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Alkohol im Strassenverkehr

K

KLR

Hallo zusammen,

Vorweg:
"In Deutschland liegt der erlaubte Alkohol-Grenzwert für Autofahrer bei 0,5 Promille. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Strafe von 500 Euro, vier Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Diese Strafe erscheint lächerlich gering, wenn man bedenkt, dass die Fahrer sich und andere in Lebensgefahr bringen.

Seit 1989 warnt die Transport Accident Commission mit brutalen Spots davor, betrunken Auto zu fahren. Alle diese Videos haben sie nun zu einem Clip zusammengeschnitten. Und der hat es in sich. Ab Minute 2:20 wird er so grausam, dass man es kaum ertragen kann.

Doch es ist wichtig trotzdem hinzusehen. Denn die blutigen Bilder hat sich kein Drehbuchautor eines Horrorfilms ausgedacht. Sie zeigen, was täglich auf den Straßen passiert, wenn sich Betrunkene ans Steuer setzen und tödliche Unfälle verursachen.
"

Zum Thema Alkohol im Strassenverkehr ein recht DEUTLICHES Video ...

*Video*

MfG
KLR
 
So sehr ich Dir inhaltlich - thematisch - auch zustimme - Das hier ist falsch:
..."In Deutschland liegt der erlaubte Alkohol-Grenzwert für Autofahrer bei 0,5 Promille. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Strafe von 500 Euro, vier Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. ...
Bei der Blutalkoholkonzentration (BAK) ist rechtlich einerseits die strafrechtliche Grenze von der
verwaltungsrechtlichen zu unterscheiden. Und außerdem ist auch wichtig, ob der Betreffende
Fahranfänger ist oder nicht.

Für Fahranfänger bis 21 Jahre gilt in diesem Land die 0,0 Promille - Grenze (§ 24c I StVG),
d.h. hier fängt bereits die rechtliche Mißbilligung als Ordnungswidrigkeit an !
Und die strafrechtliche (!) Promille-Untergrenze ist nicht 0,5 Promille sondern bereits
0,3 Promille, wenn ein verkehrsauffälliges Verhalten hinzukommt (§§ 315, 316 StGB).

Die von Dir geschilderten Rechtsfolgen der Tat sind in dieser allgemeinen Darstellung auch falsch.
Es kommt im Einzelfall an auf die Höhe des festgestellten BAK sowie auf die übrigen Tatumstände !

Ich halte das alles für komplizierten Blödsinn.
Einfach alle Promillegrenzen auf 0,0 runterfahren und Alkohol im Straßenverkehr verbieten:
Wer säuft, soll gefälligst die Eier haben, zu Fuß zu gehen...oder Geld fürs Taxi.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sonst wär er nicht Sparkassendirektor geworden :)

Ich finde die harten Strafen im europäischen Umfeld gut, die deutschen viel zu laff. Begeht jemand in der Schweiz mit dem Auto eine Straftat, wird es beschlagnahmt und versteigert. Ein guter Bekannter von mir, selbst Schweizer, nahm einmal aus Versehen ne rote Ampel in der Schweiz mit (stand auf der Linksabbiegerspur, überlegte es sich anders und fuhr mit einem Rechtsschwenk geradeaus - die Blitze nahm ihn trotzdem mit). Über die Strafe mochte er nicht sprechen, er hat es nie wieder getan. In England allein mit falschen Reifen zu fahren kostete vor zehn Jahren pro Reifen 500 GBP (wieviel aktuell weiß ich nicht).

Ich bin der Überzeugung, dass viele Leute nicht mehr so leichtfertig handeln würden.

Deutschland Autoland.
 
Sonst wär er nicht Sparkassendirektor geworden :)
...

