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Sparkassendirektor
Das sind EMPFEHLUNGEN!
Es gibt keine konkrete Vorschrift, die einem untersagt, unter z.B. Ibuprofen-"Einfluss" ein Kfz im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. ...
Das ist falsch. Die Vorschrift heißt § 315 c StGB:
Schmerzmittel werden dort unter "andere berauschende Mittel" subsumiert.
Ich kann Dir gerne eine Fußnote aus einem StGB-Kommentar heraussuchen,
bezweifle allerdings, daß die Information dadurch wertvoller wird.
Du kannst es mir auch so glauben - ich verstehe ein klein wenig davon.
Die Einnahme des "berauschenden Mittels" i.S. dieser Vorschrift allein wiederum ist nicht hinreichend, die Strafbarkeit zu begründen. Hinzukommen muß ein kausal verkehrsgefährdendes Verhalten.
Bei Cannabis etwa ist gesetzlich geregelt, welche Dosierung zur relativen Fahruntauglichkeit führt.
Im Falle von Schmerzmitteln, deren Wirkung oft kompliziert ist, klären das im Einzelfall die Gutachter.
Hier ist das fachlich ganz gut - und kostenfrei - zusammengefaßt:
http://www.verteidiger-berlin.info/docs/anwalt-gefaehrdung-strassenverkehr.php#gefstv_4
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