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CANYON: 300 € Nutzungsgebühr für 14 Tage

AW: CANYON: 300 € Nutzungsgebühr für 14 Tage

@roka
Jetzt wird es spannend, weil jetzt kommen wir von der emotionalen auf die juristische Ebene!

Zu CANYON
2. Widerrufsbelehrung
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.


Das ist ein juristischer Standardtext wie man ihn zB.wortwörtlich beim Roseversand und anderen Versendern findet.

Der Beweis für die kostenfreie Nutzung könnte sich nun aus eben diesen Widerufsbelehrungen ergeben!
Von einer Nutzungsgebühr ist da nie die Rede, sondern bestenfalls von einem Wertersatz!
Hier irrt Herr Staab.(Der arme Kerl ist ja auch kein Jurist.)
Ein gegebenenfalls zu leistender Wertersatz gilt bei Überlassung von Sachen …nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
Wenn es dem Rechtsanwalt nun gelingt mindestens drei Fachgeschäfte zu finden, die einem Kunden Fahrräder zur Probefahrt (auch zu längeren Probefahrten) mitgeben, und solche Fahrradläden gibt es, dann stehen die Chance gar nicht so schlecht für einen positiven Ausgang eines Rechtsstreites bei dem kein Wertersatz zu leisten ist.
Bezahlt war die Karre ja auch schon, also war sie Eigentum von BroncoRR.
Ein Amerikaner würde in diesem Fall eher Kosten für eine Nichtbenutzbarkeit geltend machen! Aber die Amis haben ja auch ein anderes Produkthaftungsrecht und konsumentenfreundliche Richter. Frag nach bei AUDI!

Was fällt auf:
Es ist unverständlich, warum in den Widerrufsbelehrungen von CANYON nicht der Ausschluss der Benutzung bei erkanntem Mangel eingebaut ist.

Juristischer Standardtext:
Offensichtliche Mängel sind sofort zu melden. Eine weitere Benutzung des mangelhaften Gegenstandes ist ausdrücklich untersagt.

Bei CANYON fehlt so ein Hinweis gänzlich. Bei denen heißt es unter

8. Gewährleistung
Bitte überprüfen Sie die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Material- und Herstellungsfehler sowie auf Transportschäden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, uns über Fehler und Mängel der Ware zu informieren, damit wir Abhilfe schaffen können


BroncoRR hat sich insofern richtig verhalten, als er den Mangel via Fotobeweis sofort gemeldet hat.
Er hat auch eine konkrete Zusage für ein Neurad bekommen:
Im Gegenzug habe ich Ihnen ein neues Rad reserviert, mit der Auftragsnummer VAxxx. Dieses bekommen Sie zugesandt, sobald Ihr jetziges Rad bei uns eintrifft.

Der Nachsatz ist rechtlich gesehen bedeutungslos
Wir werden dann diesen Rahmen überprüfen und eine Qualitätskontrolle bzgl. der Carbonfasern durchführen.Für die Unannehmlichkeiten bieten wir Ihnen einen Warengutschein im Wert von xx€ an. .
Er zeigt aber, dies sei positiv angemerkt, eine kundenfreundliche Einstellung von Canyon.

BroncoRR hat sich falsch verhalten, weil er den Thread hier hochgezogen hat ohne vorher die Sache mit CANYON in Ruhe zu klären.
Er hätte uns nach Ende der Geschichte über seine Erfahrungen berichten können. Dies wäre vom Informationsgehalt her weit aufschlussreicher gewesen.
Lieber BroncoRR man darf in solchen Situationen nie die Beherrschung verlieren. Hör auf die, die dir raten einen neuen Rahmen mit den gebrauchten Komponenten zu nehmen.
Spiele Lotto, denn Du bist ein Glückspilz. Du wirst das besitzen worauf manche noch Monate warten müssen – ein Rad von CANYON.
 

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Re: CANYON: 300 € Nutzungsgebühr für 14 Tage
AW: CANYON: 300 € Nutzungsgebühr für 14 Tage

Zu CANYON
2. Widerrufsbelehrung
Widerrufsfolgen
...Bei Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.


...

Hier irrt Herr Staab.(Der arme Kerl ist ja auch kein Jurist.)
Ein gegebenenfalls zu leistender Wertersatz gilt bei Überlassung von Sachen …nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.

Du hast dir viel Mühe gemacht, aber inhaltlich kann ich da nicht viel erkennen.

Die AGB entsprechen doch genau dem, wie du im unteren Abschnitt rechtlich bewertest.

