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In dem ersten Link steht ja ganz deutlich, dass zunächst die nicht "artgerechte" Belastung z.B. durchs Umfallen des Rades und Aufprallen des Rahmens auf eine Bordsteinkante erfolgen muss, damit eine Schädigung ("Haarriß" beschreibt das alles andere als nicht richtig) erfolgt, die dann wiederum bei einer großen Belastung, z.B. durch ein Schlagloch, zum plötzlichen Totalversagen führen kann. In dieser Reihenfolge ist das eine Gefahr, aber dafür muss der Rahmen eben vorher schon geschädigt worden sein.
Im zweiten Link hat sich ein Gutacher geäußert, wie er sich (aus für mich absolut nachvollziehbaren Gründen) schadlos halten kann: Im Zweifel lieber austauschen, anstatt hinterher für ein falsches (?) Gutachten verklagt zu werden. Was könnte der Gutachter auch gewinnen, wenn er in seinen Augen ein Risiko eingeht und die Schadensfreiheit bescheinigt? Selbst wenn er weiß, dass z.B. eine Gabel durch ein Schlagloch nicht geschädigt wird, kann die Gabel ja vorher schon einmal bei einem Sturz eine nicht sichtbare Schädigung erfahren haben. Und wenn es dann "Knack" macht, wäre er der Schuldige, der gesagt hat, die Gabel hält. Das Auswechseln muss der Gutachter ja auch nicht selber bezahlen...
dietsch82,
Vorderradbremse zu stark belastet, Hinterrad drückte dann alles zusammen .
Nein, Frontalzusammenstoß mit Auto. Aber die Gabel ist heil und das Vorderrad hat keine 8.