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Canyon Grail CFR mit leichten Mängeln - zurückschicken?

2. Reduzierung des Kaufpreises um 150 € (die Höhe richtet sich wohl danach, ob u.a. bspw. Kratzer an exponierten Stellen liegen)
Jeder Anwalt würde jetzt erstmal wieder sagen kommt drauf an:
  • Der Einkaufsgutschein ist in der Regel keine Reduzierung des Kaufpreises des Rades. Es ist eine separate Kompensation für die erlittenen Mängel.
Eben. Da stand nun mal unter 2.: "REDUZIERUNG DES KAUFPREISES".
 
Jeder Anwalt würde jetzt erstmal wieder sagen kommt drauf an:

Ansonsten rollen wir wegen jedem kleinsten Mangel alle Leasingverträge wieder auf ?
Das hat mit meiner Aussage genau was zu tuen ?
Wir reden glaube ich aneinander vorbei als Folge des Versuches, nicht mit gegenseitigen Fullquotes den Thread zuzuknallen. Also noch mal:

Der TO sprach von einem über Jobrad gekauften Rad, für das er eine anteilige Kaufpreisrückerstattung erhalten könne. Ich fragte sinngemäß, ob er Käufer sei oder nur Nutznießer eines Leasingvertrages eines Dritten (Arbeitgeber o.ä.) und ob man wohl, ohne Käufer zu sein, eine Kaufpreisrückerstattung nicht nur er- sondern auch be-halten könne. Da könnte durchaus der Käufer eine Meinung zu haben..... Für unpräzise Angaben seitens Dritter kann ich nichts und Vermutungen, ob es denn nun wirklich ein Kauf ist und nicht bloße Überlassung, sind die kleinen Schwestern vom Irrtum; also frage ich weiter...

Wenn Du Dich mit der obigen Aussage "Ansonsten rollen wir wegen jedem kleinsten Mangel alle Leasingverträge wieder auf?" entgegen meines Verständnisses nicht auch darauf bezogen hast, reden wir aneinander vorbei. :bier:
 
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