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Unfall mit einem Auto

AW: Unfall mit einem Auto

Leider ohne Quellenangabe.

OLG Hamm, Urteil v. 08.06.1989, AZ: 27 U 2/89
1. Es kann einem Radfahrer nicht vorgeworfen werden, beim Abbiegen nicht auf dem Radweg bis zum Einmündungsbereich der Straße zu fahren und erst dort rechtwinklig nach links abzubiegen. Radfahrer dürfen auch wie andere Fahrzeuge abbiegen, indem sie sich zunächst zur Straßenmitte hin einordnen, nachdem sie den Radweg verlassen haben.

2. Ein Radfahrer, der darauf angewiesen ist, die Lenkstange mit beiden Händen zu halten, ist nicht verpflichtet, während des gesamten Abbiegevorgangs den Arm auszustrecken (vergleiche OLG Karlsruhe, 1973-09-20, 1 Ss 161/73, VRS 46, 217 (1974)).
 
AW: Unfall mit einem Auto

Frage mal ganz wertfrei: Wieso bist du mit deinem Rad eigentlich dort am Ort geblieben? Ich meine.... du hast sofort geahnt, die schlechteren Karten zu haben, wenn die Rennleitung kommt. Du hast kein Nummernschild und....Rad schultern und ab in den nächsten Feldweg.

Ich meine nur mal so. Wie oft bleiben Autofahrer stehen und kümmern sich um die Sachlage, wenn sie Radler streifen? So gut wie nie. Das beantwortet wenigstens für die Zukunft, wie man sich zu verhalten hat.
 
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Die Herren haben im Übrigen nicht zu entscheiden wer Schuld hat. Die sollen die Tatsachen festhalten und gut ist.

Das stimmt nicht so ganz. Wenn du dir mal einen Unfallbericht ansiehst, wirst du feststellen, daß der Unfallbeteiligte, der ganz oben auf der Liste steht, immer der ist, der dem Anschein nach der Hauptschuldige ist.
Entsprechend muß die Rennleitung bei der Erstellung des Berichts schon entscheiden. Ob das Gericht nachher dieser Entscheidung folgt, ist eine ganz andere Sache.
 
AW: Unfall mit einem Auto

Hallo alle,

hatte heute einen Unfall, wo mir ein Auto die Vorfhart genommen hat.

Wollte nach links abbiegen, ein Autofahrer der mich wegen der Sonne angeblich nicht gesehen hat, wollte die Kreuzung in grade Richtung überqueren. Bin gegen sein rechten Kotflügel gefahren und dann über seine Motorhaube geflogen.

Die Polizei hat mich gleich daruf hingewiesen, das wenn ich auf dem Radweg gefahren währe, hätte ja nichts passiert können.

Daher bin ich gleich darauf hingewiesen worden das ich eine Anziege bekomme.
Und die mich dann da dermaßen angemacht haben, weil ich auf der Straße ja nichts zu suchen hätte.
Für die Polizei bin ich der Unfallferursacher.

Wie hoch oder was für eine Strafe kann mich jetzt erwarten?

Gruß Marcus


Sofort zum Anwalt.

War der Radweg überahupt den Vortschriften entsprechend.
Du könntest höchtens eine Teilschuld erhalten, aber nicht mehr. Gab genau so einen Fall mal im Tour Forum.
 
AW: Unfall mit einem Auto

Ich meine nur mal so. Wie oft bleiben Autofahrer stehen und kümmern sich um die Sachlage, wenn sie Radler streifen? So gut wie nie. Das beantwortet wenigstens für die Zukunft, wie man sich zu verhalten hat.

Du weißt ja, daß das, was du hier empfiehlst, Unfallflucht ist?
Egal, ob man bei einem Unfall etwas abbekommen hat oder nicht, hat man zu warten... fertig ende aus!

Flüchtende dürfen notfalls unter Zuhilfenahme körperlicher Gewalt an der Flucht gehindert werden, bis die Polizei eintrifft. :D
 
AW: Unfall mit einem Auto

Papperlapall Unfallflucht, hier gehts ja nicht um Mord - jetzt legt mal die Messlatte nicht so hoch.

Und nochmal: Unfälle passieren immer auf Radwegen, mit diesem Argument müssen sich erstmal die Leute mit dem Licht auf dem Wagen auseinandersetzen.
 
AW: Unfall mit einem Auto

Hallo,

auf der Straße passieren in der Regel keine Unfälle, sonern Unfälle passieren NUR auf Radwegen, das hättest du allerdings gleich vor ort der Polizei erklären müssen. Außerdem hätte ich sofort darauf hingewiesen, dass auf den Radwegen kein 35er Schnitt möglich ist und oftmals Scherben liegen.

Spätestens dann hätte der Autofahrer verloren.
Frage mal ganz wertfrei: Wieso bist du mit deinem Rad eigentlich dort am Ort geblieben? Ich meine.... du hast sofort geahnt, die schlechteren Karten zu haben, wenn die Rennleitung kommt. Du hast kein Nummernschild und....Rad schultern und ab in den nächsten Feldweg.

