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Allgemeine Verkehrsdiskussion

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Kommt wohl auch immer auf die Rahmenbedingungen an. Eine unangeschlossene Möhre am Bahnhof wird sicher anders gehandhabt, als Strava-Stalking mit Wohnungseinbruch oder Überfall auf der Straße inkl. vorgehaltener Schusswaffe plus ellenlangem Vorstrafenregister. Keine Ahnung, was der 7-fache sich geleistet hat, aber da wird schon was vorgefallen sein. (Verteidige ich gerade die Justiz? Habe ja eher einen ACatsAB-Hintergrund...)
 
Kommt wohl auch immer auf die Rahmenbedingungen an. Eine unangeschlossene Möhre am Bahnhof wird sicher anders gehandhabt, als Strava-Stalking mit Wohnungseinbruch oder Überfall auf der Straße inkl. vorgehaltener Schusswaffe plus ellenlangem Vorstrafenregister. Keine Ahnung, was der 7-fache sich geleistet hat, aber da wird schon was vorgefallen sein. (Verteidige ich gerade die Justiz? Habe ja eher einen ACatsAB-Hintergrund...)
Trotzdem bleibt die Frage der Verhältnissmäßigkeit. Natürlich wissen wir nicht genau was im Rahmen dieser Diebstähle vorgefallen ist aber die Frage besteht ja trotzdem was man als Autofahrender alles falsch machen muss, damit man wirklich wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung wirklich verknackt wird?
Der Artikel erörtert leider nicht ob es zu Personenschäden kam in Folge der Straftaten.
Wenn es diese aber wirklich nicht gab dann ist es schon interessant, dass man eine gar nicht so kurze Haftstrafe für Sachschäden bekommt aber für einen Unfall mit viel zu hoher Geschwindigkeit und einem Todesfall, so gut wie gar nichts...
 
Trotzdem bleibt die Frage der Verhältnissmäßigkeit. Natürlich wissen wir nicht genau was im Rahmen dieser Diebstähle vorgefallen ist aber die Frage besteht ja trotzdem was man als Autofahrender alles falsch machen muss, damit man wirklich wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung wirklich verknackt wird?
Der Artikel erörtert leider nicht ob es zu Personenschäden kam in Folge der Straftaten.
Wenn es diese aber wirklich nicht gab dann ist es schon interessant, dass man eine gar nicht so kurze Haftstrafe für Sachschäden bekommt aber für einen Unfall mit viel zu hoher Geschwindigkeit und einem Todesfall, so gut wie gar nichts...

Wenn er vor Gericht steht, ist er kein Autofahrender, oder?

Ansonsten ist es grundsätzlich schwierig, Urteile anhand von Zeitungsberichten zu bewerten, bei denen meistens der überwiegende Teil der Sachverhalte fehlen. Gar nicht vergleichen sollte man Tatbestände, die nichts miteinander zu tun haben.
 
Wenn er vor Gericht steht, ist er kein Autofahrender, oder?

Ansonsten ist es grundsätzlich schwierig, Urteile anhand von Zeitungsberichten zu bewerten, bei denen meistens der überwiegende Teil der Sachverhalte fehlen. Gar nicht vergleichen sollte man Tatbestände, die nichts miteinander zu tun haben.
"Autofahrender" war leider ein fehlgeschlagener Versuch des gendern... da fehlten die Klammern um das letzte r. Hätte man besser machen können aber ich schreibe eben auch manchmal quatsch ^^
Worauf du hinaus willst mit der Frage, geht mir aber tatsächlich nicht auf.

Natürlich sind solche Vergleiche schwierig aber Einsicht in die Akten bekommen wir nicht und die knappen Informationen zu den Verfahren stehen frei zur Verfügung.
Irgendeine Meinung wird man sich dadurch bilden. Bewerten kann ich dabei nur die Fakten auf die ich Zugang habe. Mir ist klar, dass diese Artikel nie im Leben den komplexen Vorgang einer Gerichtsverhandlung nachstellen können. Die Gerichtsurteile bleiben nichtsdestotrotz hängen.

Im Endeffekt stimme ich dir zu, dass man immer im Hinterkopf haben sollte, dass man nicht über alle Informationen verfügt. Bei der Anzahl der Berichte von Urteilen zu fahrlässigen Tötungen mit mildem Ausgang für den/die Angeklagte(n) stoßen mir persönlich dabei aber auf. Zur gleichen Zeit des Prozesses gegen den Fahrraddieb, kam es auch zur Urteilsverkündung in einem Fall bei dem ein Fahrradfahrer zu Tode kam weil eine Autofahrerin ihn frontal abgeräumt hatte.
Sie bekam am Ende, soweit ich weiß, ein Jahr auf Bewährung und ihren Führerschein im Gerichtssaal wieder ausgehändigt.
Gezwungenermaßen kam es in der Öffentlichkeit auch dort zum Vergleich dieser beiden Fälle.
 
Wenn wegen 7 Fahrrädern, die irgendwo verschwinden, eine SOKO eingerichtet wird, liegt zumindest der Verdacht nahe, dass es da irgendwelche besonderen Umstände gegeben hat.
 
Die SOKO, bzw hier im Text "Ermittlungsgruppe", wurde doch sicher nicht für den Fall, sondern allgemein wegen Fahrraddiebstal gegründet.
 
Wenn man mit 80 durch eine 30er Zone kachelt dann könnte man das schon fast als Vorsatz ansehen. Ich weiß, dass unser Rechtssystem das anders sieht aber ein Mißstand ist das eindeutig.

Mit 80 durch eine 30er Zone ist bedingter Vorsatz,
dolus eventualis.

Radfahrer mit 80 km/h getötet = 1 Jahr auf Bewährung, kein Prozess.​


„Der 34-Jährige erhielt wegen fahrlässiger Tötung ein Jahr auf Bewährung und kann seinen Führerschein im Februar 2025 zurückbekommen. Den Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung, für die ebenso wie für die fahrlässige Tötung bis zu fünf Jahre Haft möglich wären, ließ das Gericht „mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft“ fallen.“


30er Zone und mit 80 km/h über eine rote Ampel, wechselt von links auf die rechte Spur wegen einem LKW und verliert die Kontrolle, beendet dadurch das Leben eines Fahrradfahrers.


"Der 625 PS starke BMW des Täters beschleunigt in 3,3 Sekunden aus dem Stand auf Tempo 100; K.s Akte in der Flensburger Verkehrssünderkartei war prall gefüllt."

https://archive.ph/2023.12.15-23435...-und-kommt-um-verhandlung-herum-10932187.html
 
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