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Allgemeine Verkehrsdiskussion

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Hier ist ein ähnlicher Fall:
https://www.swr.de/swraktuell/rhein...toedlicher-unfall-weisenheim-am-berg-100.html
Aus der Urteilsbegründung:
"Die Vorsitzende Richterin war an einer Stelle der Urteilsbegründung den Tränen nahe, als sie sagte, das Ergebnis eines Unfalls könne kaum grausamer sein. Dennoch betonte die Richterin: Ihr sei bewusst, dass niemals alle mit dem Urteil zufrieden sein würden. Das Strafmaß solle und könne nicht abschreckend wirken. Denn Studien hätten bewiesen, dass härtere Strafen notorische Raser nicht abschreckten."

Ich finde, was dabei irgendwie immer vergessen wird, zumindest für mich als Laien, ist dass das Urteil auch der Verantwortung gerecht werden muss, die verfehlt wurde.

Dass man, sobald man am Straßenverkehr teilnimmt, eine enorme Verantwortung für das Wohl der anderen Verkehrsteilnehmer übernimmt.

Und deswegen, vor allem bei so groben Verkehrsverstößen kommen solche Urteile für mich immer als zu lasch an. Wobe ich auch nicht weiß, was ich als angemessen empfinden würde.

Für mein persönliches Gerechtigkeitsempfinden würde ich jedenfalls fahrlässiges Töten als gravierender und schwerwiegender einstufen, als Diebstahldelikte.
 
Vorher geplant ist vllt. strafverschärfend, aber man kann nicht fahrlässig etwas klauen = immer Vorsatz! ;)
Ein Diebstahl kann ohne Zueignungsabsichtnicht erfüllt werden. Gerade an diesem subjektiven Tatbestandsmerkmal erfolgt eine Abgrenzung zur straflosen Gebrauchsanmaßung. Wer also von vornherein plant, eine Sache kurzzeitig an sich zu nehmen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückzubringen, begeht keinen Diebstahl. Eine Straftat liegt allerdings vor, wenn sich der vorübergehende Gebrauch einer Sache auf ein Kraftfahrzeug bezieht. Hierbei ist nämlich der Tatbestand des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs einschlägig, gesetzlich normiert in § 248b StGB. Es droht eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Ebenfalls strafbar ist der in § 290 StGB normierte unbefugte Gebrauch von Pfandsachen.

🤷🏼🤪
 
Wer mit einem Böller unterwegs ist, will ihn auch irgendwann einsetzen. Das gilt genauso für "Baseballschläger im Kofferraum". Eindeutig Vorsatz.
Nein.

Das Mitführen von Baseball-Schlägern ist legal, beim Böller kommt es unter anderem auf die Art des Böllers und den Zeitpunkt an. Ob Vorsatz beim nicht gebrauchsgemäßen Einsatz vorliegt, ergibt sich aus anderen Kriterien.
 
Und deswegen, vor allem bei so groben Verkehrsverstößen kommen solche Urteile für mich immer als zu lasch an. Wobe ich auch nicht weiß, was ich als angemessen empfinden würde.
Statt einem harten Urteil, das am Ende niemandem hilft, würde ich mir viel eher wünschen, dass solches Verhalten mit hoher Wahrscheinlichkeit geahndet wird, auch wenn nix passiert. Mal ehrlich, mit hoher Geschwindigkeit in der Stadt fahren, dabei auch mal rechts über die Busspur noch ne rote Ampel mitnehmen ist für sich genommen krasses Fehlverhalten - aber eben doch in der einen oder anderen Form alltäglich. Solche Leute haben doch mit der Zeit gelernt, dass sie das ohne Angst vor Konsequenzen machen können.
 
Hä?

Du hast automatischen Vorsatz für die Tat (hier: Werfen in fremdes Auto) aus der Tatsache des Mitführens unterstellt - und das ist nun mal Nonsense.
Äpfel und Birnen, Lesen und Verstehen, was ist so schwer daran? Ich kann doch jemandem Vorsatz vorwerfen, auch wenn die Tatwaffe legal mitgeführt wurde. ;)
 
Äpfel und Birnen, Lesen und Verstehen, was ist so schwer daran? Ich kann doch jemandem Vorsatz vorwerfen, auch wenn die Tatwaffe legal mitgeführt wurde. ;)

Ich denke, dass ich in der Regel verstehe, was ich lese:

Wer mit einem Böller unterwegs ist, will ihn auch irgendwann einsetzen. Das gilt genauso für "Baseballschläger im Kofferraum". Eindeutig Vorsatz.

Vorwerfen kannst Du allen alles - der Gedanke eines automatischen Vorsatzes einer Tat, nur weil das Tatwerkzeug mitgeführt wurde, ist trotzdem abwegig. Exakt das hast Du aber geschrieben.
 
Genaus
Vorwerfen kannst Du allen alles - der Gedanke eines automatischen Vorsatzes einer Tat, nur weil das Tatwerkzeug mitgeführt wurde, ist trotzdem abwegig. Exakt das hast Du aber geschrieben.

Genau so argumentiert man in Amerika für Schusswaffen Besitz btw.
Bzw um den Bogen zum Verkehr zu kriegen: ich wurde drüben in einer kleinen Diskussion darüber gefragt ob ich Auto fahre- mit einem Auto könne man ja auch leicht Menschen töten. Es sei also nicht das Besitz an sich sondern der Mensch.
 
Genaus


Genau so argumentiert man in Amerika für Schusswaffen Besitz btw.
Bzw um den Bogen zum Verkehr zu kriegen: ich wurde drüben in einer kleinen Diskussion darüber gefragt ob ich Auto fahre- mit einem Auto könne man ja auch leicht Menschen töten. Es sei also nicht das Besitz an sich sondern der Mensch.
Hinkt natürlich leicht, weil der primäre Zweck des Autos nicht das Töten/Verletzen ist, aber (nach meiner Erfahrung) lohnt sich so eine Diskussion nicht, weil die Positionen zu festgefahren bzw. zuviel Unverständnis für die jeweils andere Position vorhanden ist.
 
Worum ging es nochmal? Hab irgendwann zwischen Baseballschläger und Schusswaffen den Faden verloren. 🤷🏼
 
Gestern war hier der Ruf der Radfahrer Titelthema in der Zeitung, siehe Foto unten. Habs heute gesehen und nur überflogen.

Der gleiche Text unredigiert aus einem Pool, mit Fehlern, woanders - der Text von dem Stefan Werding scheint tendenziös zu sein, bzw. erstmal gegen Radfahrer als Aufreger: https://www.wn.de/welt/vermischtes/studie-konflikte-strassenverkehr-radfahrer-ruf-2886937

Hier die Studie als PDF-Download und Zusammenfassung beim Bundesministerium für Verkehr (PDF unten auf der Seite):
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/fahrradmonitor.html

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