Ich meine nur mal so. Wie oft bleiben Autofahrer stehen und kümmern sich um die Sachlage, wenn sie Radler streifen? So gut wie nie. Das beantwortet wenigstens für die Zukunft, wie man sich zu verhalten hat.
Na, Du hast ja echt den Bogen raus und weißt, wie's gemacht wird, ne?
Nur so zur Info:
§ 142 StGB: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (1) 1Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zur Klarstellung: Das gilt unabhängig von der Schuldfrage.
Zur Ergänzung: Nach Unfallflucht holt sich die Versicherung die Kohle vom Flüchtenden wieder. Und MS 1183 hätte für sein Rad keinen Ersatz bekommen, da nur so aus der praktischen Sicht.
Zur Praxis: Hättest Du erst die Herren von der Rennleitung abgewartet, denen die Situation mit der Geschwindigkeit und den Scherben erklärt und wärst dann getürmt oder hättest Du das Ganze kurz schriftlich zusammengefasst, am Unfallort für die Herren hinterlassen und wärst sofort getürmt?
Aber egal, Hauptsache ordentlich auf die K... gehauen, ne?
 
AW: Unfall mit einem Auto

Papperlapall Unfallflucht, hier gehts ja nicht um Mord - jetzt legt mal die Messlatte nicht so hoch.

Und nochmal: Unfälle passieren immer auf Radwegen, mit diesem Argument müssen sich erstmal die Leute mit dem Licht auf dem Wagen auseinandersetzen.
Sag mal, was willst Du jetzt eigentlich, Dein Argument den Herren erläutern oder abhauen? Ach so, wahrscheinlich nimmst Du deren Handschellen, fesselst sie ans Auto und bist dann über die Berge. Ist ja schließlich kein Mord und Du willst 35 fahren.
 
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Papperlapall Unfallflucht, hier gehts ja nicht um Mord - jetzt legt mal die Messlatte nicht so hoch.

Wieso Meßlatte hochlegen?
Wenn an dem Auto auch nur eine Beule dran ist, ist das Unfallflucht... fertig aus!

Wenn du mit'm Auto beim Einparken ein anderes Auto schrammst oder mit deiner Tür ins andere Fahrzeug eine Beule reinhaust und dann nicht mindestens 30 Minuten wartest und danach direkt zur Polizei fährst und den Unfall zu Protokoll gibst, ist das Unfallflucht.

Das einzig geduldete Entfernen vom Unfallort ist, wenn du dich darauf berufst, daß du den Unfall gar nicht bemerkt hast.
 
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Also normal hab ich deshalb auch immer Schuhe an, mit denen ich Laufen und notfalls Treten kann - sprich mich wehren kann. Bin im Leben noch nie mit der Rennleitung zusammengeraten.

Aber man weiß ja, was immer so alles passieren kann. Lege keinen Wert auf solche Zusammenstöße, aber ich bin grundsätzlich weiterhin der Meinung, dass die Straße der sicherste Ort zum Freizeitaufenthalt fürs Radfahren ist, Radwege meide ich.

Ich habe stets eine Latte von Argumentationen, wenn mich einer anhält, erzähl ich dem, was ein Rennreifen kostet und wie oft sowas kaputt sein kann, und ob er mir dann bitte die Kosten ersetzt.

Außerdem kann man auf Radwegen keinen 35er Schnitt fahren, das ist das Argument, das eigentlich zählt und mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht auch Bestand hält, man muss nur den richtigen Richter wählen.
 
AW: Unfall mit einem Auto

Wieso Meßlatte hochlegen?
Wenn an dem Auto auch nur eine Beule dran ist, ist das Unfallflucht... fertig aus!

Wenn du mit'm Auto beim Einparken ein anderes Auto schrammst oder mit deiner Tür ins andere Fahrzeug eine Beule reinhaust und dann nicht mindestens 30 Minuten wartest und danach direkt zur Polizei fährst und den Unfall zu Protokoll gibst, ist das Unfallflucht.

Das einzig geduldete Entfernen vom Unfallort ist, wenn du dich darauf berufst, daß du den Unfall gar nicht bemerkt hast.



Nochmal wenn nur halb so oft Autofahrer bei ihren blöden Überholmanövern oder gefährlichem Abdrängen, Vorfahrt nehmen etc stehen bleiben würden hätte ich verständnis für Unfallflucht. Da Autofahrer sich in aller Regel einen Schei**dreck drum kümmern, was mit uns Rennradlern lost ist, wenn sie mit 30cm überholen - kümmert mich deren Beule am Blech wirklich wenig.

