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Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege

Ich würde sagen, zu schmal.
Das sind doch keine 2m.
Ich würde behaupten, dass bei Sanierungen keine Verbreiterung erfolgen muss. Nur neu gebaute Radwege müssen die aktuell gültigen Mindestbreiten aufweisen. Zumindest ist das mein Eindruck, weil sonst die Hälfte aller Radwege illegal wären ... na gut, würde mich andererseits auch nicht wundern.
 

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Re: Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege
Nur neu gebaute Radwege müssen die aktuell gültigen Mindestbreiten aufweisen. Zumindest ist das mein Eindruck, weil sonst die Hälfte aller Radwege illegal wären ... na gut, würde mich andererseits auch nicht wundern.
"Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen:
aa) Zeichen 237
baulich angelegter Radweg
möglichst 2,00 m
mindestens 1,50 m

Radfahrstreifen (einschließlich Breite des Zeichens 295)
möglichst 1,85 m
mindestens 1,50 m

bb) Zeichen 240
gemeinsamer Fuß- und Radweg
innerorts mindestens 2,50 m
außerorts mindestens 2,00 m

cc) Zeichen 241
getrennter Fuß- und Radweg
für den Radweg mindestens 1,50 m"

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm#ivz1
Die Verordnung unterscheidet nicht zwischen Neuanlage, Sanierung oder sonstwas eines Weges. Und juristisch ist "soll" ein "muss" wenn man kann. Also muss es stichhaltige Gründe geben warum das "soll" nicht einzuhalten ist.
 
und selbst die Breiten sind doch zu wenig. Wie willst Du jemanden auf einem Radweg mit 1.50 m sicher überholen…
 
und selbst die Breiten sind doch zu wenig. Wie willst Du jemanden auf einem Radweg mit 1.50 m sicher überholen…
Das ist doch einfach. Nimmt man eine schnelle Reaktionszeit von 0.5sec beim Überholten an, muss man sich nur leise annähern. Sagen wir, der Überholte bemerkt einen erst einen Meter bevor man auf seiner Höhe ist und sein Rad ist großzügige 2m lang. Dann müsste man in den 0.5sec die Summe von 3m überwinden, was 6m/s = 21,6km/h Geschwindigkeitsdifferenz entspricht. Auf normalen Strecken sollten dann also knapp 47km/h ausreichen, um einen E-Biker mathematisch sicher zu überholen.
 
Hier eine Kuriosität aus Österreich.
Ein Radweg, sogar benutzungspflichtig ausgeschrieben wird hier ausgeschildert, das das Radfahrern verboten wird.
Dann muss man durch diese Tore, über das wenig genutzte Gütergleis, wieder durch diese Tore. Danach endet das Verbotsschild.

Was soll dieser Unsinn?
Das kuriose, der Radweg läuft entlang der Gleise und quert diese erneut.
Dh ein mögliches Sicherheitsargument zieht nicht, wenn es später nochmal vorkommt.

Ich überlege die Gemeinde darauf anzuschreiben, das Dir abzuhängen. Technisch gesehen ist man am Ende dieses Radwegs gestrandet und kommt nicht weiter, mit diesen Toren kommen auch breitere Räder da gar nicht durch.
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Hier eine Kuriosität aus Österreich.
Ein Radweg, sogar benutzungspflichtig ausgeschrieben wird hier ausgeschildert, das das Radfahrern verboten wird.
Dann muss man durch diese Tore, über das wenig genutzte Gütergleis, wieder durch diese Tore. Danach endet das Verbotsschild.

Was soll dieser Unsinn?
Das kuriose, der Radweg läuft entlang der Gleise und quert diese erneut.
Dh ein mögliches Sicherheitsargument zieht nicht, wenn es später nochmal vorkommt.

Ich überlege die Gemeinde darauf anzuschreiben, das Dir abzuhängen. Technisch gesehen ist man am Ende dieses Radwegs gestrandet und kommt nicht weiter, mit diesen Toren kommen auch breitere Räder da gar nicht durch. Anhang anzeigen 1238415
Sie wollen, dass die Radfahrer absteigen und zu Fuss über die Gleise gehen, entweder ist mal was passiert, oder irgendein Entscheidungsträger war übereifrig. Sowas haben wir in Wien und Ugebung auch öfters, und immer gibt's so Umfahren wie auch hier rechts ersichtlich :rolleyes:
 
Mit Anhänger oder Lastenrad wäre man ohne auch gea...t.

