut 50cm Breite des Radfahrers, dann 1,50m, nach neueren Urteilen eher 2m (!!), die der Autofahrer Abstand zum Radfahrer halten muss. Das ergibt virtuelle 3,50m Breite eines Radfahrers, das Überholen eines solchen hat lt. StVO also sowieso auf der Gegenfahrbahn stattzufinden. Da hält sich kein Mensch dran, ein Richter wird das aber als Grundlage für ein Urteil verwenden.
 
mikeonbike schrieb:
das ich mit dem rennrad radwege innerhalb von ortschaften auslasse, passiert mir auch... das ich dann aber noch mit meinem spezl ganz selbstverständlich nebeneinander pläuschen halte, passiert mir eigentlich nicht. zumal - wenn ich palavern will, kann ich auch auf dem radweg fahren... so wie das geschildert ist, habt ihr euch ja auch ordentlich breit gemacht und dem autofahrer wahrscheinlich auch nicht gerade das vorbeifahren erleichtert. der musste immerhin komplett auf die gegenspur wechseln. wenn's dann vielleicht noch ein bisschen unübersichtlich war... wie dem auch sei, das verhalten vom autofahrer war zwar auch nicht korrekt, aber ausgelöst habt ihr die situation... ihr erwartet, dass autofahrer auf euch rücksicht nehmen, umgekehrt ist es euch aber sch****egal

die anschliessende aktion von euch hat das ganze sogar noch deutlich getopt und könnt' von glück reden, dass die situation nicht eskaliert ist...

gruss mike

die meinung teile ich mit dir, manche radfahrer glauben sie seien sonst wer, nehmen sich schon das recht auf der straße zu fahren und meckern dann wenns nem autofahrer mal nicht passt, scheinbar passieren nicht genug unfälle, traurig aber wahr
und ich fahr doch bei schlechten straßenverhältnissen aunid mit dem auto über den radweg, schonmal drüber nachgedacht?
 
Ich hab damals in der Fahrschule gelernt, dass ein Radfahrer beim Überholen 2m breit und 20m lang ist. Ich denke das ist ne Faustregel mit der jeder gut leben kann.

Aber ich hab in meiner Sturm und Drang-Zeit auch schon nem Auto den Spiegel weggetreten an der nächsten Ampel (vor meiner Flucht, man weiss ja nie), der hette mir ebendiesen Spiegel allerdings vorher auch schon zweimal von hinten an den Ellbogen geknallt.

Schlüssel wegnehmen ist da doch n harmloser Gag.

Henning
 
Daiquiri schrieb:
radfahrer die trotz radweg (und dann auchnoch nebeneinander) auf der straße fahren gefährden nicht nur sich selbst, sondern stellen auch eine gefahr für autofahrer dar und wenn ein autofahrer aufgrud des vehlverhaltens zweier radler so reagiert, so ist das für mich voll verständlich.
nun ist das nicht die feine englische art, aber der haben sie die radler auch nicht bedient...wenn der mir ins auto gegriffen hätte, der hätte ordentlich was erlebt....

Meiner Meinung sollten Leuten wie dir der Führerschein eingezogen werden. Es fahren zu viele Vollidioten rum. Hier ist auch keine andere Wortwahl angebracht.
Wer sein Auto als Waffe einsetzt oder für ein solches Verhalten zumindest Verständnis zeigt hat auf der Straße nichts zu suchen. Dafür ist die Verkehrsdichte und die Gefahr für andere einfach zu groß.
Das Verhalten der Radler war regelwidrig, die einschlägige Vorschrift der StVO kann jeder mal selbst nachblättern. Abgesehen davon, dass jeder Mensch regelmäßig irgendwelche Regeln bricht haben die Radfahrer niemanden gefährdet. Sie haben auch niemanden behindert. Denn allein der erhöhte Platzbedarf stellt keine Behinderung Dritter dar.
Der Autofahrer hat zumindest eine Gefährdung des Straßenverkehrs begangen. Hier muß ich auch einem Vorschreiber widersprechen, der Tatbestand des § 315c Nr. 2 b StGB ist -laut Schilderung- zweifellos erfüllt.
Der Mindestabstand beim Überholen eines Radfahrers liegt nach ständiger Rechtssprechung bei 1,5 m. Das hat auch seinen Grund. Ein Radfahrer kann mal einen Schlenker machen, sei es aus Unachtsamkeit oder aufgrund der Straßenverhältnisse, Wind ect.
Wer als Autofahrer mit 20-30 cm und noch mit möglichst hoher Geschwindigkeit überholt setzt sein Auto als Waffe ein und gefährdet das Leben anderer.
Dafür kann ein vernünftiger Mensch kein Verständnis haben, vollkommen unabhängig von der Vorgeschichte.
 
