• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Neues vom Verkehrsgerichtstag 2026: 1,1 Promille-Grenze für Radfahrer gefordert

Zuletzt bearbeitet:

Anzeige

Re: Neues vom Verkehrsgerichtstag 2026: 1,1 Promille-Grenze für Radfahrer gefordert
Nach der Logik dürfte man nirgendwo alkoholhaltiges zu sich nehmen außer im eigenen Haus, oder man wartet ab, bis jeglicher Restalkohol verschwunden ist, da man ja selbst mit dem Gang zum Taxi am Straßenverkehr teilnimmt. Ich sehe ja ein, dass es keine gute Idee ist sturzbetrunken Fahrrad zufahren, aber die Absolutheit Deiner Aussage geht mir dann doch ganz schön ab. Es gibt glaube ich drängendere Probleme im Straßenverkehr als leicht alkoholisierte Fußgänger/Radfahrer.
Ja genau. Und wer genau entscheidet, was "leicht alkoholisiert" bedeutet, wenn so ein Dully (sagen wir mal beispielhaft) deine Tochter umgemäht hat???
Ganz ehrlich, so eine Trivialisierung geht mir auf den Sack. Ich trinke auch mal gerne einen, verzichte aber liebend gerne, wenn ich nicht irgendwie heim komme.
 
Vor allem mit Promille ;)
Einigen wir uns darauf dass wir die "Treppe zuhause" Argumentationslinie nicht weiterführen bis zu dem Punkt wo man zu dem Schluss kommt Alkohol doch bitte nur noch an Orten zu konsumieren wo ab und zu ein potentieller Ersthelfer vorbeikommt ;)

(wobei das natürlich auch unabhängig von der Unfallthematik nicht die dümmste Überlegung ist, denn solo drinking ist eben doch noch mal eine ganz andere Hausnummer als social drinking - was natürlich keinesfalls bedeutet dass eine Beschränkung auf letzteres Austausch automatisch grüner Bereich bedeutet, aber ersteres hat halt wirklich verdammt wenig was man noch als grünen Bereich betrachten könnte...)
 
Hinweis: Grundsätzlich ist es verboten, alkoholisiert Kraftfahrzeuge zu führen. Es wird nur nicht gleich geahndet, sondern erst ab 0,5 Promille ist es eine OWi (Bußgeld), ab 0,8 Promille plus Ausfallerscheinungen wird es strafbar als relative Fahruntüchtigkeit und ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig, selbst wenn man astrein fährt (§ 316 StGB). Das mit der 0,3 Promille-Grenze ist übringes nur interessant für die Haftung im Rahmen von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen.

Als Fahrradfahrer gibt es das so nicht, sondern man gilt erst am 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig. Der Hintergrund dieses Grenzwerts (der im Übrigen auch im Fahrerlaubnisrecht eine zentrale Rolle spielt) ist übrigens das Argument, dass es schon eines Aufwands bedarfs, sich auf diesen Wert zu trinken. Da kommt man als durchschnittlicher Gesellschaftstrinker nicht ohne weiteres hin. Und selbst wenn, dann kann der Gesellschaftstrinker jedenfalls nicht mehr Radfahren.

Eventuell sehen das die Gerichte in RLP etwas anders, ich habe einige „gestochen“, die nach einem Unfall unter 0,8 Promille hatten und dementsprechend eine Anzeige nach 316 StGB gefertigt, die Ahndung war entsprechend. Den letzten hatte ich sogar als Wasserschützer „zapfen lassen“, der war auf der Fähre (mit dem Land noch verbunden) einem ins Heck gefahren 😁. Aber eventuell hat sich das in den letzten Jahren geändert, ich habe der Polizei den Rücken gekehrt.
 
Eventuell sehen das die Gerichte in RLP etwas anders, ich habe einige „gestochen“, die nach einem Unfall unter 0,8 Promille hatten und dementsprechend eine Anzeige nach 316 StGB gefertigt, die Ahndung war entsprechend. Den letzten hatte ich sogar als Wasserschützer „zapfen lassen“, der war auf der Fähre (mit dem Land noch verbunden) einem ins Heck gefahren 😁. Aber eventuell hat sich das in den letzten Jahren geändert, ich habe der Polizei den Rücken gekehrt.
Was? Ich versteh nur RLP? Rheinland-Pfalz?
Trink lieber mal ne Johannisbeer-Schorle anstatt des Rieslingzeugs...
 
Ich bin dafür, dass wir für alle Verkehrsteilnehmer eine 0,0‑Promille‑Grenze einführen. Jeder weiß, dass Alkohol am Steuer, egal ob im Auto, auf dem Fahrrad oder bei anderen Fahrzeugen, nichts zu suchen hat. Eine klare Grenze schafft Sicherheit und verhindert Ausreden.

Außerdem sollte die Alkoholsteuer deutlich erhöht werden, zum Beispiel auf 400 %, damit Alkohol bewusster und verantwortungsvoller konsumiert wird. Höhere Preise können dazu beitragen, riskanten Konsum zu reduzieren und die gesellschaftlichen Folgekosten zu senken.

