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Nein nein, nur der Herr war der Meinung, dass ich ihn mit meiner Fahrweise genötigt hätte. Das gute ist auch, dass ich mich zu keinerlei Beleidigung oder ähnlichen hinreißen lassen hatte. Ich ihn lediglich auf den 1,5 Meter Abstand hingewiesen.Ich hatte es so verstanden das die Polizei das vorgeworfen hätte, aber wenn es der Gegner war ist es tatsächlich etwas anderes.
das habe ich aber auch schonmal von einem Staatsanwalt ganz anders gehört. Ist schon ein paar Jahre her, inzwischen gäbe es da richtig Rabbatz bzw. würde ich mir solch einen Schwachsinn nicht mehr gefallen lassen. Wer meint, dann müsste der Radfahrer halt ganz weit rechts fahren, damit sich der Autofahrer halt irgendwie und voraussehbar ohne Einhaltung des vorgeschriebenen Überholabstands überholen kann (was viele dann auch als falsch verstandene Einladung zum Überholen verstehen), dem muss man doch mal den Puls fühlen.Es ist übrigens durchaus zulässig einen Überholer am Überholen durch Ausscheren zu hindern, wenn der Überholvorgang nur mit Gefährdung möglich wäre.
Kannst Du das näher erläutern? Die Situation ist die, dass ein sehr kurzer Teil des Geh-/Radweges quasi als Wirtschaftsweg für Land- und Forstwirtschaft genutzt wird. Daher die Freigabe.Das klingt, als ob das kein Radfussweg sein dürfte.
Spätestens in der Kurve mit dem Auslauf hätte ich ihn einfach vorbei gelassen. War der Schnitt das Problem??Ein paar Impressionen von der Strecke.
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Auf dem Stück hatte er mich schlussendlich überhohlt.
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Das Durchfahrtsverbot vom anderen Ende der Straße.
Die Straße ist für Kraftfahrzeuge gesperrt und das ganze ist eine Abfahrt, was vielleicht auf den Bildern nicht ganz so rüber kommt. Verstehe nicht warum man dort quasi auf Null abbremsen sollte. Ich bin jetzt nicht der sicherste Abfahrer und in so einer Situation voll mit mir selbst beschäftigt.Spätestens in der Kurve mit dem Auslauf hätte ich ihn einfach vorbei gelassen. War der Schnitt das Problem??
Gut das es nur ein Auto war, § 5 Abs. 6 StVO erwähnt ja eine gestaute Kolonne hinter einem die einem zum Vorbeilassen zwingt, bis hin zum Anhalten.
In AT gibts für uns Rennradfahrer aber einen wesentlichen Unterschied: dort darf man als Rennradler jederzeit ganz legal auf der Fahrbahn fahren und muss keine Radwege benutzen. Hier geht das erst bei Gruppen mit mehr als 15 Leuten wirklich sicher legal. Die ganzen Benutzbarkeitskriterien sind ja doch sehr subjektiv.Die gesetzlichen Regelungen sind da mit denen in D gut vergleichbar.
Das kann ich bestätigen. Hier verhalten sich die Ösis am meisten wie Asis, vor allem bzgl. Überholabstand. Zumindest war das vor den unseligen Schwellen vor der Kugler Alm so. Seit die Presse darauf rumreitet hat sich das Stimmungsbild massiv gewandelt und aggressive Aktionen seitens KFZ-Lenkern gegenüber Rennradfahrern sind sehr viel häufiger geworden.Das Verhalten der Autofahrer gegenüber Radfahrern leider auch.
Ich habe die Regeln nicht gemacht. Ursprünglich ging es wohl sicher um langsame Trekker o.ä, aber auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug. Gilt dort 100kmh?Die Straße ist für Kraftfahrzeuge gesperrt und das ganze ist eine Abfahrt, was vielleicht auf den Bildern nicht ganz so rüber kommt. Verstehe nicht warum man dort quasi auf Null abbremsen sollte. Ich bin jetzt nicht der sicherste Abfahrer und in so einer Situation voll mit mir selbst beschäftigt.
Es gibt dort kein Tempolimit durch Schilder. 100 dort zu fahren dürfte sehr sportlich bis unmöglich sein. Bergauf wäre ich ja bei dir, aber wie gesagt, die Strecke führt ca. 120km auf 2,5km begab, auf einer gesperrten Straße.Ich habe die Regeln nicht gemacht. Ursprünglich ging es wohl sicher um langsame Trekker o.ä, aber auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug. Gilt dort 100kmh?
Aber wie gesagt, der Text erwähnt ja eine Ansammlung von Fahrzeugen hinter Dir, nicht nur eines, insofern wohl kein Problem
Bei Euch gibt es als die Pflicht nicht auf Radwegen zu fahren?In AT gibts für uns Rennradfahrer aber einen wesentlichen Unterschied: dort darf man als Rennradler jederzeit ganz legal auf der Fahrbahn fahren und muss keine Radwege benutzen.
120km auf 2.5km - das ist echt krass, dass da noch jemand überholen willEs gibt dort kein Tempolimit durch Schilder. 100 dort zu fahren dürfte sehr sportlich bis unmöglich sein. Bergauf wäre ich ja bei dir, aber wie gesagt, die Strecke führt ca. 120km auf 2,5km begab, auf einer gesperrten Straße.
Höhenmeter120km auf 2.5km - das ist echt krass, dass da noch jemand überholen will![]()
Da stehen doch Absperrschrankengitter mit 5 roten Leuchten.Ein paar Impressionen von der Strecke.
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Auf dem Stück hatte er mich schlussendlich überhohlt.
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Das Durchfahrtsverbot vom anderen Ende der Straße.