Grimster schrieb:
Meiner Meinung sollten Leuten wie dir der Führerschein eingezogen werden. Es fahren zu viele Vollidioten rum. Hier ist auch keine andere Wortwahl angebracht.
Wer sein Auto als Waffe einsetzt oder für ein solches Verhalten zumindest Verständnis zeigt hat auf der Straße nichts zu suchen. Dafür ist die Verkehrsdichte und die Gefahr für andere einfach zu groß.
Das Verhalten der Radler war regelwidrig, die einschlägige Vorschrift der StVO kann jeder mal selbst nachblättern. Abgesehen davon, dass jeder Mensch regelmäßig irgendwelche Regeln bricht haben die Radfahrer niemanden gefährdet. Sie haben auch niemanden behindert. Denn allein der erhöhte Platzbedarf stellt keine Behinderung Dritter dar.
Der Autofahrer hat zumindest eine Gefährdung des Straßenverkehrs begangen. Hier muß ich auch einem Vorschreiber widersprechen, der Tatbestand des § 315c Nr. 2 b StGB ist -laut Schilderung- zweifellos erfüllt.
Der Mindestabstand beim Überholen eines Radfahrers liegt nach ständiger Rechtssprechung bei 1,5 m. Das hat auch seinen Grund. Ein Radfahrer kann mal einen Schlenker machen, sei es aus Unachtsamkeit oder aufgrund der Straßenverhältnisse, Wind ect.
Wer als Autofahrer mit 20-30 cm und noch mit möglichst hoher Geschwindigkeit überholt setzt sein Auto als Waffe ein und gefährdet das Leben anderer.
Dafür kann ein vernünftiger Mensch kein Verständnis haben, vollkommen unabhängig von der Vorgeschichte.


da hast mich falsch verstanden, ich habe nur gesagt dass ich das verhalten verstehen kann und habe geschrieben was passieren würde wenn mir wer die türe aufreißen und mir an den kragen will, ganz gleich aus welchem grund

mal davon abgesehen find eich es lustig, dass du glaubst dir ein urteil über meinen fahrstil erlauben zu können, ich muss dich da leider enttäuschen, ich hab nicht vor einmal einen radler under sonstwas auf der haube zu haben oder am spiegel hängen oder sonstwo, aber wenn zwei nebeneinander fahren bekommen sie mit sicherheit verbal meinen unmut zu verstehen

da ich in münster wohne, kann ich sowohl als autofahrer top mit radlern und als biker auch gut mit autofahrern, wer nicht in münster wohnt kann das auch in der form nicht nachvollziehen
 
Volkeree schrieb:
Ich will hier keinem zu nahe treten, aber rechtlich ist das hier nicht alles richtig.

@clever
Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr scheidet hier meiner Meinung nach aus.
Der näherliegende Tatbestand wäre hier sicherlich die Gefährdung des Straßenverkehrs. Auch wenn der Autofahrer entsprechendes Verhalten gezeigt hat, scheitert diese Straftat aber an der Gefährdung der Radfahrer. Ledigliches Unwohlsein, ob des Überholens mit viel zu geringen Seitenabstand, reicht da nicht aus.
Also bleibt es hier wohl bei einer OWI wegen des Fehlers beim Überholen. Soweit man dem Autofahrer Vorsatz nachweisen kann, würde die Geldbuße entsprechend höher ausfallen.