Ja, bin selber auch zu geizig fürs Taxi. :D
Zur Geburtstagsfeier fuhr ich mal mit dem eigenen Pkw - und packte vorsorglich mein Birdy Faltrad
hinter den Beifahrersitz. Es war ein Heidenspaß, vollkommen blau mit dem Faltrad nach Hause zu rollen.
Ich war noch nüchtern genug zu wissen, daß ich die für Radfahrer noch zulässige Grenze von 1,6 Promille
nicht überschritten hatte.
1,6 Promille für Radfahrer als Grenzwert für die "absolute Fahruntüchtigkeit" sind übrigens lächerlich viel, meine ich.
Die meisten fallen da ja schon tot vom Rad.
Übrigens kann man allerdings auch als Radfahrer mit lediglichen 0,3 Promille Ärger bekommen,
wenn dessen verkehrsauffälliges Verhalten ursächlich für den Unfall war (s. § 315 c StGB).
Die vielfach zu lesende Laienmeinung, ein Radfahrer sei erst mit 1,6 Promille im justiziablen Bereich,
ist falsch !
 
1,6 Promille für Radfahrer als Grenzwert für die "absolute Fahruntüchtigkeit" sind übrigens lächerlich viel, meine ich.
Die meisten fallen da ja schon tot vom Rad.
So ist es.
Zum Glück ändert sich gerade die Meinungen, zu mindest wenn man den "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung" glauben schenken darf; Zitat
"Werden Werte um oder über 1,5 %o bei Kraftfahrern im Straßenverkehr angetroffen, so ist die Annahme eines chronischen Alkoholkonsums mit besonderer Gewöhnung und Verlust der kritischen Einschätzung des Verkehrsrisikos anzunehmen. Bei solchen Menschen pflegt in der Regel ein Alkoholproblem vorzuliegen,..."
 
...Übrigens kann man allerdings auch als Radfahrer mit lediglichen 0,3 Promille Ärger bekommen, wenn dessen verkehrsauffälliges Verhalten ursächlich für den Unfall war (s. § 315 c StGB)...
Es muss dabei nicht einmal zum Unfall kommen, eine konkrete Gefährdung reicht aus, z. B. eine Vorfahrtsverletzung, die nur deshalb folgenlos bleibt, weil der andere bremst oder ausweicht.
 
(...)

Ich halte das alles für komplizierten Blödsinn.
Einfach alle Promillegrenzen auf 0,0 runterfahren und Alkohol im Straßenverkehr verbieten:
Wer säuft, soll gefälligst die Eier haben, zu Fuß zu gehen...oder Geld fürs Taxi.

Das ist kein Blödsinn.
Es geht darum die Freiheit der Leute nicht unnötig einzuschränken. Es geht bei dem Gesetz nicht darum ob man Alkohol getrunken hat, sondern, ob man noch einwandfrei Auto fahren kann. Bei Restalkohol oder geringen Mengen braucht man dann eben Grenzwerte ungleich 0. Finde bis zu dem Punkt an dem niemand gefährdet wird, sollen die Leute so viel trinken, wie sie wollen. Dabei kann man trotzdem der Ansicht sein (wie ich), dass die Grenzwerte bei Radfahrern zu lasch sind.
 
Es war ein Heidenspaß, vollkommen blau mit dem Faltrad nach Hause zu rollen.
Ich war noch nüchtern genug zu wissen, daß ich die für Radfahrer noch zulässige Grenze von 1,6 Promille
nicht überschritten hatte.

Ich habe da sehr schlechte Erfahrungen mit gemacht. Die Gefahr für andere mag gering sein, aber man gefährdet sich selber. Selbst wenn ich nur ein Bier getrunken habe, merken ich das beim Fahren deutlich. Deswegen sind bei mir jetzt auch 0 Promille auf dem Rad angesagt. Ich habe herausgefunden, dass man ohne Alkohol mindestens genauso viel Spaß haben kann ;)
 
Das ist kein Blödsinn.
Es geht darum die Freiheit der Leute nicht unnötig einzuschränken. Es geht bei dem Gesetz nicht darum ob man Alkohol getrunken hat, sondern, ob man noch einwandfrei Auto fahren kann. Bei Restalkohol oder geringen Mengen braucht man dann eben Grenzwerte ungleich 0. Finde bis zu dem Punkt an dem niemand gefährdet wird, sollen die Leute so viel trinken, wie sie wollen....

