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Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege

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Re: Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege
Ich hab' hier auch einen:
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Genau. Mit "Umfahrung" ist der Trampelfad Singletrail gemeint.
Andere Seite, man kann erkennen, dass der asphaltierte Weg um den Fuß des Hochspannungsmasts herumgeht.
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Die Umfahrung mündet auf ...
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... besagten Singletrail.

Das Schild "...bitte Umfahrung..." ist allerdings kein Gebotsschild, sondern nur eine Bitte - oder Empfehlung. Genau wie das Schild "bitte absteigen".
 
Was ist denn der Unterschied zwischen "auf dem Pedal rollen lassen" und "auf dem Pedal anschieben"?!
Mir hat mal ein Polizist erklärt, wenn man auf der linken Seite des Rades mit dem linken Fuß auf dem Pedal steht ist das Anschieben. Linke Seite, rechter Fuß ist Rollern und okay. Und umgekehrt natürlich....ob der Ahnung hatte? Ich weiß es nicht....
 
Mir hat mal ein Polizist erklärt, wenn man auf der linken Seite des Rades mit dem linken Fuß auf dem Pedal steht ist das Anschieben. Linke Seite, rechter Fuß ist Rollern und okay. Und umgekehrt natürlich....ob der Ahnung hatte? Ich weiß es nicht....
Die Erklärung hast du vor exakt vier Tagen bekommen, oder? ;)
 
Mir hat mal ein Polizist erklärt, wenn man auf der linken Seite des Rades mit dem linken Fuß auf dem Pedal steht ist das Anschieben. Linke Seite, rechter Fuß ist Rollern und okay. Und umgekehrt natürlich....ob der Ahnung hatte? Ich weiß es nicht....
Gibts dafür eine DIN-Norm?
 
"Fußgänger ist ... auch, wer ein Fahrrad mit sich führt oder sich mit ihm untypisch - etwa durch wiederholtes Abstoßen mit dem Fuß - fortbewegt" (OLG Stuttgart 5 Ss 479/87).

"Steigt ein Radfahrer ab und überquert die Fahrbahn, indem er mit dem Fuß auf ein Pedal steigt und "rollert", ist dies kein Verstoß gegen das Verbot, den Fußgängerweg mit dem Fahrrad zu befahren" (Kammergericht Berlin 12 U 68/03)

https://kreisverbaende.adfc-nrw.de/kv-bottrop/radverkehr/verkehrsregeln/rollern-erlaubt.html
Es ist anscheinend ein Unterschied, ob man wirklich rollert, oder – wie im auf der vorherigen Seite genannten Fall – bergab mit gezogener Bremse fährt und halt auf einem Pedal steht.

Weil das jetzt so Ausmaße angenommen hat, möchte ich mich entschuldigen für meinen Off-Topic-Beitrag. War im Prinzip nur aufs "über die Gleise schieben" bezogen. Eigentlich will ich in diesem Thread selber ja auch nur Bilder von blauen Lollis sehen und mich gemeinsam mit anderen drüber aufregen :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder in Kandel in der Südpfalz:
Mal abgesehen davon, dass der Radweg erst in der Mitte der Straße beginnt, wo eigentlich gar kein Verkehr mehr ist. Der Radweg endet stumpf an einer Wiese, ohne Überleitung zur Straße (ok, man kann durch den Grünstreifen schieben). Da der Weg aber nur in eine Richtung beschildert ist, kommt man legal da nicht mehr raus.
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Ich wollte es schon länger mal schreiben, der Radweg aus dem Zitat ist mittlerweile tatsächlich entwidmet. Ob hier jemand mitgelesen hat?
 
Eine meiner "Lieblingsstellen". In beide Richtungen benutzungspflichtiger Radweg entlang einer Vorfahrtsstraße, bis zu und ab dieser Einmündung mit Stoppschild.
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Gestern entdeckt. Ich fühlte mich schon etwas verschaukelt.

Das ist vermutlich eine Beschilderung aus der "guten alten Zeit", als man auf diese Weise gerne Straßen für den motorisierten Verkehr sperrte. Das Schild scheint schon etwas älter zu sein, beim aktuellen Zeichen 240 ist der Radfahrer unten :) Dennoch stellen sich mir einige Fragen: Wie kommt der PKW hinter die Absperrung? Und wieso parkt der andere PKW den Hydranten zu? Was macht der Leitpfosten da?

P.S. Vielleicht solltest du das Kennzeichen pixeln, nicht dass du Post vom Landesdatenschutzbeauftragten bekommst. Auch wenn es anscheinend nicht in Bayern ist ;)
 
na und, es gibt doch nur den einen Weg. Hättest Du eine Alternative? Es bedeutet doch nur kein Auto, DAS ist doch das Absurde, das parkende Auto.
Solche Situationen haben wir hier auch. Da gehört dann noch ein Stück vor dem Zaun zum Grundstück. Dem Anwohner kann dann nicht untersagt werden, sein Grundstück zu erreichen und da zu parken.
 
Solche Situationen haben wir hier auch. Da gehört dann noch ein Stück vor dem Zaun zum Grundstück. Dem Anwohner kann dann nicht untersagt werden, sein Grundstück zu erreichen und da zu parken.
Das ist eher was für Rechtsanwälte und sehr situationsabhängig, aber das Notwegrecht gilt nicht uneingeschränkt
 
na und, es gibt doch nur den einen Weg. Hättest Du eine Alternative?
Links neben dem Haus verläuft die "richtige" Straße.
https://goo.gl/maps/cfMSeEn8uhTcrXwH8
Ich bin nur ein bisschen empfindlich bei diesem Schild, weil es eigentlich dafür genutzt wird um die Fahrbahn von Radfahrern zu säubern. Dabei ist es dann auch egal, ob der Radweg viel gefährlicher für den Radler ist.
 
Links neben dem Haus verläuft die "richtige" Straße.
https://goo.gl/maps/cfMSeEn8uhTcrXwH8
Das ist kein parallel zur Strasse verlaufender Radweg und damit fühle ich mich nicht verpflichtet den zu nutzen. Stell Dir vor Du würdest bei jedem Radweg der senkrecht zur Strasse abgeht reinfahren müssen, wo auch immer der dann hinführt, das geht doch nicht. Bin da nicht 100% Recht-sicher, bin ja kein § Experte, aber ich glaube hier geht es wirklich nur darum motorisierten Verkehr wegzuhalten und Fahrrad/Fussgänger zueinander zu regeln.

Nachtrag: Oft werden kurze Verbindungen als Rad/Fussweg ausgeschildert, auch wenn durch Boller scheinbar eh kein Auto durch kann. Das ändert sich aber manchmal im Winter wenn wegen den Räumdiensten die Boller entfernt werden. Dann will man immer noch was gegen die Autos da stehen haben.
 
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Hattingen - na herzlichen Glückwunsch. Unter dem hintersten Schild, kaum 10 Meter hinter den beiden anderen, ist das Ende des Radwegs angekündigt.
 

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