B
berlin79
Zur Info - ist vielleicht für den ein oder anderen interessant.
Vor zwei Jahren habe ich mir das Cube Super HTC in der blau/schwarzen Lackierung mit EASTON EA90sl Laufrädern gekauft. Das bedondere an den Laufrädern war, dass die farblich zum Rahmen hergestellt wurden. Das heißt der Schriftzug auf den Felgen war in blau, statt weiß.
Vor einigen Wochen brachte ich das Hinterrad zum zentrieren in die Werkstatt, weil es beim bremsen an einer bestimmten Stelle immer ruckelte und es nicht selten blockierte. Ich vermutete einen 8er. Die Werkstatt stellte eine Delaminierung in den Bremsflanken mit, was mir unerklärlich war, da ich keine Pässe fahre und somit kaum die Bremsflanken kaputt gebremst haben konnte.
EASTON gibt 1 Jahr Garantie auf die Laufräder. Ich hätte heulen könnenn aber hab das Rad dennoch reklamiert und siehe da: EASTON hat das Rad für mich kostenfrei mit einer neuen Felge versehen und - trotz Ablauf der Garantiezeit - dies als Garantieschaden beziffert. Das Problem dabei... Die haben mir eine Felge mit weißem Schriftzug aufgespannt, weil die blauen nur eine Sonderanfertigung für CUBE waren und nicht mehr verfügbar sind.
Sieht natürlich kacke aus so... Blau/schwarzer Rahmen mit blau/schwarzem Vorderrad und schwarz/weißem Hinterrad. Ich hätte schon wieder heulen können. Klar könnte man sagen - sei froh, dass die dir das überhaupt kostenlos erstattet haben. Aber wenn man 5.300 Euro für ein Rad bezahlt und sich an der Schönheit erfreut, ist es natürlich wenig erfreulich wenn es nach zwei Jahren so sehr viel anders aussieht.
Gott sei Dank hab ich nen echt pfiffigen und emsigen Radhändler, der sinngemäß gesagt hat, dass das ja kein Zustand ist und sich mit EASTON auseinander gesetzt hat.
EASTON stellte sich anfänglich wohl quer. Frei nach dem Motto: "Der Kunde soll froh sein, dass er was bekommen hat - und nun soll er sich zufrieden geben"
ABER:
Es gibt wohl ein europäisches Handeslgesetz, das vorsieht, dass der Kunde im Falle eines Garantieanspruchs das Recht auf vollen Ersatz der Ware hat. Im konkreten Fall also: blau/schwarzes Hinterrad oder Austausch des kompletten Satzes, damit es einheitlich ist. Und siehe da... jetzt wird das Vorderrad auch getauscht. Der Garantiefall wurde schließlich durch EASTON selbst deklariert.
Sieht dann zwar immernoch anders aus, als vorher, aber wenigstens einheitlich.
Ende gut - alles (fast) gut...
Vor zwei Jahren habe ich mir das Cube Super HTC in der blau/schwarzen Lackierung mit EASTON EA90sl Laufrädern gekauft. Das bedondere an den Laufrädern war, dass die farblich zum Rahmen hergestellt wurden. Das heißt der Schriftzug auf den Felgen war in blau, statt weiß.
Vor einigen Wochen brachte ich das Hinterrad zum zentrieren in die Werkstatt, weil es beim bremsen an einer bestimmten Stelle immer ruckelte und es nicht selten blockierte. Ich vermutete einen 8er. Die Werkstatt stellte eine Delaminierung in den Bremsflanken mit, was mir unerklärlich war, da ich keine Pässe fahre und somit kaum die Bremsflanken kaputt gebremst haben konnte.
EASTON gibt 1 Jahr Garantie auf die Laufräder. Ich hätte heulen könnenn aber hab das Rad dennoch reklamiert und siehe da: EASTON hat das Rad für mich kostenfrei mit einer neuen Felge versehen und - trotz Ablauf der Garantiezeit - dies als Garantieschaden beziffert. Das Problem dabei... Die haben mir eine Felge mit weißem Schriftzug aufgespannt, weil die blauen nur eine Sonderanfertigung für CUBE waren und nicht mehr verfügbar sind.
Sieht natürlich kacke aus so... Blau/schwarzer Rahmen mit blau/schwarzem Vorderrad und schwarz/weißem Hinterrad. Ich hätte schon wieder heulen können. Klar könnte man sagen - sei froh, dass die dir das überhaupt kostenlos erstattet haben. Aber wenn man 5.300 Euro für ein Rad bezahlt und sich an der Schönheit erfreut, ist es natürlich wenig erfreulich wenn es nach zwei Jahren so sehr viel anders aussieht.
Gott sei Dank hab ich nen echt pfiffigen und emsigen Radhändler, der sinngemäß gesagt hat, dass das ja kein Zustand ist und sich mit EASTON auseinander gesetzt hat.
EASTON stellte sich anfänglich wohl quer. Frei nach dem Motto: "Der Kunde soll froh sein, dass er was bekommen hat - und nun soll er sich zufrieden geben"
ABER:
Es gibt wohl ein europäisches Handeslgesetz, das vorsieht, dass der Kunde im Falle eines Garantieanspruchs das Recht auf vollen Ersatz der Ware hat. Im konkreten Fall also: blau/schwarzes Hinterrad oder Austausch des kompletten Satzes, damit es einheitlich ist. Und siehe da... jetzt wird das Vorderrad auch getauscht. Der Garantiefall wurde schließlich durch EASTON selbst deklariert.
Sieht dann zwar immernoch anders aus, als vorher, aber wenigstens einheitlich.
Ende gut - alles (fast) gut...