silenz
Aktives Mitglied
Leider nein.Ich würde meinen, dass bei einem aufgestellten Schild "Gehwegschäden" die Nutzungspflicht entfällt.
Das ist nur ein Hinweis, entsprechend vorsichtiger zu fahren. Einen Anspruch auf Befahrbarkeit 20 km/h+ gibt es nicht.