Warum eine 0,0‑Promille‑Grenze sinnvoll ist

• Schon geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen Reaktionszeit und Wahrnehmung.
• Eine einheitliche Grenze ist leicht verständlich und verhindert Grauzonen.
• Länder mit strengen Promillegrenzen verzeichnen oft weniger Unfälle mit Personenschäden.

Warum eine höhere Alkoholsteuer wirken kann

• Höhere Preise senken nachweislich den Alkoholkonsum, besonders bei riskanten Trinkmustern.
• Die zusätzlichen Steuereinnahmen könnten in Prävention, Verkehrssicherheit oder Suchthilfe fließen.
• Alkohol verursacht hohe gesellschaftliche Kosten (Unfälle, Gesundheit, Polizei). Eine höhere Steuer kann diese zumindest teilweise ausgleichen.


• Wenn Alkohol teurer wird, steigt der bewusste Umgang: Man trinkt weniger impulsiv und überlegt eher, ob es wirklich sein muss.
• Besonders Jugendliche reagieren stark auf Preisänderungen.
 
Wenn man sich jedoch überlegt wie viele Menschen eher ländlich wohnen und nach Grillabenden bei Freunden oder Partys etc. mit dem Rad nach Hause fahren ist es doch eher begrüßenswert wenn diese mit dem Rad oder zu Fuß gehen und nicht dann auch noch bestraft werden.

Ich wohne auf dem Land und wurde mehrfach betrunken mit dem Rad von der Polizei aufgehalten diese haben mich zweimal als kleine Eskorte noch nach Hause gebracht um mir den Weg auszuleuchten - promilletechnisch war ich damals wohl eher bei der 2 als bei 0,5….
Sorry, was?!
Dann muss man eben alkoholfreies trinken. Ist ja nicht so, als ob es nicht zig Sorten alkoholfreies Bier gäbe!

Bin für 0! Entweder gehe ich sonst zu Fuß/schiebe, nehme den ÖPNV oder ein Taxi, bzw. einer säuft eben nicht und ist dann Fahrer.

Was ist das bitte für eine Einstellung?! "Ich benehme mich verantwortungslos, will aber gefälligst nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden"??? Nein, einfach nein.
 
Ja genau. Und wer genau entscheidet, was "leicht alkoholisiert" bedeutet, wenn so ein Dully (sagen wir mal beispielhaft) deine Tochter umgemäht hat???
Da ich ja hier anscheinend im Prohibitionistenforum gelandet bin, erkläre ich mich noch mal genauer.
1. Natürlich ist es nicht okay, betrunken oder angetrunken mit einem Kfz und in den meisten Situationen auch mit einem Fahrrad oder vergleichbaren Gefährt am Straßenverkehr teilzunehmen.
2. Leicht alkoholisiert bedeutet für mich der Zustand, in dem man zwar eine geringe Menge Alkohol im Blut hat, diese aber noch nahezu keine Auswirkungen auf Körper und Geist zeigt. Sagen wir mal nach einem Radler, oder einem kleinem Bier. Ich persönlich fahre dann auch nur in Notfällen Auto. Nicht weil ich mich dazu nicht im nötigen Maß in der Lage sehe, sondern um jeglichen evtl. rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen.
3. Wenn jemand meine Tochter "umgemäht" hätte, müsste über die Frage was "leicht alkoholisiert" bedeutet, nicht mehr entschieden werden. Das ist nämlich schon geregelt.
4. Es herrscht ja hier anscheinend mehrheitlich die Meinung vor, dass sich die Gefahr die von einem Fahrradfahrer für alle anderen ausgeht, exorbitant erhöht, sobald dieser auch nur eine geringe Menge Alkohol im Blut hat. Dem stimme ich nicht zu. Eine 0,0 Promille Grenze für Radfahrer ist für mich unnötig. Die derzeitigen Grenzen reichen völlig aus. Und die Forderung vom Verkehrsgerichtstag ändert am Ist-Zustand nahezu nichts, wie ich ja auch am Beispiel meines Kumpels schon gezeigt habe.
Ganz ehrlich, so eine Trivialisierung geht mir auf den Sack. Ich trinke auch mal gerne einen, verzichte aber liebend gerne, wenn ich nicht irgendwie heim komme.
Ganz ehrlich, wenn Du erfasst hättest, was ich geschrieben habe, so im Kontext, hättest Du Dir entweder Deinen Sackgang sparen können, oder Deinen letzten Satz. Es sei denn Du beamst Dich heim.
 
0,0 muss her - sowohl für Autofahrer, Fahrradfahrer und alles dazwischen.
Sehe ich auch so. Wer sich mit einem fahrbaren Untersatz in den Straßenverkehr begibt und damit Einfluss aus sich und andere Menschen nimmt, sollte unter keinerlei Einfluss irgendwelcher sinnesveränderter Substanzen stehen, egal ob Alkohol oder sonst was.
 
Zurück