Es geht ja genau um diese Frage, welche Alkoholkonzentrationen und mithin welche Grenzwerte "gefährlich" und welche "ungefährlich" sind.
Du stellst lapidar fest, man dürfe die "Freiheit nicht unnötig einschränken" und man brauche dann eben "Grenzwerte ungleich 0".
Dabei merkst Du nicht, daß Du Dich da argumentativ im Kreis drehst. Weil Du keine Argumente lieferst.

Was ist das denn für eine Freiheit, die es einem erlaubt, andere zu gefährden ?
Natürlich sollen die Leute trinken, so viel sie wollen.
Aber warum soll es ihnen dann erlaubt sein, ein Kfz zu bewegen ?
Was hat das mit "Freiheit" zu tun ?
Es gehört bitteschön zu meiner Freiheit, davon ausgehen zu dürfen, daß hinter dem Lenkrad ein fahrtüchtiger Mensch sitzt,
dessen Sinne nicht durch Alkohol benebelt sind. Zumal die Wirkung von Alkohol bei jedem Menschen unterschiedlich ist.

Im übrigen geht ja das Strafgesetzbuch davon aus, daß sogar lächerliche 0,3 Promille schon zu viel sein können.
Wieso dann nicht einfach 0,0 ? Wieso müssen die Grenzwerte "ungleich 0" sein ?
Was spricht dagegen, dem irgendwie alkoholisierten Verkehrsteilnehmer zuzumuten, sich ein Taxi zu rufen,
wo er doch seinen alkoholisierten Zustand selber verursacht hat ?

Andere Länder haben die 0,0 Promille schon lange - und fahren gut damit. Nur hier geht das (noch) nicht, weil die Autolobby zu groß ist.
Wir werden sehen. Sobald es in den Familien mehr durch Alkohol im Straßenverkehr Geschädigte gibt, wird sich das ändern.
Der Mensch lernt nur durch Schmerz. Leider.
 
(...)
Was ist das denn für eine Freiheit, die es einem erlaubt, andere zu gefährden ?
(...)
Was hat das mit "Freiheit" zu tun ?
Es gehört bitteschön zu meiner Freiheit, davon ausgehen zu dürfen, daß hinter dem Lenkrad ein fahrtüchtiger Mensch sitzt,
dessen Sinne nicht durch Alkohol benebelt sind. Zumal die Wirkung von Alkohol bei jedem Menschen unterschiedlich ist.
(...)
Andere Länder haben die 0,0 Promille schon lange - und fahren gut damit. (...).

Das tut doch niemand mit 0,5. Das wichtigste Argument für 0 ist, dass man damit in den Leuten eine komplette Enthaltung bewirken will (damit nicht aus 0,5 aus "Versehen" 0,6...1,2..2,4 werden). Das hat auch sicherlich eine Verbesserung der Unfallzahlen zur folge, aber diese erzwungene Enthaltung ist meines Erachtens trotzdem unverhältnismäßig. Das ist im Prinzip das gleiche wie mit dem Tempolimit auf der Autobahn, dem Waffengesetz oder der Helmpflicht für Fahrradfahrer. Klar, man kann alles mögliche verbieten und alles in Watte packen, man muss aber wissen, dass man damit auch Freiheiten einschränkt.
 
Das tut doch niemand mit 0,5. Das wichtigste Argument für 0 ist, dass man damit in den Leuten eine komplette Enthaltung bewirken will (damit nicht aus 0,5 aus "Versehen" 0,6...1,2..2,4 werden). Das hat auch sicherlich eine Verbesserung der Unfallzahlen zur folge, aber diese erzwungene Enthaltung ist meines Erachtens trotzdem unverhältnismäßig. Das ist im Prinzip das gleiche wie mit dem Tempolimit auf der Autobahn, dem Waffengesetz oder der Helmpflicht für Fahrradfahrer. Klar, man kann alles mögliche verbieten und alles in Watte packen, man muss aber wissen, dass man damit auch Freiheiten einschränkt.