Der Schlüssel im Garten könnte durchaus eine Nötigung darstellen. Diese aber mit einer vorläufigen Festnahme durch Jedermann zu rechtfertigen, halte ich für mehr als fragwürdig, da hierfür eine Straftat erforderlich ist. Für Owis wird das nicht gelten können. Wenn man in solchen Fällen etwas machen möchte, geht das wohl nur über das Kennzeichen.

Im restlichen Verhalten könnte vielleicht noch eine Beleidigung stecken.

@schwergewicht
Soweit ich das in Erinnerung habe, dürfen Gruppen ab 15 Radfahrern erst in Zweierreihen nebeneinander fahren.


Du wiederholst meine Worte, nichts anderes habe ich geschrieben.
Ich habe einige wenns benutzt.

Trotzdem ist der Radfahrer der schächere und dieser hat Vorrang, selbst wenn dieser eine OWi begeht. Sollte ich einen PKW so einsetzen, dass ich die gefährdung Dritter mittelbar oder unmittelbar in kauf nehme, handelt es sich um eine Straftat, die verfolgt wird.

Clever
 
Daiquiri schrieb:
da hast mich falsch verstanden, ich habe nur gesagt dass ich das verhalten verstehen kann und habe geschrieben was passieren würde wenn mir wer die türe aufreißen und mir an den kragen will, ganz gleich aus welchem grund

mal davon abgesehen find eich es lustig, dass du glaubst dir ein urteil über meinen fahrstil erlauben zu können, ich muss dich da leider enttäuschen, ich hab nicht vor einmal einen radler under sonstwas auf der haube zu haben oder am spiegel hängen oder sonstwo, aber wenn zwei nebeneinander fahren bekommen sie mit sicherheit verbal meinen unmut zu verstehen

da ich in münster wohne, kann ich sowohl als autofahrer top mit radlern und als biker auch gut mit autofahrern, wer nicht in münster wohnt kann das auch in der form nicht nachvollziehen

Nein, du hast geschrieben, dass das Verhalten des Autofahrers für dich "voll verständlich" ist. Dies ist eindeutig und für jeden nachlesbar.
Nicht 2 nebeneinander fahrende Radler stellen eine Gefahr dar, sondern Leute die so denken wie du.
 
Daiquiri schrieb:
..............

.............., aber wenn zwei nebeneinander fahren bekommen sie mit sicherheit verbal meinen unmut zu verstehen

.............

solche Dummschwätzer erlebt man leider ständig: keine Ahnung von der StVO, aber rumlabern. Empfehle Dir mal §2, Absatz 4:

" (4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird."

Wenn also mangels Verkehrsaufkommen problemlos überholt werden kann, dürfen sie das! Eine Behinderung würde nur entstehen wenn sie in einer Reihe mit ausreichend Seitenabstand überholt werden könnten, nicht aber in Zweierreihe.

mess.
 
Daiquiri schrieb:
[...] aber wenn zwei nebeneinander fahren bekommen sie mit sicherheit verbal meinen unmut zu verstehen[...]

Hast Du den Beitrag von RigobertGruber gelesen?
In den meisten Fällen ist es für den Autofahrer, der sich verkehrsregelgerecht verhalten will, wurscht, ob da einer oder zwei Radfahrer nebeneinander fahren, denn um regelgerecht zu überholen, muss er auf die Gegenfahrbahn. Also, kein Grund für Unmut.

Gruß
Holger
 
messenger schrieb:
solche Dummschwätzer erlebt man leider ständig: keine Ahnung von der StVO, aber rumlabern. Empfehle Dir mal §2, Absatz 4:

" (4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird."

Wenn also mangels Verkehrsaufkommen problemlos überholt werden kann, dürfen sie das! Eine Behinderung würde nur entstehen wenn sie in einer Reihe mit ausreichend Seitenabstand überholt werden könnten, nicht aber in Zweierreihe.

mess.

