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Beleuchtung am Rennrad

Tim1Taylor

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Hallo,
heute ist Mittwoch und ich habe seit Montag schon 2Strafzettel wegen meinem Rennrad bekommen. Das erste Mal wegen einer fehlenden Klingel, die 2. wegen fehlender Front und Rückstrahler. Jetzt meine Frage: Gibt es diese Strahler auch zum anklicken? Und wenn ja von wem?
Ich meine, so wegen der Ästhetik mache ich sie mir nicht fest drauf, aber ich fahr damit auch zur Arbeit und dann würde ich es mir vielleicht überlegen.
 
Was hast Du dem Ordnungshüter getan, wenn der dir wegen fehlender Klingel und einem Teil der passiven Beleuchtungseinrichtungen ein Ticket verpasst?

War die mitgeführte Akkubeleuchtung überhaupt StvzO-konform, hat Dein Rad reflektiernde Reifen oder Speichenstrahler, Wie hast Du gelbe Pedalrückstrahler vorn und hinten an den Systempedalen montiert?
 
Da war der Herr Ordnungshüter aber äusserst inkonsequent!

Wie man ein Sportgerät zu 100% StVZO konform aufstellt würde mich auch interessieren. Weiss nur das es besondere Regelungen für Räder unter 11kg gibt was die Akkubeleuchtung anbelangt.
 
StVO ist bezüglich Licht am Fahrrad wirr und unsinnig.
An einem schönen sonnigen Tag wird der normale Polizist nichts zu fehlendem Licht sagen. In der Regel wird man angehalten, wenn man irgendetwas anderes verbockt hat ;)
In der dunklen Jahreszeit macht es meistens Sinn, auch tagsüber beleuchtet herumzufahren. Dabei ist es wichtig, absolut zuverlässige Beleuchtung zu haben. Wenn StVO konform drauf steht, sagt das nichts über die Betriebssicherheit aus. (Dafür weiß man schon mal, dass es nicht allzu hell ist)
Lieber auf solide Technik achten! Muss auch nicht teuer sein. Die Rückleuchten von SMART sind gar nicht schlecht. Die habe ich doppelt montiert, falls mit einer doch mal was ist. Die Akkus lade ich lieber einmal mehr, als zu wenig. Außerdem verwende ich keine alten Akkus, sondern maximal 2 Jahre alte eneloop.
Nach vorne finde ich einen Nabendynamo mit schönem Scheinwerfer am besten. Da der Dynamo für schnelle Abfahrten zu wenig Strom liefert, habe ich zusätzlich einen Akku-Scheinwerfer montiert.
 
Man braucht für ein Rad unter 11kg:
- Vorder- und Rückleuchte, StVZO entsprechend, mit Batterieanzeige und ohne Blinkfunktion
- Vorder- und Rückstrahler zusätzlich (Zumindest im Falle der Frontleuchte muss zur StVZO Kompatibilität eine passive Strahlerfunktionalität integriert, bzw. integrierbar sein)
- Reflektoren in den Speichen oder durchgehenden Reflexstreifen auf dem Reifen
- Reflektoren an den Pedalen
- zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen
- insgesamt muss das Fahrrad in einem Zustand sein, der nicht zu einer Gefährdung führen kann (keine Achter, Brüche/ Risse..)

Über 11kg kommen Schutzbleche hinzu, zudem muss die Beleuchtung fest installiert sein und per Dynamo gespeist werden.

Wenn man das nicht hat, ist im Falle einer Kontrolle mit einem Clubbeitrag aufgrund einer Ordnungswidrigkeit zu rechnen. Schlimmstenfalls kann eine Vorführung bei der Polizei fällig werden. Nimmt man die Vorführung nicht wahr, kann dies sogar in einer Beschlagnahmung enden. Da wird es dann sehr hypothetisch und auch rechtlich fragwürdig, daher gehe ich nicht weiter drauf ein.

Diese Regelungen der StVZO wurden 1938 grundlegend erstellt und sind daher völlig unzeitgemäß, trotz diverser Grundsatzurteile und leichter Anpassungen (Einführung der passiven Vorder- und Rückstrahler irgendwann in den 90ern). Dies ist dem Gesetzgeber bekannt, trotzdem handelt er nicht, da er von der Judikativen dazu bisher nicht ermahnt wurde.
Praktisch liegt es im Ermessen der Beamten im Streifenwagen (oder zu Fuß, zu Pferd oder Rad), ob und was sie einem im Fall der festzzustellenden Ordnungswidrigkeit aufschreiben. Weil die meistens keinen Bock auf so einen Kiki haben, zieht man meist durch Beamte unbeachet von dannen. Manchmal aber eben auch nicht, z.B. immer dann, wenn die Kollegen auf Streife neu sind, Langeweile haben, mal jemanden etwas schikanieren möchten, die Schnauze voll haben, Streber sind oder man auch selbst bewusst oder unbewusst provozierend auf die Beamten wirkt.