Anderst ausgedrückt:
Canyon gestattet eine Probefahrt, wie man sie im Laden machen könnte. Das müssen sie auch, Normalerweise entstehen dabei lediglich geringe Gebrauchsspuren.

M.Staab schreibt aber:
"Nach Prüfung des Rades sind die Gebrauchsspuren aber über das Stadium "Gering" hinaus"

Nun hat auch keiner von uns die Gebrauchsspuren gesehen, um beurteilen zu können, ob diese über denen einer normalen Probefahrt sind.
Ich mutmaße, das BroncoRR die Kette geölt hat und daher die ganze Antriebseinheit versifft ist. Sowas macht man auch nicht bei einer Probefahrt.

Alles andere hätte BroncoRR durch putzen wieder in einen Neuzustand versetzten können, selbst bei den Reifen ist bei 200km noch die Gumminaht vorhanden.

Wie ich M. Staab kennengelernt habe, ist er nicht so kleinlich, dass er wegen ein bisschen Staub auf dem Rahmen ein Problem hätte. Da glaube ich mal, dass die Gebrauchsspuren das Stadium "gering" überschritten haben.
 
AW: CANYON: 300 € Nutzungsgebühr für 14 Tage

@mff_greoj pass bitte auf wen du hier alles über einen Kamm scherst!!!:mad:
 
AW: CANYON: 300 € Nutzungsgebühr für 14 Tage

1. Sag ich doch! ???
2. Das mit der Verrechnung lese ich nun wirklich nicht in der Aussage. CANYON hat von mir Bilder zugesendet bekommen auf denen der Mangel sehr gut ersichtlich ist. Auf den Bildern sind noch keine Räder drin, der Lenker ist noch in Polsterfolie und auf dem Rahmen noch Staubpartikel vom dem Bikeguard - also nix mit gegen die Straßenbahn gefahren.

Basierend auf diesen Bildern sollten zerstörende Belastungstests mit dem Rahmen gemacht werden. Ich habe nur deshalb eingewilligt, nicht sofort vom Kaufvertrag zurück zu treten, da mir ein Neurad schriftlich zugesagt wurde verbunden mit der Erlaubnis, das alte ohne Nutzungsgebühr fahren zu dürfen bis das Neurad lieferbar ist (was ja auch schon mal etwas länger dauern kann).
Von "verbunden mit der Erlaubnis ..." kann ich in der von Dir wiedergegebenen Mail nix sehen und ich kann schon seit über 40 Jahre lesen. Hab auch ne Brille auf, der Punkt zieht also nicht. Und: Egal, ob Widerruf oder Mängelansprüche, Nutzungsvorteile werden Dir rechtlich zulässig entgegengehalten.
 
AW: CANYON: 300 € Nutzungsgebühr für 14 Tage

In dem Falle wenige Verständnis von mir. Was soll Canyon mit einem benutzten / gebrauchten Rennrad machen? Würdest du ein gebrauchtes Rad zum NP kaufen wollen? Canyon kann das von dir benutzte Rad nur gegen Minderung bsp.weise im Outlet verkaufen. So gesehen vollkommen ok.

Wieso man ein Rad erstmal kräftig benutzt, wenn man es eh nicht will, ist mir ohnehin schleierhaft.

mir scheint sowieso, dass einige das 14tätige Rückgaberecht völlig missverstehen, es handelt sich halt nicht um ein Recht, erstmal alles ordentlich nutzen zu dürfen und dann bei Nichtgefallen gebraucht zurückzugeben.

In dem Falle klarer Punkt für Canyon.


Ich hab mir von Assos, Adidas und Nalini Hosen gekauft, mit denen ich nicht so zufrieden bin und gebe sie trotzdem nicht zurück, auch wenn man sie waschen könnte und nichts an Gebrauchsspuren zu sehen ist, fände ich das reichlich unfair. Die werden von mir bei ebay als gebrauchte Hosen verkauft.
 
AW: CANYON: 300 € Nutzungsgebühr für 14 Tage

wie schon eben telefonisch besprochen habe ich Ihnen einen Rückholschein (VRKLxxx) für Ihr Rad aus dem VAxxx zugeschickt.
Im Gegenzug habe ich Ihnen ein neues Rad reserviert, mit der Auftragsnummer VAxxx. Dieses bekommen Sie zugesandt, sobald Ihr jetziges Rad bei uns eintrifft.

Wir werden dann diesen Rahmen überprüfen und eine Qualitätskontrolle bzgl. der Carbonfasern durchführen.
Für die Unannehmlichkeiten bieten wir Ihnen einen Warengutschein im Wert von xx€ an.

