Teutone
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Moinsen,
habs auch schon in unserem Regionalforum gepostet, aber denke, das dürfte auch die Allgemeinheit interessieren.
Heimfahrt am Sonntag, zu Zweit durch die City... auf einer Straße von der Polizei gestellt.. Nichtbenutzung des Radweges lautete der Straftatbestand.
Vielleicht lag's an meiner Gleichgültigkeit, die paar zur Debatte stehenden Kröten zu berappen, dass die Situation irgendwann fast eskalierte. Vielleicht lag's auch an meinem Kommentar, dass der noch schräg auf der Straße stehende Dienstwagen den Verkehr mehr behindern würde, als wir es vorher getan hätten. Vielleicht daran, dass ich seine Zitate aus der StVO dankend abgelehnt haben, mit dem Hinweis, dass wir doch eh schon vom anderen alle unsere Argumente kennen. Aber am meisten lag's wohl daran, dass ich verlauten ließ, dass ich meine Einstellung zum Thema Radwegnutzung eh nicht ändern würde. Daraufhin wollte er jedenfalls mein Rad beschlagnahmen, auch wenn ihm, anders als zum Thema StVO, nicht mehr einfallen wollte, auf welcher Gesetzesgrundlage er dies tun könne. Aber das hätte er mir dann auf dem Revier erklären wollen. Zwischenzeitlich fragte er schon nach einem Wagen mit Fahrradhalter, der aber wohl nicht verfügbar war. Als mich auch das noch recht gleichgültig lies, weil das Weitere dann eh nur noch ein Anwalt klären könne, kam irgendwann wider Erwarten wieder Ruhe in die Sache.. Ich weiß gar nicht mehr, wie es dann plötzlich kam, dass er dann doch eine Kompromisslösung vorschlug, und ich ab jetzt Radwege in Oldenburg nutzen sollte. Aber so war's dann halt. Kann nur hoffen, demselben nicht nochmal über den Weg zu fahren.
Tja, übrigens musste ich leider nach Recherche im Netz feststellen, dass es u.U. aber tatsächlich rechtens ist, das Rad zu beschlagnahmen, wenn man uneinsichtig ist und keine Besserung gelobt. Was lernen wir daraus? In künftigen Situationen einfach gar nichts sagen oder Besserung geloben. Dann isses auch egal, ob man es anschließend doch wieder tut. Denn schließlich wird einem ja auch nicht das Auto beschlagnahmt, nur weil man dreimal an der gleichen Stelle geblitzt wurde.
Gruß,
Markus
habs auch schon in unserem Regionalforum gepostet, aber denke, das dürfte auch die Allgemeinheit interessieren.
Heimfahrt am Sonntag, zu Zweit durch die City... auf einer Straße von der Polizei gestellt.. Nichtbenutzung des Radweges lautete der Straftatbestand.
Vielleicht lag's an meiner Gleichgültigkeit, die paar zur Debatte stehenden Kröten zu berappen, dass die Situation irgendwann fast eskalierte. Vielleicht lag's auch an meinem Kommentar, dass der noch schräg auf der Straße stehende Dienstwagen den Verkehr mehr behindern würde, als wir es vorher getan hätten. Vielleicht daran, dass ich seine Zitate aus der StVO dankend abgelehnt haben, mit dem Hinweis, dass wir doch eh schon vom anderen alle unsere Argumente kennen. Aber am meisten lag's wohl daran, dass ich verlauten ließ, dass ich meine Einstellung zum Thema Radwegnutzung eh nicht ändern würde. Daraufhin wollte er jedenfalls mein Rad beschlagnahmen, auch wenn ihm, anders als zum Thema StVO, nicht mehr einfallen wollte, auf welcher Gesetzesgrundlage er dies tun könne. Aber das hätte er mir dann auf dem Revier erklären wollen. Zwischenzeitlich fragte er schon nach einem Wagen mit Fahrradhalter, der aber wohl nicht verfügbar war. Als mich auch das noch recht gleichgültig lies, weil das Weitere dann eh nur noch ein Anwalt klären könne, kam irgendwann wider Erwarten wieder Ruhe in die Sache.. Ich weiß gar nicht mehr, wie es dann plötzlich kam, dass er dann doch eine Kompromisslösung vorschlug, und ich ab jetzt Radwege in Oldenburg nutzen sollte. Aber so war's dann halt. Kann nur hoffen, demselben nicht nochmal über den Weg zu fahren.
Tja, übrigens musste ich leider nach Recherche im Netz feststellen, dass es u.U. aber tatsächlich rechtens ist, das Rad zu beschlagnahmen, wenn man uneinsichtig ist und keine Besserung gelobt. Was lernen wir daraus? In künftigen Situationen einfach gar nichts sagen oder Besserung geloben. Dann isses auch egal, ob man es anschließend doch wieder tut. Denn schließlich wird einem ja auch nicht das Auto beschlagnahmt, nur weil man dreimal an der gleichen Stelle geblitzt wurde.
Gruß,
Markus