Natürlich schränkt der Gesetzgeber "Freiheiten" des Bürgers ein.
Er ist dazu - ohne das hier vertiefen zu wollen - sogar von Gesetzes wegen verpflichtet !
Genau aus diesem Grund gibt es das Tempolimit, die Helmpflicht für Motorradfahrer, die Gurtpflicht usw.
Es geht insoweit nicht ums "Ob" - das ist gesetzlich geklärt - sondern ums "Wie" !
Und hier gibt es - mit Verlaub - kein einziges Argument für die - beliebig gewählte - 0,3 Promille-Grenze.
 
(...)
Er ist dazu - ohne das hier vertiefen zu wollen - sogar von Gesetzes wegen verpflichtet !
(...)
Und hier gibt es - mit Verlaub - kein einziges Argument für die - beliebig gewählte - 0,3 Promille-Grenze.

Äh ja schon, der Grundsatz kommt bei dir aber iwie falsch rüber: Der Gesetzgeber soll einem möglichst Freiheiten lassen und nur im Zweifel eingreifen(dazu ist er verpflichtet, ja). D.h. es ist zunächst nicht alles verboten und wird dann nach und nach erlaubt, sondern umgekehrt.
Es ist damit so, dass Du dringende Argumente liefern musst um die Freiheit einzuschränken und nicht umgekehrt.

Und ich sehe da keine Argumente, da Leute mit bis zu 0,5 niemanden signifikant genug gefährden. Bürokratisch spart man auch nichts, die Messungen bleiben die gleichen.

Solche Grenzen sind immer fließend, das eine Argument dagegen oder dafür gibt es nicht. D.h. ob nun 0,4 oder 0,6 das Richtige ist, weiß ich nicht, aber das ist wie beim Tempolimit, 30,50, 120 oder 130 sind jeweils auch relativ beliebige Werte.
Meine Beispiele im letzten Post sollten zeigen, dass es "moderne" Länder mit restriktiveren bzw. weniger restriktiven Gesetzen gibt.
 
Äh ja schon, der Grundsatz kommt bei dir aber iwie falsch rüber: Der Gesetzgeber soll einem möglichst Freiheiten lassen und nur im Zweifel eingreifen(dazu ist er verpflichtet, ja). D.h. es ist zunächst nicht alles verboten und wird dann nach und nach erlaubt, sondern umgekehrt.

Woher beziehst du dein Sollen? In einer Demokratie werden Volksvertreter gewählt und diese bestimmen über Gesetze. Das heißt, der Souverän, also du und ich usw., haben indirekt auf die Gesetzgebung eingewirkt. Dabei passiert es natürlich, dass nicht jeder individuelle Wunsch umgesetzt wird, sogar ganz im Gegenteil. Das was du propagierst, ist deine persönliche politische Einstellung (Liberalismus), aber daraus folgt gar nichts und sicher kein Sollen für den Gesetzgeber.

Es ist damit so, dass Du dringende Argumente liefern musst um die Freiheit einzuschränken und nicht umgekehrt.

Damit hat sich der Punkt auch erledigt.

Und ich sehe da keine Argumente, da Leute mit bis zu 0,5 niemanden signifikant genug gefährden. Bürokratisch spart man auch nichts, die Messungen bleiben die gleichen.

Jahr für Jahr gibt um die 15.000 Unfälle, die unter Alkoholeinfluss stattfinden. Bei wie vielen davon Alkohol der Auslöser war oder begünstigend war, geht daraus freilich nicht hervor. Was allerdings bekannt ist, sind die die Auswirkungen von Alkohol auf den menschlichen Organismus. So weiß man z.B., dass Reaktionszeit sowie Hör-und Sehvermögen bereits bei geringen Blutalkoholwerten (sub 0,5%) sinken. Die Risikobereitschaft wird ebenfalls erhöht. Da frage ich mich, warum von allen Drogen ausgerechnet Alkohol nicht verboten sein sollte am Steuer, wo es doch nachweislich eine Verminderung der Fahrtüchtigkeit bewirkt?