Da ist klar davon auszugehen das niemand zu dem Zeitpunkt wußte das du damit 200km abgespult hast. Wenn du nicht damit gefahren wärst dann hättest du auch ein neues bekommen.
 
AW: CANYON: 300 € Nutzungsgebühr für 14 Tage

@roka
Jetzt wird es spannend, weil jetzt kommen wir von der emotionalen auf die juristische Ebene!
Oh ha, was kommt jetzt?

@roka
Zu CANYON
2. Widerrufsbelehrung
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Das ist ein juristischer Standardtext wie man ihn zB.wortwörtlich beim Roseversand und anderen Versendern findet.
Na ja, und in der BGB-InfoV. Bei Verwendung dieses Textes fängt die Widerrufsfrist zu laufen an und Bronco’s Rechte richten sich nach den §§ 312 ff, 355 BGB.

Der Beweis für die kostenfreie Nutzung könnte sich nun aus eben diesen Widerufsbelehrungen ergeben!
Wie bitte soll sich aus der Widerrufsbelehrung ergeben, ob Bronco über die Prärie galoppiert, pardon durch die Gegend gegurkt ist? Er ist 200 km gefahren, sagt er ja selbst. Mit meinem letztgekauften Rad bin ich ca. 50 km gefahren, kenne den Händler, is’n Vereinskamerad. Mit dem vorher gekauften bin ich um den Laden gefahren. Der Grund für Bronco zum Widerruf / Geltendmachung von Mängeln liegt im seiner Meinung nach unsachgemäßen Unterrohr, was er sofort gesehen hat. Da war ja offensichtlich ne weitere Prüfung, d.h. Fahren, gar nicht mehr notwendig.

Von einer Nutzungsgebühr ist da nie die Rede, sondern bestenfalls von einem Wertersatz!
Hier irrt Herr Staab.(Der arme Kerl ist ja auch kein Jurist.)
Ein gegebenenfalls zu leistender Wertersatz gilt bei Überlassung von Sachen …nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
Grundsätzlich ist also was zu zahlen. Ob das Ding nun Nutzungsgebühr heißt oder Wertersatz ist unbeachtlich. [Klugscheißmodus an]Falsa demonstratio non nocet. [Klugscheißmodus aus] Jedenfalls hat er was zu zahlen, wenn er über die Prüfung hinaus die Kaufsache nutzt. Das gilt übrigens qua Gesetz und grundsätzlich auch, wenn ein Mangel vorliegt. Ist auch nachvollziehbar. Stell Dir vor, Du gurkst 10.000 km mit nem Auto durch die Gegend, es hat einen Mangel und Du stellst es dem Händler wieder vor die Tür. Die 10.000 km hätten Dich mit Deinem Auto ja auch was gekostet. Über die Höhe lässt sich trefflich streiten.

Wenn es dem Rechtsanwalt nun gelingt mindestens drei Fachgeschäfte zu finden, die einem Kunden Fahrräder zur Probefahrt (auch zu längeren Probefahrten) mitgeben, und solche Fahrradläden gibt es, dann stehen die Chance gar nicht so schlecht für einen positiven Ausgang eines Rechtsstreites bei dem kein Wertersatz zu leisten ist.
Der wird ihm was Husten, um die Bestätigungen kann Bronco sich auch gut kümmern. Oder er zahlt 200 EUR die Stunde, die er auch im Fall des Obsiegens nicht wiederbekommt. Außerdem kann ich so ne Regelung dem Gesetz nicht entnehmen. Das die Prüfphase überschritten ist: s.o.

Bezahlt war die Karre ja auch schon, also war sie Eigentum von BroncoRR.
Ein Amerikaner würde in diesem Fall eher Kosten für eine Nichtbenutzbarkeit geltend machen! Aber die Amis haben ja auch ein anderes Produkthaftungsrecht und konsumentenfreundliche Richter. Frag nach bei AUDI!
Wir bleiben aber schon in Europa, ja? Ich frag mich, wie Du das fändest, wenn Du als Arbeitnehmer neben Deinem Arbeitgeber auf so nen Schadensersatz verklagt wärest, wie er manchmal über die Presse hier verbreitet wird. Nebenbei bemerkt bleibt die Hälfte oder mehr der Summe beim RA als Honorar im Erfolgsfall hängen. *Dollarzeichen in den Augen hab*

Was fällt auf: Es ist unverständlich, warum in den Widerrufsbelehrungen von CANYON nicht der Ausschluss der Benutzung bei erkanntem Mangel eingebaut ist.
Mir fällt erst mal auf, dass das Widerrufsrecht und die Belehrung darüber (§§ 312 ff, 355 BGB) nix mit Mängeln zu tun hat und anders geregelt ist, als die Rechte bei mangelhafter Kaufsache (§ 434, 437 ff BGB). Und die Ansprüche des Unternehmers auf Wertersatz bzw. Nutzungsgebühr folgen aus Gesetz, wenn keine Ausnahme vorliegt (s.o., Prüfung des Kaufgegenstandes). Eine Regelung in den AGB oder der Widerrufsbelehrung gibt es nicht.

