Man, man, man.
Ich bin hier jetzt raus und dennoch weiterhin der Meinung, daß der Faden dringend geschlossen werden sollte.
Da wird nur anfänglich ein Link gepostet, Betrugsabsichten lauthals vermutet und erst zwei Seiten später kommt
@regges mit einem nicht nachvollziehbaren Screenshot einer angeblich abgelaufenen
eBay-Auktion.
Die weitere Argumentation und das anschließend gezeigte Verhalten zeugt nämlich nicht gerade davon, daß sich Jemand der Verantwortung, die er mit dem Posten eines Links und der Äußerung des Verdachts auf Betrug wirklich bewußt ist.
Ich mache es mal ganz deutlich: Wer Betrug wittert, muß den auch belegen können. Wer ohne diese Belege hier nur Links einstellt, darf sich nicht wundern, daß er massiven Gegenwind erhält. Wenn er sich über den Gegenwind beschwert ohne zu erkennen, daß er einen grundsätzlichen Fehler (keine nachvollziehbaren Belege eingestellt) begangen hat, sollte sich zu Betrugsvorwürfen lieber zurückhalten.
Und wer dann noch verlauten läßt, man wüßte oder man habe die phenomenale Eigenschaft jeden Betrüger vier Meilen gegen den Wind riechen zu können, der disqualifiziert sich bei einem solch heiklen Thema von selbst. Und sorry, wenn ich das so deutlich schreibe.
Ferner ist eine abgelaufene Auktion auch noch lange kein Grund für die Vermutung einer Betrugsabsicht. In den Kleinanzeigenportalen gibt es genug Anzeigen, die obwohl der Artikel schon lange verkauft ist noch online stehen und vom Verkäufer nur vergessen wurden zu löschen oder als verkauft zu markieren.
Dann sollten die hier auch häufiger anzutreffenden "Verkäuferaufklärer" nur zu gut wissen, daß es genug Spinner gibt, die auf zu niedrig eingepreiste Kleinanzeigen, dem Verkäufer "reinen Wein" einschenken und somit wahlweise Preissteigerungen bis zur Lächerlichkeit oder eben den Ausweg über die Auktionsplattform selbst verursachen.
Zudem finden sich genug Angebote, die gleichzeitig im Kleinanzeigenteil als auch in der elektronsichen Bucht angeboten werden und es sich um den selben Verkäufer mit unterschiedlichen Benutzernamen handelt.
Mir fehlen also immer noch die nachvollziehbaren Belege für diesen in Beitrag drei geäußerten Betrugsverdacht und solange diese nicht vorliegen und ich diese nicht prüfen kann handelt es sich um eine nicht bewiesene Unterstellung.