Ich bin einmal mit dem Rennrad durch so ein Ding durch. War gar nicht so einfach 😅
h48mxc.jpg
 
Mit Anhänger oder Lastenrad wäre man ohne auch gea...t.

Ich bin einmal mit dem Rennrad durch so ein Ding durch. War gar nicht so einfach 😅
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Ich weiß gar nicht was du hast. Mit dem Lastenrad wäre das doch gar kein Problem. Einfach ein paar Findlinge einladen, Anlauf nehmen und durchfahren.
 
Mit Anhänger oder Lastenrad wäre man ohne auch gea...t.

Ich bin einmal mit dem Rennrad durch so ein Ding durch. War gar nicht so einfach 😅
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Bei uns hätte man das längst abgeschraubt und mitgenommen.
Ich würde mal sagen das sind um 300kg Edelstahl.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, gestrandet ist man nicht. Man muss halt absteigen und schieben. Bei den ollen Gittern vermutlich auch kaum anders machbar.

Toll!! Erklär mir doch mal wie Du mit einem zu breiten Rad das da durchschieben willst?
Übrigens erst vor 2 Wochen beim Einkauf beim örtlichen LIDL-Markt gesehen. Da waren 2 Rohlstuhlfahrer zwar durch die Eingangstür problemlos reingekommen, standen dann aber vor den zu engen Kassengassen und erst nachdem ein Angestellter eine extra Öffnung geschaffen hatte, konnten die wieder raus.

Es gibt auch Räder mit 3 Rädern, ganz zu schweigen von Anhängern, deren Breite eben auch schon mehr als 1m betragen kann. Ich hatte in den 80er Jahren einen Anhänger (Marke uralt), der so breit war, dass ich problemlos einen Tapeziertisch für den Bücherstand transportieren konnte. Damals fing das verstärkt mit solcher Radwegepflicht an und wenn ich es nicht im voraus gewusst hätte und rechtzeitig auf die Straße gewechselt wäre, dann wäre ich regelmäßig steckengeblieben.
 

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Sie wollen, dass die Radfahrer absteigen und zu Fuss über die Gleise gehen, entweder ist mal was passiert, oder irgendein Entscheidungsträger war übereifrig. Sowas haben wir in Wien und Ugebung auch öfters, und immer gibt's so Umfahren wie auch hier rechts ersichtlich :rolleyes:

Also ohne Rad? Muss ich das da dann stehen lassen? ;)

Man kann durch diese Schikane auch durch Radeln. Zumindest mit einem normalen einzelnen Rad. Familien mit Anhänger oder Lastenräder sind da gestrandet. Denn da kommst du nicht durch.
Das Schild besagt nicht, dass ich da absteigen muss (wie dieses Schild "Radfahrer absteigen") ist zudem sowieso nur eine Empfehlung, kein Gebotsschild). Ich darf mit dem Rad da nicht durch. Und durchschieben wird auch selbst mit einem Einzelrad sehr eng, denn ich stehe ja dann neben dem Rad, was die Breite größer macht.

Und wie beschrieben, den Punkt der Sicherheit ist hier nicht nachvollziehbar. Die Radroute geht nach der Gleisüberquerung nach rechts - entlang den Schienen - weiter und überquert die Schienen 100 m später noch einmal. Da dann gänzlich ohne irgendeine Schikane oder anderweitige Behinderungen. Dabei muss man da die Schienen sogar teils in einem durchaus nicht ungefährlichen, stumpfen Winkel überqueren.
 
Das Schild besagt nicht, dass ich da absteigen muss (wie dieses Schild "Radfahrer absteigen") ist zudem sowieso nur eine Empfehlung, kein Gebotsschild).
Es seht da aber auch das Schild "Fahrrad verboten", dh man darf da nicht mit dem Fahrrad fahren. Man darf aber das Fahrrad schieben, weil man dann ein Fußgänger ist.
 
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