Juristischer Standardtext:
Offensichtliche Mängel sind sofort zu melden. Eine weitere Benutzung des mangelhaften Gegenstandes ist ausdrücklich untersagt.
Bei CANYON fehlt so ein Hinweis gänzlich. Bei denen heißt es unter

8. Gewährleistung
Bitte überprüfen Sie die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Material- und Herstellungsfehler sowie auf Transportschäden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, uns über Fehler und Mängel der Ware zu informieren, damit wir Abhilfe schaffen können
Die Fristen wie die Konsequenzen sind im Gesetz geregelt. Der „Standardtext“ ist juristisch bedeutungslos, bedeutet im Ergebnis eine – unzulässige – Einschränkung der Verbraucherrechte und wäre daher unwirksam § 309 Nr. 8.b) bb), BGB). Zum Glück traut der deutsche (und eingeschränkt auch der europäische) Gesetzgeber den Verbraucher auch einiges zu. Sonst müsste an jedem Kaufvertrag ein halbes BGB hängen. Und dass ich mit nem Spielzeugauto, dass ich zurückgeben will, nicht mehr spielen darf, haben mir meine Eltern schon mit 5 Jahren beigebracht.

BroncoRR hat sich insofern richtig verhalten, als er den Mangel via Fotobeweis sofort gemeldet hat.
Er hat auch eine konkrete Zusage für ein Neurad bekommen:
Im Gegenzug habe ich Ihnen ein neues Rad reserviert, mit der Auftragsnummer VAxxx. Dieses bekommen Sie zugesandt, sobald Ihr jetziges Rad bei uns eintrifft.
Richtig, hätte er das Rad zurückgeschickt, hätte er ein neues bekommen. Statt dessen gurkt er auf dem Rad rum, von dem er weiß, dass er es zurückgeben will. Er weiß, dass das Rad nicht mehr als neu verkauft werden kann. Das ist ihm aber offensichtlich egal.
Anders, wenn er tatsächlich eine solche Zusage erhalten hat. Aus der Mail ergibt sich so was nicht. Bei telefonischer Zusage müsste er Zeugen haben. Zumindest hier hätte ich daran aber Zweifel, weil er ja meinte, das weitergehende Benutzungsrecht ginge aus der Mail hervor, was offensichtlich nicht der Fall ist.

Der Nachsatz ist rechtlich gesehen bedeutungslos
Wir werden dann diesen Rahmen überprüfen und eine Qualitätskontrolle bzgl. der Carbonfasern durchführen.Für die Unannehmlichkeiten bieten wir Ihnen einen Warengutschein im Wert von xx€ an. .
Er zeigt aber, dies sei positiv angemerkt, eine kundenfreundliche Einstellung von Canyon.
Na ja, festhalten kann er sie schon an den Zusagen. Allerdings nicht unbeschränkt. Entweder er „schlägt ein“ oder er lässt es. Seine Stellungnahmen hier wären wohl Ablehnungen.

BroncoRR hat sich falsch verhalten, weil er den Thread hier hochgezogen hat ohne vorher die Sache mit CANYON in Ruhe zu klären.
Er hätte uns nach Ende der Geschichte über seine Erfahrungen berichten können. Dies wäre vom Informationsgehalt her weit aufschlussreicher gewesen.
Lieber BroncoRR man darf in solchen Situationen nie die Beherrschung verlieren. Hör auf die, die dir raten einen neuen Rahmen mit den gebrauchten Komponenten zu nehmen.
Spiele Lotto, denn Du bist ein Glückspilz. Du wirst das besitzen worauf manche noch Monate warten müssen – ein Rad von CANYON.
Im Ergebnis auch meine Meinung. Er hätte vor allem aber nicht auf nem Rad fahren sollen, dass er zurückgeben will. Und wenn er die behauptete Zusage mündlich erhalten hat, hätte nix näher gelegen, als auf die Canyon-Mail sinngemäß zu anworten: „Wie vereinbart nutze ich das Rad noch bis ….“ Ja, wie lange eigentlich? Hätte Bronco das Rad nach der Zusage nun eine Woche, einen Monat oder ein Jahr nutzen können und es dann zurückgeben können, OHNE irgendwas zu zahlen und dann ein neues bekommen. Wär wohl klasse: 2 Jahre mit nem optisch nicht ganz sauberen Rad rum zu fahren und dann ein neues zu bekommen. Das wär natürlich ne tolle Frage für ggfls. präsentierten Zeugen, und an Bronco natürlich.