Ja, das kommt noch dazu. Sie haben den Radweg nicht benutzt, aber durch das nebeneinander fahren liegt noch nicht gleich eine Behinderung des Straßenverkehrs vor.
Dann kommen die Hilfssheriffs ins Spiel. Wer kennt sie nicht, die Vollidioten mit ihrer Hupe? Wieder ein Schlaumeier, der einen daraufhinweist, dass neben der Straße auch ein Radweg verläuft - danke schön, den habe ich selbst nicht gesehen.
Das er mit dem Einsatz der Hupe aber selbst gegen die StVO verstößt, was bei der Nichtbenutzung des Radweges längst nicht sicher ist, kommt ihm nicht in den Sinn.
 
hehe, Leute kommt mal wieder runter und übt Toleranz.

Es gibt völlig beknackte Autofahrer, genauso wies auch völlig beknackte Radfahrer gibt. Möglicherweise liegts einfach daran, daß manche Menschen einfache ein wenig bescheuert sind.

Ich rekapituliere:
Zu zweit nebeneinander fahren ist nicht ok.
Zu nahe an Radfahrern vorbeifahren ist nicht ok.
Die Tür aufreißen und den Schlüssel abziehen ist nicht ok.
Am Trikot festhalten ist auch nicht ok.

Vielleicht eben nächstes Mal nicht nebeneinader fahren, oder zumindest auch den rückwärtigen Verkehr beobachten. Oftmals hilft es schon "anzudeuten" daß man sich von nebeneinader in Richtung hintereinander bewegt um Autofahrern den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Sicher ist der Radfahrer das schwächere Glied in der Kette der Verkehrsteilnehmer - ein Grund mehr sich auf dem Rad noch vor- und umsichtiger zu verhalten. Es hilft doch nicht wirklich weiter wenn wir uns hier Paragraphen um die Ohren hauen, nach dem Motto "er hatte zwar recht aber wurde trotzdem überfahren".

Gruß Frank
 
Sagt mal, spinn ich hier oder spinnen alle anderen?

Wenn zwei Radfahrer nebeneinander fahren und so schon gut 2m Breite in Anspruch nehmen, die dann noch mit 1,5m Abstand überholt werden sollen, dann ist das Hindernis schon fast 4m breit. Wenn man jetzt noch davon ausgeht, daß so ein Auto knapp 2m breit ist, müßte die Straße ja mal eben 6m breit sein.

Blöd nur, daß bei uns in der Region die üblichen Straßen, die für Rennradler interessant sind, eben keine 6m breit sind sondern vielleicht mit Glück 4m (zwei LKWs kommen jedenfalls nicht aneinander vorbei).

Wenn ich jetzt von dieser 4m breiten Straße ausgehe, der Autofahrer schon ganz links fährt, bleiben da rechts noch gut 2m. Ihr beide fahrt 1m bzw. 1+1 = 2m vom rechten Fahrbahnrand entfernt...


... dämmerts?



Na klar ist es nicht in Ordnung, wenn der euch nah überholt, aber was danach von eurer Seite gekommen ist, war nicht nur eine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat.

Weil: Wenn jemand von außen die Tür öffnet und ins Auto greift, wird dem Autofahrer jeder Richter abnehmen, daß der sich zumindest angegriffen gefühlt hat, er hätte dich in der Situation aus Notwehr sogar umhauen dürfen, so er denn gekonnt hätte und nicht nur so ein wenig am T-Shirt zupfen.

Das Entwenden des Schlüssels ist, da der Autofahrer zumindest von einer Gewaltandrohung ausgehen konnte, schon ein Raub.

Falls ihr noch die Idee gehabt haben könntet das Auto von außen zu verriegeln oder so: Vergeßt es, das wäre dann nämlich Freiheitsberaubung und dafür kommt man nicht mehr mit einer Geldstrafe weg, dafür wandert man in den Knast.

Und zu der Frage, ob jedermann jemanden Festnehmen darf: Klar darf das jeder, aber: Dann muß man auch wirklich schnellstmöglich die Polizei rufen, weil sonst obige Tatbestände erfüllt sind.


