Wir reden glaube ich aneinander vorbei als Folge des Versuches, nicht mit gegenseitigen Fullquotes den Thread zuzuknallen. Also noch mal:
Der TO sprach von einem über
Jobrad gekauften Rad, für das er eine anteilige Kaufpreisrückerstattung erhalten könne. Ich fragte sinngemäß, ob er Käufer sei oder nur Nutznießer eines Leasingvertrages eines Dritten (Arbeitgeber o.ä.) und ob man wohl, ohne Käufer zu sein, eine Kaufpreisrückerstattung nicht nur er- sondern auch be-halten könne. Da könnte durchaus der Käufer eine Meinung zu haben..... Für unpräzise Angaben seitens Dritter kann ich nichts und Vermutungen, ob es denn nun wirklich ein Kauf ist und nicht bloße Überlassung, sind die kleinen Schwestern vom Irrtum; also frage ich weiter...
Wenn Du Dich mit der obigen Aussage "Ansonsten rollen wir wegen jedem kleinsten Mangel alle Leasingverträge wieder auf?" entgegen meines Verständnisses nicht auch darauf bezogen hast, reden wir aneinander vorbei.