Ich hab mich zwar noch nie mit der Rennleitung angelegt, da noch nie begegnet, aber mit Autofahrern hab ich schon so manche Auseinandersetzung gehabt, die lief bislang immer zu meinen Gunsten aus :mex:
 
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Eben, und der Zusammenhang fehlt, s.a. oben angegebenes Urteil des OLG Hamm

Selbst wenn der Kl. den Radweg bei langsamer Fahrweise hätte benutzen können, fehlte es jedoch an dem Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen seinem Handeln und dem eingetretenen Schaden. Denn es genügt für den Zurechnungszusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten eines Verkehrsteilnehmers und seiner späteren Beteiligung an einem Verkehrsunfall nicht schon, daß der Unfall ohne den Verkehrsverstoß vermieden worden wäre, weil der Verkehrsteilnehmer sich bei verkehrsordnungsgemäßer Fahrweise nicht an der Unfallstelle befunden hätte (hier, weil der Kl. die Fahrbahn gar nicht benutzt hätte).

Das ist doch auch hier der Fall.
Man kann nicht dem Radfahrer die Schuld geben, weil er, wäre er auf dem Radweg gefahren, nicht an der Unfallstelle gewesen wäre.

Oder sehe ich das falsch? Klär mich auf.

Rhing: ich glaub ich hab deinen Post falsch verstanden.
 
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n8fahrer:
DU DU DU böse böse!

Sag mal Tudor, wenn ich mit so einem, der flüchten will, in einen Unfall verwickelt bin, darf ich dem dann mit'm Motorradhandschuh (den ich eh gerade an hab) einen auf die Nase hauen, damit er nicht mehr flüchten kann bis die Polizei da ist?

PS: Die Handschuhe haben einen mit Carbon-Teilen verstärken Knöchelschutz, der sollte durchschlagende Wirkung zeigen. ;)
 
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Nochmal wenn nur halb so oft Autofahrer bei ihren blöden Überholmanövern oder gefährlichem Abdrängen, Vorfahrt nehmen etc stehen bleiben würden hätte ich verständnis für Unfallflucht. Da Autofahrer sich in aller Regel einen Schei**dreck drum kümmern, was mit uns Rennradlern lost ist, wenn sie mit 30cm überholen - kümmert mich deren Beule am Blech wirklich wenig.

Ich hab mich zwar noch nie mit der Rennleitung angelegt, da noch nie begegnet, aber mit Autofahrern hab ich schon so manche Auseinandersetzung gehabt, die lief bislang immer zu meinen Gunsten aus :mex:

Es interessiert aber nicht was die anderen Autofahrer vorher gemacht haben oder nicht.

Wenn du den Unfall bemerkt hast und weiterfährst, bist du wegen Unfallflucht dran, sollte man dich doch noch erwischen.
Wie gesagt, die einzig geduldete Sache ist, wenn du den nach allgemeiner Auffassung selbst bei höchster Konzentration den Unfall nicht bemerkt haben kannst. Also wenn du z.B. auf dem Bock eines 40 T LKW-Zugs sitzt und du mit dem Anhänger einen Füßgänger oder Radfahrer streifst... :eyes:

Das merkt man nämlich vorne auf'm Bock echt nicht.
 
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Das ist doch auch hier der Fall.
Man kann nicht dem Radfahrer die Schuld geben, weil er, wäre er auf dem Radweg gefahren, nicht an der Unfallstelle gewesen wäre.

Oder sehe ich das falsch? Klär mich auf.

Rhing: ich glaub ich hab deinen Post falsch verstanden.

Ja, das OLG Hamm hat gemeint, man dürfe den Radweg zum Abbiegen nach links verlassen. Ich hab jetzt nicht das ganze Urteil gelesen, aber denke, daß die das genau so begründen: Der Radweg dient dazu, den Verkehr entlang der Straße zu entzerren. Der da auf der falschen Seite fährt, bei dem liegt ne Pflichtverletzung vor. Der Radweg dient aber offensichtlich nicht dazu, das Abbiegen zu erleichtern bzw. den Verkehr zu entzerren, denn der Radweg führt ja nun mal nicht auf die andere Seite der Straße. Deshalb ist es nicht pflichtwidrig, den Radweg zum Abbiegen zu verlassen und abzubiegen. Mal ganz abgesehen davon, daß man nach der StVO gehalten ist, sich zum Linksabbiegen auf der rechten Fahrbahn links einzuordnen. Radfahrer dürfen rechts bis hinter die Kreuzung weiterfahren und dann - nach absteigen - weiterfahren, sie müssen das aber nicht. Der Threadersteller hat sich also rechtmäßig verhalten. Jedenfalls nach den bisherigen Infos und unabhängig davon, ob der Radweg nun zu Recht bestand o.ä. Is aber alles immer ne Frage des Einzelfalls und der Örtlichkeit.
 
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Außerdem kann man auf Radwegen keinen 35er Schnitt fahren, das ist das Argument, das eigentlich zählt und mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht auch Bestand hält, man muss nur den richtigen Richter wählen.
Du, wie geht der Trick denn? Ich bin jetzt seit 18 Jahren RA, hab aber immer mit dem jeweiligen gesetzlichen Richter zu tun. Wie wählt man denn den richtigen Richter? :rolleyes:
 
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