Chris Benjamin :wink2:
 
Meine Meinung in der gegeben Reihenfolge der Ereignisse (aber dazu können Juristen viel besser Auskunft geben):

Straßenverkehrsgefährdung (vorsätzlich) - Nötigung (Fahrzeug stoppen, Tür aufreißen) - Nötigung (am Schlafittchen packen) - und nochmal Nötigung + bewegen fremden Eigentums oder so ähnlich (Schlüssel nehmen und wegschmeißen). Und immer schön die kausalen Zusammenhänge berücksichtigen.

S.

PS: Nichtaufregen verhindert Herzinfarkte!
 
schwergewicht schrieb:
hehe, Leute kommt mal wieder runter und übt Toleranz.

Es gibt völlig beknackte Autofahrer, genauso wies auch völlig beknackte Radfahrer gibt. Möglicherweise liegts einfach daran, daß manche Menschen einfache ein wenig bescheuert sind.

Ich rekapituliere:
Zu zweit nebeneinander fahren ist nicht ok.
Zu nahe an Radfahrern vorbeifahren ist nicht ok.
Die Tür aufreißen und den Schlüssel abziehen ist nicht ok.
Am Trikot festhalten ist auch nicht ok.

Vielleicht eben nächstes Mal nicht nebeneinader fahren, oder zumindest auch den rückwärtigen Verkehr beobachten. Oftmals hilft es schon "anzudeuten" daß man sich von nebeneinader in Richtung hintereinander bewegt um Autofahrern den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Sicher ist der Radfahrer das schwächere Glied in der Kette der Verkehrsteilnehmer - ein Grund mehr sich auf dem Rad noch vor- und umsichtiger zu verhalten. Es hilft doch nicht wirklich weiter wenn wir uns hier Paragraphen um die Ohren hauen, nach dem Motto "er hatte zwar recht aber wurde trotzdem überfahren".

Gruß Frank


Mensch Frank Du softie :D :D :D ;)

Ich denke dich hupt auch kaum jemand an, haben alle angst. Also mir geht es öfter so, dass ich aufgrund meiner Größe/Masse als Gegener angesehen werde und sie lassen mich in Ruhe. Außer LKWs :D
Also, bisher gab es erst einen Autofahrer der angehalten hat, aber auch nur weil ich mit meinem Schuplatten in seinem Kotflügel steckte :D

Aber Du hast recht. Es gibt Spinner auf beiden Seiten und eigentlich sollte man es sportlich sehen. Autofahrer können Radfahrer nicht erziehen und andersherum auch nicht. Also lassen wir uns am besten gegenseitig in Ruhe.
Ich habe nämlich keinen Armeespaten an meinem RR um den Autofahrer gleich zu verbuddeln ;) Ich weiß manchmal ist einem danach, aber es bringt nichts, außer einen hohen Puls

Clever
 
Meine Meinung in der gegeben Reihenfolge der Ereignisse (aber dazu können Juristen viel besser Auskunft geben):

Straßenverkehrsgefährdung (vorsätzlich) - Nötigung (Fahrzeug stoppen, Tür aufreißen) - Nötigung (am Schlafittchen packen, evtl. aber auch als Notwehr zu qualifizieren) - und nochmal Nötigung + bewegen fremden Eigentums oder so ähnlich (Schlüssel nehmen und wegschmeißen). Und immer schön die kausalen Zusammenhänge berücksichtigen. Mit Ruhm bekleckert habt ihr Euch jedenfalls nicht - eher strafbar gemacht.

S.

PS: Nichtaufregen verhindert Herzinfarkte!
 
Was mich voll ankotzt, ist das jeder kleine Pisser auf seinem Recht beharren möchte.

Darf ich dem den Schlüssel wegwerfen?
Darf ich den schneiden?
Darf ich dem ne Rechnung stellen?
Darf der das überhaupt?
Kann ich nicht ein bißchen Gemein sein, ohne bestraft zu werden,
denn ich bin ja der bessere Mensch?

