Moin,
ich habe aktuell einen kleinen Disput mit der örtlichen Gemeinde bzw. der zuständigen Kreisbhörde als Zuständige für eine Radwegbenutzungspflicht.
Kurz zur Situation:
An einer innerorts gelegenen Straße gibt es stadtauswärts einen llinksseitig angelegten gemeinsamen Fuß- und Radweg, mit Zeichen 240.
Dieser Weg erfüllt aber so gut wie nie die Anforderung der Mindestbreite von 2,50m, ist von subjektiv schlechter Beschaffenheit, und ist vor allem nur anzufahren, in dem eine Kreuzung als Linksabbieger gequert wird oder man sich 2x an eine Fußgängerampel anstellt.
Ich habe schriftlich beantragt die Benutzungspflicht stadtauswärts aufzuheben! Meine Argumentation gemäß VwV STVO war bis jetzt:
- linksseitige Radwege sollen im Regelfall innerorts nicht angeordnet werden
- keine ausreichende Mindestbreite
- keine sichere Verkehrsführung bzg. Anfahrt zu diesem benutzungspflichtigen Radweg
Hat die Herrschaften -wie erwartet- nicht beeindruckt. Art und Umgang damit gefallen mir nicht.
Nun überleg ich weitere Schritte einzuleiten, andererseits habe ich keine Ahnung, was für ein Kostenrisiko da entsteht. Vmtl. müssten trotz der eigentlich klaren Lage Gutachter u.ä. eingeschaltet werden.
Hat jemand Plan über ein sinnvolle Vorgehensweise oder schon mal erfolgreich eine Benutzungspflicht weggeklagt?
ich habe aktuell einen kleinen Disput mit der örtlichen Gemeinde bzw. der zuständigen Kreisbhörde als Zuständige für eine Radwegbenutzungspflicht.
Kurz zur Situation:
An einer innerorts gelegenen Straße gibt es stadtauswärts einen llinksseitig angelegten gemeinsamen Fuß- und Radweg, mit Zeichen 240.
Dieser Weg erfüllt aber so gut wie nie die Anforderung der Mindestbreite von 2,50m, ist von subjektiv schlechter Beschaffenheit, und ist vor allem nur anzufahren, in dem eine Kreuzung als Linksabbieger gequert wird oder man sich 2x an eine Fußgängerampel anstellt.
Ich habe schriftlich beantragt die Benutzungspflicht stadtauswärts aufzuheben! Meine Argumentation gemäß VwV STVO war bis jetzt:
- linksseitige Radwege sollen im Regelfall innerorts nicht angeordnet werden
- keine ausreichende Mindestbreite
- keine sichere Verkehrsführung bzg. Anfahrt zu diesem benutzungspflichtigen Radweg
Hat die Herrschaften -wie erwartet- nicht beeindruckt. Art und Umgang damit gefallen mir nicht.
Nun überleg ich weitere Schritte einzuleiten, andererseits habe ich keine Ahnung, was für ein Kostenrisiko da entsteht. Vmtl. müssten trotz der eigentlich klaren Lage Gutachter u.ä. eingeschaltet werden.
Hat jemand Plan über ein sinnvolle Vorgehensweise oder schon mal erfolgreich eine Benutzungspflicht weggeklagt?