Mit all diesem Wissen im Gepäck konnte ich mich bisher immer durchmogeln. Auf funktionierende aktive Beleuchtung lege ich aber immer Wert. Alles andere ist Leichtsinn. (an der Beleuchtung sparen: Leichtsinn, im Sinn von Leichtbau. Ihr versteht schon, ne? Höhöhöhö...)
Achja, die Strahler zum Anklicken: gibt's nicht. Denn diese Strahler müssten zwecks StVZO- Kompatibilität am Rad angeschraubt sein, also zur "fest installierten" Einrichtung am Rad gehören. Es gibt z.B. bei bike24 Geschichten mit Kabelbindern und Schraubschellen.
 
Ein gut funktionierendes Akkulicht nach Vorn und Hinten lässt sich ja nun wirklich an jedem Rennrad einfach realisieren. Aber die ganzen geforderten Rückstrahler sind nunmal nicht montierbar! So liegt es oftmals an der Willkür des Beamten diese nun zu monieren oder einen schönen Tag zu wünschen.

Ich warte auf den Tag wo ich mit meinem Alltagscrosser mit Dynamolicht und Busch&Müller Frontleuchte mit Standlicht angehalten werde, weil der entsprechende Rückstrahler in der Leuchte fehlt :cool: Dabei hab ich sogar Reflexstreifen auf den Reifen und Pedalstrahler :daumen:
 
Ich danke erstmal für die vielen Antworten. Ich habe keine Ahnung wo dieser Ordnungshüter herkommt. Ich fahre seit über 10 Jahren diese Strecke und bin noch nie angehalten worden und jetzt 2x in 3 Tagen.
Ich habe natürlich funktionierendes Vorder und Rücklicht. Zwar mit Batterien, aber das ist ja gestattet( Rad wiegt 8,9kg ).
Ich werde also kein Strahler anbringen und beim nächsten Mal einfach diese Ordnugswidrigkeit ablehnen und einspruch einlegen.
20€ in 3 Tagen ist erstmal genug, sonst kann ich mir ja direkt einen 2.-Wagen anschaffen.
 
Neija, wenn der Herr es auf die Strahler abgesehen hat, wird er dich wohl jeden Tag aufs neue anhalten! Die StVZO besagt ja unter anderm, dass nach Hinten ein mit "Z" gekennzeichneter Großflächenrückstrahler montiert sein muss! Ob dem Herrn dann ein kleines Smart Rücklicht (hat keine StVZO Zulassung) als Großflächenrückstrahler ausreicht wirst Du im einzelnen mit ihm klären können ;)
 
Ich werde also kein Strahler anbringen und beim nächsten Mal einfach diese Ordnugswidrigkeit ablehnen und einspruch einlegen.
Da wirst du wenig Chancen haben, weil er zweilfellos im Recht ist. Im Zweifel kann er dir für deine Weigerung dich an die Zulassungsordnung zu halten das Rad einziehen und irgendwann auch mal vernichten, bzw. verwerten (also versteigern).

Es gibt Rückstrahler, die man auch ans Rennrad montieren kann. Entweder als Schellenlösung, oder aber um an der Bremse dauerhaft befestigt zu werden.Beispielsweise von BuMM
Wenn du keine Rückstrahler an den Pedalen hast (Pflicht auch bei Rennrädern; außerdem sinnvoll, weil sie sehr zur Sichtbarkeit beitragen), empfehle ich dir noch Klackbänder um die Fußgelenke zu legen.

Hast du Speichenstrahler (ebenfalls Pflicht)? Mach dir ein paar (=viele) Secuclips dran. Das sieht zwar nicht mehr aus wie ein Rennrad, dafür taugt es was und im Sommer kanst du sie ja wieder abmachen.

Wenn du dich dann noch einigermassen benimmst, sollte es doch mit demTeufel zugehen, wenn er dich beim nächsten Mal nicht weiterfahren lässt.
 
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Ich werde also kein Strahler anbringen und beim nächsten Mal einfach diese Ordnugswidrigkeit ablehnen und einspruch einlegen.
20€ in 3 Tagen ist erstmal genug, sonst kann ich mir ja direkt einen 2.-Wagen anschaffen.

Für deutlich unter 10 Euro würdest Du Vorder- und Rückstrahler bekommen, die man sehr bequem am Lenker bzw. der Sattelstütze anschrauben kann.

z.b. hier

http://www.bike-discount.de/shop/k1610/a33613/frontreflektor-weiss.html

und hier

http://www.bike-discount.de/shop/k1610/a15207/rueckstrahler-mit-z-pruefzeichen.html

Ich habe mir die Teile für diesen Winter am Alltagsrenner und am MTB "gegönnt", eine Klingel habe ich sowieso ganzjährig.

Statt Speichenreflektoren benutze ich diese reflektierenden Speichensticks. Am MTB ist das kein Akt, beim Renner mit flachen Speichen halten die nicht so gut. Da habe ich dann nur an den beiden runden Speichen rechts und links vom Ventil die Sticks. Dafür aber drei Stück übereinander, quasi die ganze Speiche hoch.
 
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