Das ist schon von der Fragestellung so was von erbärmlich, das es schon traurig ist.
Daiquiri ist allerdings besonders unangenehm:

Wo zum Teufel steht geschrieben, daß wir als Radfahrer jeden zugekackten, kaputten, zu schmalen, nicht reparierten mit freilaufenden FiFi´s verseuchten Rad weg nutzen müssen, damit Du in Frieden mit dem Auto schon geradeaus fahren kannst, ohne mal Rücksicht zu üben?

Spätestens wenn Du das erste Mal auf die Straße ausweichst und Dir in die Hose machst, weil ein Motoradfahrer mit über 180 km/h 4,5 cm an Deinen Ellenbogen vorbeifährt, wirst Du ein besserer Mensch sein.
 
Ich habe das Thema hier auch deshalb reingestellt, weil mir einen Tag vorher Ähnliches passiert ist: Ein Autofahrer schneidet mich hupend bei Gegenverkehr auf einer Straße innerorts ohne Radweg und hinter mir meine 11-jährige Tochter, die nun auf dem Rad alles andere als sicher im Straßenverkehr ist... Da kann man sich vielleicht vorstellen, dass mir da die Muffe 1:1000 geht. Und da hab ich dann Probleme, solche Sachen, wie, dass von Radfahrern auf Autospuren eine Gefahr für Autofahrer ausgeht, lieber Daiquiri,
Daiquiri schrieb:
radfahrer die trotz radweg (und dann auchnoch nebeneinander) auf der straße fahren gefährden nicht nur sich selbst, sondern stellen auch eine gefahr für autofahrer dar und wenn ein autofahrer aufgrud des vehlverhaltens zweier radler so reagiert, so ist das für mich voll verständlich.
gedanklich auch nur andeutungsweise nachzuvollziehen.
Die Entscheidung, ob sich Radfahrer zu Recht oder Unrecht auf der Fahrbahn befinden, hat nicht irgendein Führerscheininhaber zu treffen, sondern der Gesetzgeber! Hier ist ja vorgeschlagen worden, die Radler hätten den Autofahrer anzeigen können/sollen, dann wäre es nur folgerichtig, dass ein Autofahrer ihm missbeliebige Radfahrer auch genau so anzeigen kann, als das er das Recht in die eigene Hand nimmt und diese vorsätzlich in ernste Gefahr bringt.

Ab in die Falle jetzt, Andi
 
Wenn wir schon bei einer Nötigung und bei Motorradfahrern sind:

Eine Nötigung wäre, wenn ihr so fahren würdet, daß man gar nicht mehr überholen kann, eine Nötigung wäre, wenn ihr vorsätzlich euch an der ampel vor ihn gestellt hätte, so daß er bei grüner Ampel nicht hätte weiterfahren können, ...

Das andere da ist weitaus mehr.


Und nun zu den Motorrädern:

Ein Bekannter von mir war mit seiner Maschine auf der rechten Spur der Autobahn unterwegs, als jemand von der mittleren Spur aus noch schnell aus der Ausfahrt raus wollte. Er wurde dabei wohl übersehen und gerammt. Dabei ist er zwar mit Glück auf der Maschine gelieben, aber an Auto und Motorrad waren Kollisionsspuren zu erkennen. Daraufhin ist er dann auch die Ausfahrt runter und ist an der Ampel der Ausfahrt neben den PKW gefahren. Als der Autofahrer dann die Windschutzscheibe runtergekurbelt hat, konnte der Motorradfahrer sich nicht mehr zurückhalten und hat dem Autofahrer durch's offene Fenster eine gescheuert. Mit Motorradhandschuh zuzuschlagen endet dank der Carbon-Oberhand-Schalen entsprechend schmerzhaft.

Ergebnis vor Gericht: Mit viel Glück (weil Kollisionsspuren zu finden waren und die Ampel direkt hinter der Ausfahrt stand) ist er noch mit "Handlung im Affekt" rausgekommen aus der Sache.


Das nur mal so zum Nachdenken.

Chris Benjamin :wink2:
 
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