Solche Grenzen sind immer fließend, das eine Argument dagegen oder dafür gibt es nicht. D.h. ob nun 0,4 oder 0,6 das Richtige ist,

Ja dann sind 2.5 Promille auch noch ok? Irgendwo muss man eine Grenze setzen und warum sollte man sie nicht an die Stelle setzen, wo man sehr sicher gehen kann, dass negative Auswirkungen von Rauschmitteln nicht mehr auftreten können? Das wäre dann eine gut begründete Grenze --> dein Vagheitsargument zieht hier also nicht.

weiß ich nicht, aber das ist wie beim Tempolimit, 30,50, 120 oder 130 sind jeweils auch relativ beliebige Werte.

Auch hier liegst du falsch. Nachweislich sinken die Überlebenschancen bei zunehmender Geschwindigkeit. Gerade im Innenstadtbereich gibt es kein Argument für Tempo 50, da z.B. die Durchschnittsgeschwindigkeit in der Regel wesentlich niedriger liegt, man also gar nicht schneller voran kommt. Was man allerdings weiß, ist, dass Tempo 30 die Sicherheit (besonders von nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern) erhöht, was nachstehende Grafik eindrucksvoll verdeutlicht.

csm_Anhalteweg_600px_eb50273679.png


Abschließend noch folgendes: Freiheit gegen Sicherheit, das ist der Deal. Warum sollten Menschen sich für eine Gesellschaft entscheiden, indem sie einen Haufen Freiheiten aufgeben, um dann vom Staat keine Gegenleistung (Sicherheit) zu bekommen? Klar ist auch, man sollte nicht alle Freiheiten aufgeben. Aber dort, wo sie nachweislich niemanden ernsthaft schädigt, man dafür aber einen großen Nutzen haben, scheint mir das ggf. schon angebracht.

Anders ausgedrückt: Sollte deine Freiheit, mal ein paar Bierchen zu kippen bevor du in dein Auto steigst, höher gewertet werden, als die Sicherheit und im Extremfall das Leben anderer Menschen?
 
Woher beziehst du dein Sollen? In einer Demokratie werden Volksvertreter gewählt und diese bestimmen über Gesetze. (...)

(...) warum sollte man sie nicht an die Stelle setzen, wo man sehr sicher gehen kann, dass negative Auswirkungen von Rauschmitteln nicht mehr auftreten können? Das wäre dann eine gut begründete Grenze --> dein Vagheitsargument zieht hier also nicht.

Auch hier liegst du falsch. Nachweislich sinken die Überlebenschancen bei zunehmender Geschwindigkeit. Gerade im Innenstadtbereich gibt es kein Argument für Tempo 50, da z.B. die Durchschnittsgeschwindigkeit in der Regel wesentlich niedriger liegt, man also gar nicht schneller voran kommt.(...)

Anders ausgedrückt: Sollte deine Freiheit, mal ein paar Bierchen zu kippen bevor du in dein Auto steigst, höher gewertet werden, als die Sicherheit und im Extremfall das Leben anderer Menschen?

Ja richtig, über Gesetze wird demokratisch entscheiden. Die aktuellen Gesetze basieren auf der (demokratisch verabschiedeten) Verfassung. In Art. 2 Abs. 1, also direkt nach der Menschenwürde, geht es um Freiheit. Das zieht sich durch die ganze Verfassung. Das ist also kein "liberales Hirngespinnst" sondern ein Grundsatz bei uns in D.

Genau aus diesen Gründen werden Grenzen nicht dort gesetzt wo es einfach ist, sondern dort wo nötig, nach genauer Güterabwägung(Freiheit vs. Sicherheit). Der Zweck meiner Beispiele ist irgendwie noch nicht so richtig rübergekommen, es geht darum, dass die 50km/h im Detail beliebig sind. Es könnten genau so 45 oder 55 oder 52,5 sein. Damit will ich sagen. dass der Wert im Detail nicht zu klären ist, dafür ist für mich aber klar, dass ein absolutes Verbot zu viel ist.

Wenn man mit 0,0 loslegt, kann man sich schnell fragen, ob leicht behinderte Menschen oder alte Leute autofahren dürfen. Übrigens ist in diesen Punkten ggf. faktisch die gleiche Gefährdungslage gegeben, aber die Auswirkungen auf die Freiheiten der Personen(Behinderte, Alte) sind deutlich größer (da sie ihren Zustand nicht abstellen können), daher gilt es hier, wie überall, eine Güterabwägung durchzuführen.