Sorry, Tacoma, dass ich Deine Mail hier mit so flapsigen Kommentaren versehen habe, aber von Bronco kam immer nur „Aber ich hab ja die Zusage, rabää“ ohne irgendwas Konkretes dazu zu bringen bzw. (Mail) gerade das Gegenteil zu belegen. Da Canyon mitliest, hat er sich auch irgendwelche "Abwandlungen" des Sachverhaltes, die ich natürlich nicht unterstütze, verbaut. Auch insoweit ist Deine Stellungnahme richtig.
Ich hoffe, es versöhnt, dass wir im Ergebnis einer Meinung sind. Das Angebot von Canyon ist ok. Wieso die aber immer von Kulanz reden versteh ich nicht. Das sind gesetzliche Ansprüche (Geld zurück) oder ein Äquivalent (Rad). Ist ja auch in Ordnung so. Der Warengutschein ist allerdings Kulanz, das ist richtig.
 
AW: CANYON: 300 € Nutzungsgebühr für 14 Tage

@ Rhing
Du brauchst dich für deine Kommentare nicht zu entschuldigen Foren sind zum diskutieren da!
No problems so far.

@Kolze
Gibt es zwei von Deiner Sorte oder ist da einer vom Saulus zum Paulus geworden?

Jetzt hat Canyon es geschafft,... ich trete zurück!!!!

Kurz gesagt: Canyon ist der größte SAFTladen, den ich nun kennengelernt seit dem Geschäftsfähig bin (und das bin ich schon seit ein paar Tagen!!!)!!!


http://www.rennrad-news.de/forum/showthread.php?t=56020

Willst Du Dich jetzt mit deiner Umfrage-Aktion bei CANYON wieder einschmeicheln?

Wenn jemand behauptet BroncoRR verhält sich starrköpfig, weil er das Kulanzangebot der Firma CANYON ausschlägt, dann ist das als seine ureigenste Meinung zu respektieren. M.E hat er damit auch nicht Unrecht.

Aber eine Verleumdungskampagne in Form einer Umfrage zu starten ist eine unangemessene Reaktion.
Zitat: Umfrage für den Threadersteller damit er es sogar Grafisch angezeigt bekommt welche Einstellung er mal überdenken sollte


Im April 2008 hat der Europäische Gerichtshof in Brüssel entschieden, dass Einzel- und Versandhändler keine Nutzungs-Entschädigung mehr verlangen dürfen, wenn Käufer innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist ein Produkt umtauschen. Die Regelung im BGB (Paragraph 439 Absatz 4) wurde für europarechtswidrig erklärt.
Nach diesem EG-Urteil steht dem Käufer eines mit Mängeln behafteten Rennrads das (Wahl-)Recht auf Lieferung eines typengleichen Rennrads mit identischer Ausstattung zu. Ein Wertersatz, also eine Nutzungsentschädigung ist seitens des Kunden nicht zu zahlen.

So manche AGBs sind aber noch nicht entsprechend aktualisiert! Schelm, wer sich was Böses dabei denkt!

Ungeachtet dieser Regelung kann sich der Käufer auch auf eine Kulanzregelung, eine rechtlich unverbindliche, individuell handhabbare Vereinbarung zwischen Hersteller und Kunde einlassen. Diese Regelung ist aber meist weniger weitreichend als die Geltendmachung des obigen Rechtsanspruchs und dient häufig dazu den Leistungsanspruch des Kunden niedriger zu halten. (Was ich CANYON hier nicht unterstellen will!)

Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss und damit einen Rechtsverzicht (Quelle Wikipedia).

Es muss jemandem also immer klar sein, dass er bei einer Kulanzregelung seinen Rechtsanspruch aufgibt!

Der Wertausgleich für fahrlässig verursachte Schäden ist eindeutiger geregelt (da gibt der Zweifachkurbler einem Dreifachkurbler recht) !!!

