@Stefan78, ich weiß nicht, ob Du das mitbekommen hast. Das Rad ist kein halbes Jahr alt und damit eindeutig innerhalb jeder Gewährleistungsfrist. Das bedeutet, dass der Händler hier in der Pflicht ist, das Rad in einer akzeptablen Frist zu reparieren.
Ein geschickter Schrauber könnte selbstverständlich an diesem Rad die Radlager selbst tauschen und mir selbst würde es auch nicht passieren, dass ich wegen so einer Lappalie auch nur einen Tag auf das Rad verzichten würde. Niemals aber darf man die eigenen Mechanikerkenntnisse und die eigene Kompromissbereitschaft zum allgemeingültigen Standard erklären. Selbst wenn der Besitzer des mit einem Lagerschaden gesegneten Rades die Ersatzlager zuhause liegen hätte und den Einbau problemlos bewerkstelligen könnte, reicht aus meiner Sicht schon, dass der einfach keine Lust hat, die Reparatur durchzuführen.
Hier ist allein der Händler in der Pflicht, das hat nichts mit jammern oder Schuldzuweisung zu tun.