Im übrigen ich brauche persönlich das Gesetz da nicht. Ich bin noch nie auch nur unter dem geringsten Einfluss von Alkohol mit dem Auto oder mit dem Fahrrad gefahren.
Man kann auch nicht sagen, dass ich kein Problem mit der Situation in D habe. Ich finde die Kontrolldichte ist in D viel zu gering. Bevor man an neue Grenzwerte geht, sollte man die durchsetzten die man hat.
 
Jahr für Jahr gibt um die 15.000 Unfälle, die unter Alkoholeinfluss stattfinden. Bei wie vielen davon Alkohol der Auslöser war oder begünstigend war, geht daraus freilich nicht hervor.

Und, wenn bei 95% der Fahrer nicht mehr hätte fahren dürfen, was sagt uns das dann? Das Gesetze und Grenzen eh nichts helfen?
Natürlich ist Fahren und Alkohol ein Problem, aber das Problem löst sich doch nicht in Luft auf, wenn die Grenze auf 0,0 verschoben wird. Das größere Problem sind doch vermutlich verbotenerweise alkoholisiert fahrende, und nicht die paar, die mit 0,3 fahren und sich im legalen Bereich befinden.

Abschließend noch folgendes: Freiheit gegen Sicherheit, das ist der Deal. Warum sollten Menschen sich für eine Gesellschaft entscheiden, indem sie einen Haufen Freiheiten aufgeben, um dann vom Staat keine Gegenleistung (Sicherheit) zu bekommen? Klar ist auch, man sollte nicht alle Freiheiten aufgeben. Aber dort, wo sie nachweislich niemanden ernsthaft schädigt, man dafür aber einen großen Nutzen haben, scheint mir das ggf. schon angebracht.

Wer definiert denn, was "nachweislich niemanden ernsthaft schädigt" und was "ein großer Nutzen" ist?

Anders ausgedrückt: Sollte deine Freiheit, mal ein paar Bierchen zu kippen bevor du in dein Auto steigst, höher gewertet werden, als die Sicherheit und im Extremfall das Leben anderer Menschen?

Bei 0,3 Promille kann ich nicht "mal ein paar Bierchen kippen", sondern eher eines.
 
Bei 0,3 Promille wohl eher kein Bier. Vielleicht ein 0.33l-Bier trinken und ein-zwei Stunden später fahren. Und da würde ich selbst mir noch ohne Einschränkungen Fahrtauglichkeit attestieren, obwohl ich Alkohol eher nicht gewohnt bin und 0,5l Bier bereits sehr deutlich merke.

Ich denke auch, das Problem ist hier weniger die lasche Promillegrenze sondern deren Durchsetzung. Wenn man sich anguckt, was z.B. in Restaurants oder auf Festen und Veranstaltungen an Wein und Bier konsumiert wird, dann könnte da jedes einzelne einen größeren Taxistand bedienen. Passiert aber nicht, die steigen alle in ihre Autos und gondeln los. Und leider kenne ich zuviele Leute, bei denen das schon seit Jahrzehnten so üblich ist. Die sind aber -- ebenso wie ich selbst -- noch nie auf Alkohol getesten worden. Dagegen stoße ich häufig mit meiner Wenn-ich-noch-fahre-dann-trinke-ich-absolut-gar-nichts-Haltung auf Unverständnis. Argh!

Von daher: Promillegrenze erstmal lassen wo sie ist, aber dafür die Kontrollen massiv hochfahren. Ich wette, das verringert Alkoholunfälle dann wirklich gravierend und nachhaltig.
 
Ein Problem dürfte auch sein, dass solche Alkoholfahrten ja meisten gut ausgehen, weil gar nicht die entsprechende Situation Auftritt in denen eine durch Alkohol verminderte Reaktionsfähigkeit ein Problem darstellt. Aber wenn die dann doch mal kommt....
 
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