Damit kein Mißverständnis entsteht:
Mein Canyon-Ultimate CF (das Rad hab ich mir selbst aufgebaut) ist mit Abstand das beste Renn-Rad, das ich bis dato hatte. Erstklassiges Preis-Leistungs-Verhältnis.Auch den Designpreis haben die Jungs m.E. zu Recht erhalten.
Aber für einen Stockerlplatz bei der Logistikleistung werden sie sich wohl noch ein wenig anstrengen müssen!
 
AW: CANYON: 300 € Nutzungsgebühr für 14 Tage

@Kolze
Gibt es zwei von Deiner Sorte oder ist da einer vom Saulus zum Paulus geworden?

Jetzt hat Canyon es geschafft,... ich trete zurück!!!!

Kurz gesagt: Canyon ist der größte SAFTladen, den ich nun kennengelernt seit dem Geschäftsfähig bin (und das bin ich schon seit ein paar Tagen!!!)!!!

http://www.rennrad-news.de/forum/showthread.php?t=56020

Willst Du Dich jetzt mit deiner Umfrage-Aktion bei CANYON wieder einschmeicheln?

Wenn Du Dir meinen Thread mal von Anfang an bis zum Schluss durchgelesen hättest, wüßtest Du auch warum dieser erstellt wurde. Anderst als diese Geschichte hier, habe ich mich mit Canyon arrangieren können und war nicht so Sturrköpfig. Bei meiner Geschichte war ich auch voll im Recht, was auch Canyon eingesehen hat. Was auch der Unterschied zu diesen Thread ist. Und warum sollte ich mich bei Canyon einschmeicheln,.... bekomm ich dann was???

Ich bleib bei meiner Meinung, der Thread hier artet aus und der Ersteller sollte froh sein das er so Kulant behandelt wird. Jeder andere Laden hätte schon längst anderst reagiert!!!
 
AW: CANYON: 300 € Nutzungsgebühr für 14 Tage

...
Im April 2008 hat der Europäische Gerichtshof in Brüssel entschieden, dass Einzel- und Versandhändler keine Nutzungs-Entschädigung mehr verlangen dürfen, wenn Käufer innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist ein Produkt umtauschen. Die Regelung im BGB (Paragraph 439 Absatz 4) wurde für europarechtswidrig erklärt.
Nach diesem EG-Urteil steht dem Käufer eines mit Mängeln behafteten Rennrads das (Wahl-)Recht auf Lieferung eines typengleichen Rennrads mit identischer Ausstattung zu. Ein Wertersatz, also eine Nutzungsentschädigung ist seitens des Kunden nicht zu zahlen.

...

Und da ist Staabi der Meinung, dass das Rad nicht mit Mängeln behaftet ist sondern Zitat:

"...wie bekannt verwenden wir eine durchscheinende Lackschicht welche die darunter liegende Carbonstruktur erkennen lässt. Es liegt in der Natur der Sache das Carbonstrukturen unregelmäßig sind. Am fragliche Rad gibt es am Unterrohr eine Stelle welche BroncoRR nicht gefällt, die aber rein kosmetischer Natur ist und keinerlei technische Einschränkung bedeutet..."

Ich vermute mal, dann gilt oben gesagtes nicht, oder ?
 
AW: CANYON: 300 € Nutzungsgebühr für 14 Tage

Noch was:

Staabi ist immer bemüht, faire Lösungen zu finden.
Ich vermute und hoffe mal, das ist mittlerweile in diesem Fall bereits geschehen.

BroncoRR hat sich zumindest nicht mehr gemeldet. Warten wir doch mal, ob er sich nochmal meldet, sonst ist jede Diskussion überflüssig
 
AW: CANYON: 300 € Nutzungsgebühr für 14 Tage

@ Kolze,
Du bist der Auffassung, dass der Thread hier ausartet. Diese Meinung respektiere ich. Bei der darfst du bleiben.
Ich hätte aber schon noch gerne in Erfahrung gebracht, wie der Mangel am Rad von BroncoRR im Detail ausgesehen hat, der zur „Ausartung“ des Threads geführt hat. Man weiß ja nie ob einem so etwas auch einmal passiert. Aus der Reaktion von Firmen auf das Verhalten von Kunden in solchen Situation kann man hin und wieder schon was lernen.

Ich persönlich hätte an BroncoRRs Stelle den Deal mit Canyon gemacht.
Ich mag es auch nicht wenn Kunden Firmen übers Ohr hauen wollen! Letztendlich zahlen wir dafür auch wieder mit höheren Preisen.
Aber darf ich das BroncoRR unterstellen?!
Was mir nicht gefällt ist, dass Du jemanden, hat er nun Recht oder Unrecht, oder sich ungeschickt oder fahrlässig verhalten, mit deiner Umfrage ans Kreuz nagelst.

