Man braucht für ein Rad unter 11kg:
- Vorder- und Rückleuchte, StV
ZO entsprechend, mit Batterieanzeige und
ohne Blinkfunktion
- Vorder- und Rückstrahler zusätzlich (Zumindest im Falle der Frontleuchte muss zur StV
ZO Kompatibilität eine passive Strahlerfunktionalität integriert, bzw. integrierbar sein)
- Reflektoren in den Speichen oder durchgehenden Reflexstreifen auf dem
Reifen
- Reflektoren an den Pedalen
- zwei unabhängig voneinander funktionierende
Bremsen
- insgesamt muss das Fahrrad in einem Zustand sein, der nicht zu einer Gefährdung führen kann (keine Achter, Brüche/ Risse..)
Über 11kg kommen Schutzbleche hinzu, zudem muss die Beleuchtung fest installiert sein und per Dynamo gespeist werden.
Wenn man das nicht hat, ist im Falle einer Kontrolle mit einem Clubbeitrag aufgrund einer Ordnungswidrigkeit zu rechnen. Schlimmstenfalls kann eine Vorführung bei der Polizei fällig werden. Nimmt man die Vorführung nicht wahr, kann dies sogar in einer Beschlagnahmung enden. Da wird es dann sehr hypothetisch und auch rechtlich fragwürdig, daher gehe ich nicht weiter drauf ein.
Diese Regelungen der StV
ZO wurden 1938 grundlegend erstellt und sind daher völlig unzeitgemäß, trotz diverser Grundsatzurteile und leichter Anpassungen (Einführung der passiven Vorder- und Rückstrahler irgendwann in den 90ern). Dies ist dem Gesetzgeber bekannt, trotzdem handelt er nicht, da er von der Judikativen dazu bisher nicht ermahnt wurde.
Praktisch liegt es im Ermessen der Beamten im Streifenwagen (oder zu Fuß, zu Pferd oder Rad), ob und was sie einem im Fall der festzzustellenden Ordnungswidrigkeit aufschreiben. Weil die meistens keinen Bock auf so einen Kiki haben, zieht man meist durch Beamte unbeachet von dannen. Manchmal aber eben auch nicht, z.B. immer dann, wenn die Kollegen auf Streife neu sind, Langeweile haben, mal jemanden etwas schikanieren möchten, die Schnauze voll haben, Streber sind oder man auch selbst bewusst oder unbewusst provozierend auf die Beamten wirkt.
Mit all diesem Wissen im Gepäck konnte ich mich bisher immer durchmogeln. Auf funktionierende aktive Beleuchtung lege ich aber immer Wert. Alles andere ist Leichtsinn. (an der Beleuchtung sparen: Leichtsinn, im Sinn von Leichtbau. Ihr versteht schon, ne? Höhöhöhö...)
Achja, die Strahler zum Anklicken: gibt's nicht. Denn diese Strahler müssten zwecks StV
ZO- Kompatibilität am Rad angeschraubt sein, also zur "fest installierten" Einrichtung am Rad gehören. Es gibt z.B. bei bike24 Geschichten mit Kabelbindern und Schraubschellen.