Fakt ist CANYON hat die Fotos und BroncoRR hat die Fotos. baden biker hat sie auch gesehen!
Leider schauen wir mit dem Ofenrohr ins Gebirge!
Die Hotlinekorrespondenz wird wohl auch nur die Telekom kennen.

Und jetzt geb ich dir wieder Recht. Weil wir doch nie erfahren werden welches Ende die Geschichte gefunden hat, kann von mir aus der Thread auch geschlossen werden.


Ich freu mich morgen auf schönes Wetter und wünsche auch dir viel Spass mit deinem Speedmax.
 
AW: CANYON: 300 € Nutzungsgebühr für 14 Tage

Stimmt, die Diskussion läuft inzwischen prima ohne den Ersteller.:)

Nochmal kurz zum juristischen Thema: Soweit es Individualabreden zwischen den Beteiligten gegeben hat, gehen diese den AGB vor.

Und was die Geschichte mit dem reservierten Rad und der Rückübersendung angeht, gibt es auch eine Schadensminderungspflicht.

Ich kann nicht den Schaden melden und wenn mir Abhilfe durch Umtausch angeboten wird, den Umtausch nach meinem Gutdünken herauszögern und erstmal fröhlich die angeblich mangelhafte Sache weiterbenutzen.
Anders sähe es aus, wenn z. B. Canyon keinen Rahmen hätte liefern können und daher zugesagt hätte, daß das Rad vorerst benutzt werden kann.
Aber das ist Spekulation, soweit die tatsächlichen Umstände nicht bekannt sind.

Soweit ich mich noch an das angeführte EU-Urteil erinnere, ist da der Schaden erst nach längerem Gebrauch eingetreten und nicht wie bei BroncoRR direkt.
Insoweit werden hier Äpfel und Birnen verglichen.

Also wäre es gut, wenn BroncoRR den juristisch vorgebildeten Forumsmitgliedern mal ein bisschen Futter liefert.

Viele Grüsse
 
AW: CANYON: 300 € Nutzungsgebühr für 14 Tage

Da ist klar davon auszugehen das niemand zu dem Zeitpunkt wußte das du damit 200km abgespult hast. Wenn du nicht damit gefahren wärst dann hättest du auch ein neues bekommen.

Dito. Verstehe die Vorgehensweise des Threadstellers auch nicht wirklich. Man kann Canyon ja viel vorwerfen, aber das hier hat der Käufer verbockt. Vor allem "Flickschusterei", die Sachen hat ja er selbst abgenutzt. Kann ich überhaupt nicht verstehen.
 
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Ich habe bereits Bilder von dem besagten Rad gesehen und kann sagen, dass ich das Rad so auch nicht haben wollte. Ein Rad muss nicht nur technisch sondern auch optisch o.k. sein. Eventuell sieht es auf den Bildern schlimmer aus als in Original, das kann ich nicht beurteilen.

@baden biker
Auch ein optischer Mangel wäre ein Mangel!

Freuen wir uns, wenn eine faire Lösung gefunden wurde!

@roka
das Urteil des EHG änderte einenen § im BGB
Es gilt für Autos und Fahrräder für alle Verbrauchsgüter!
Quelle- Urteil meinst du? richtig! Es ging nicht um den Email-Schaden, der nach zweijähriger Nutzung am Herd aufgetreten ist sondern um die Nutzungsgebühr, die für diesen Zeitraum erhoben wurde. (7o Euro)

Der BroncoRR wird uns kein Futter mehr liefern.
Der wird morgen in d' Früahmess geh und beten, dass er vo CANYON a gscheids Radl kriagt.
 
AW: CANYON: 300 € Nutzungsgebühr für 14 Tage

Sorry ist etwas länger geworden geht aber um besseres Verständnis des Falls:

@Ersteller:

Ich liebe solche Kunden.

KD kauft 2 Nuancenreste Fliesen.

Ich: passt nicht zusammen, ich kann Ihnen die komplett neu bestellen.

KD: nein zu teuer.

Ich: das reicht nicht sie brauchen Verschnitt.

KD: ich hab 2 St. über ( bei 34 m²)

Ich: die passen farblich nicht zusammen

Kd kauft und geht.
1 woche später klingelt das Telefon:

KD:die Fliesen passen nicht zusammen

Ich: weiss ich

KD: Woher?

Ich: unterschiedlicher BRand

KD:Aber das sieht dunkler/heller aus, das ist nicht richtig gemuschelt?????? ich will das icht mehr.Mein Verleger sagt das dürfte nicht sein.

Ich: Das sind Brandbedingte Unterschiede, sie haben die Ware für 23 Eus bekommen weil Nuancenrest. (Orginal VK 36.90)
Wenns Sie gar nicht mit leben können bringen Sie die zurück und suchen SIe sich andere aus.

KD: Geht nicht sind verlegt und uns fehlen 4 Platten und Sockel.

Ich : Sie haben die verlegt obwohl ich Ihnen das im LAden gezeigt habe???

KD:Ja zuhause sah das nicht so schlimm aus. Und der Verleger meinte das geht.

Ich: Der Verleger hat nichts gesagt?

KD: nein, ist mein Bruder.Was machen wir jetzt?

Ich: Ich bestelle einen teil der ware nach, der hoffentlich zu einem der 2 Brände passt.Sie bekommen den für 30€m².

KD: Das ist eine frechheit erst verkaufen Sie mir so einen schrott und jetzt muss ich dafür auch noch zahlen, Sie hören von mir.

Der Kunde hat jetzt einen Teil der Fliesen entfernt und sich Laminat mit reingelegt.
Wir haben ihm den Sockel so gegeben.KOSTENLOS!!!!!!!
Zufrieden war er trotzdem nicht
Der Kunde wusste das vorher, hatte einen hinweis auf der quittung.
Ist eigentlich selbst verschuldet.
Problem: solchen KD kann man nicht gerecht werden.
Gott sei dank ist das einer auf tausend.

So viel zur Servicewüste deutschland.
Ich finde das Angebot nicht schlecht das man dir unterbreitet hat.Und die arbeiten an einer zufrieden stellenden Lösung für Dich.
Von einer B Lösung kann nicht die Rede sein.
 
AW: CANYON: 300 € Nutzungsgebühr für 14 Tage

ich bin alles andere als ein canyonfreund, aber zu broncorr fällt mir nur ein wort ein: unverschämt

wie hier schon erwähnt, wer soll denn canyon das 200 km gefahrene rad ohne erheblichen preisnachlass abkaufen?
für mich ist die aussage, dass er nun eine bastellösung mit gebrauchten teilen bekommt an dreistigkeit nicht zu überbieten.
entweder hat er sie wirklich in den 200 km erheblich abgenudelt und vermackt oder sie sind ohne nennenswerte gebrauchsspuren.
im fall 1: was hat er damit angestellt? eventuell "mies" behandelt, da sie eh an canyon zurück gehen?
im fall 2: was solls wenn sie wie neu aussehen, zumal ER sie ja gefahren hat und sonst keiner.

mfg
frank
 
AW: CANYON: 300 € Nutzungsgebühr für 14 Tage

wie hier schon erwähnt, wer soll denn canyon das 200 km gefahrene rad ohne erheblichen preisnachlass abkaufen?

Vor allem, wenn er es selbst schon als abgenudelt betrachtet. Also ich schaffe es nicht, meine Räder binnen 200km vom Neuzustand aus so ab/runterzunudeln, dass ich sie anschließend selbst als stark benutzt bezeichnen würde.

Als ich meinen Crosser beim Händler vor Ort neu gekauft hatte, bin ich damit die ersten 20km schön behutsam bei gutem Wetter auf Asphalt gefahren, um ihn nicht dreckig zu machen, weil ich die Option hatte, eine RH kleiner zu nehmen. Bin dann trotzdem bei dieser RH geblieben, das Rad sah selbst nach 500km noch aus wie neu. Gut, nach 5000km dann nich tmehr :aetsch:
 
AW: CANYON: 300 € Nutzungsgebühr für 14 Tage

Stimmt, die Diskussion läuft inzwischen prima ohne den Ersteller.:)

Richtig ;),
und die vereinzelten Autoren mit - für mich - respektlosem Sozialverhalten haben sich zunächst auch wieder verabschiedet.

Ich werde versuchen, diesen Thread mit dem finalen Ergebnis angemessen zu Ende zu bringen, was nach Liefer-Angaben von CANYON Ende dieser bzw. Anfang der nächsten Woche möglich sein sollte.

Bis dahin möchte ich keine neuen Argumente/Fakten anführen, die die Diskussion vermutlich nur wieder unnötig heiss machen und somit der neu gewonnenen Sachlichkeit berauben würden.
 
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