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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Nur um das klarzustellen - ich gebe Handzeichen, wenn man mich überholen kann und auch wenn man mich nicht überholen sollte, weil man zu wenig sieht oder Gegenverkehr kommt, ich fahr auch raus, wenn ich eine Schlange hinter mir habe, ich bedanke mich, wenn Autos mir den Vorrang an Engstellen gewähren usw.

Aber ich finde es zum Kotzen, wenn Dinge, die eigentlich Kulanz sind, gefordert werden und wenn man dann als Ar5schl??? tituliert wird, wenn man nicht kulant ist.
Dann ist doch alles gut und du bist nicht angesprochen. Soll ja keiner in den Graben springen um Platz zu machen. Ich spreche da von Fällen an denen Radfahrer kein Problem damit haben wenn sie über lange Strecken da eine Kolonne Autos hinter sich haben statt einfach mal kurz Platz zu machen.

Menschen die in solchen oder vergleichbaren Situationen aus Egoismus nicht nett zu Mitmenschen sind, sind für mich halt Ar5schlö...er.
 
Aber ich finde es zum Kotzen, wenn Dinge, die eigentlich Kulanz sind, gefordert werden und wenn man dann als Ar5schl??? tituliert wird, wenn man nicht kulant ist.

[...] Aber ich erwarte es nicht, dass ein langsameres Fahrzeug vor mir rausfährt - wenn der Vordermann rausfährt, dann ist er einfach nett und ich bedanke mich bei ihm. Wenn er es nicht tut, dann hat er es genauso eilig wie ich und es gibt keinen Grund, ihm irgendwelche unschönen Begrifflichkeiten an den Kopf zu werfen ...
So sehr ich grundsätzlich Deiner Meinung bin, so falsch ist in diesem speziellen Fall Deine Aussage.
Es ist nicht "eigentlich Kulanz" - es ist vorgeschrieben. Und daher darfst Du es auch erwarten. (Es ist nur wahrscheinlich ungesund.)

Aber ja, es ist ein Gummiparagraph und ob es im Einzelfall eine geeignete Stelle gab (innerhalb welcher Strecke, welches Zeitraumes eigentlich?), ob die Geschwindigkeit ausreichend reduziert wurde oder ob auf der Fahrbahn angehalten hätte werden müssen, kann ausschließlich(?) im Nachhinein vor der letzten Instanz geklärt werden.
Insofern ist das alles rein akademisch und mit §1 ist eigentlich alles geklärt.
[/Korinthen...]
 
Also auf der besagten Straße gibt es keine Einmündungen, Parkbuchten, Seitenstreifen oder ähnliches. Sie ist auch nicht besonders breit und so kurvig, dass man halt nicht weiter als 5m sehen kann.
Ich hätte absteigen müssen, mich rechts auf den winzigen Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Abhang stellen müssen um alle vorbei zu lassen. Und dazu bin ich dann eben doch nicht bereit.
 
Ich habe heute einen Radfahrer gesehen, der hatte einen 1 Meter langen Stab am Lenker, der direkt am Lenker flexibel war. Ich hatte ihn darauf angesprochen. Er sagte das ist für die zu dicht überholenden Autos. Eigentlich keine schlechte Idee. An der Spitze müsste man am besten was installieren, was den Lack zerkratzt. Wie würde sowas aus eurer Sicht rechtlich aussehen?
 
Das würde man nicht durchgehen lassen. Wir laufen doch auch nicht mit offenen Messern herum ...

Wenn die Stange montiert wäre, müssten die Überholenden vom Ende der Stange 1,5 m Abstand halten. Ab wo sollte man sonst messen? Das würde wohl unter Behinderung des Verkehrs gefallen. Eine harte Stange kann vor allem für andere gefährlich sein, Radfahrer, Fußgänger usw. Und irgendwann bleibt man selbst damit irgend hängen.
Die Schwimmnudel, auf den Gepäckträger geklemmt, wird man wohl anders bewerten, aber doch bitte nicht auf dem Radweg oder auf dem fahrerlaubten Gehweg.
 
Ich habe heute einen Radfahrer gesehen, der hatte einen 1 Meter langen Stab am Lenker, der direkt am Lenker flexibel war. Ich hatte ihn darauf angesprochen. Er sagte das ist für die zu dicht überholenden Autos. Eigentlich keine schlechte Idee. An der Spitze müsste man am besten was installieren, was den Lack zerkratzt. Wie würde sowas aus eurer Sicht rechtlich aussehen?
kommt ein Verkehrsteilnehmer zu einem Schaden durch die spitze Nudel, sollte das vorsätzliche Sachbeschädigung oder Körperverletzung sein.

Bei Licht betrachtet: Ist die Nudel am Rad fixiert gehört sie zum Fahrzeug. Der Abstand sollte dann 1,5/2 Meter + Nudel betragen. Bei 1m Fahrbahnrandabstand + 0,6 m Pedalritter + 1m Nudel + 2m Abstand (AO) gehören 4,60 m dem Radfahrer. Bei einer 6 m Straße bleiben mir mit meinem SUV dann nur noch 1,4 m zum Überholen. Ohne Nudel 2,4m. Die Nudel könnte also als vorsätzliche Störung des fließenden Verkehr betrachtet werden.

Auf einem 2 m breiten Radweg mit Gegenverkehr sollte die Nudel eine eine Gefahr für alle Teilnehmer darstellen. Kommt mir die Nudel entgegen muss ich in den Graben springen. im günstigsten Fall bleiben mir noch 40 cm ohne von der Nudel getroffen zu werden.

Spannendes Thema
 
Ich habe heute einen Radfahrer gesehen, der hatte einen 1 Meter langen Stab am Lenker, der direkt am Lenker flexibel war. Ich hatte ihn darauf angesprochen. Er sagte das ist für die zu dicht überholenden Autos. Eigentlich keine schlechte Idee. An der Spitze müsste man am besten was installieren, was den Lack zerkratzt. Wie würde sowas aus eurer Sicht rechtlich aussehen?

Probieren wir/du es aus... :D

Ich bräuchte so ein kleines säckchen mit kleinen steinen.

Als ich gestern mit dem kurzen ne runde rad fuhr, kam uns einer auf einer ruhigen straße entgegen, der anstatt der erlaubten 50kmh locker 100kmh drauf hatte.

Da würde ich ganz gerne mal so ein steinchen in der luft stehen lassen...
 
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Ähm, ich will kein Spaßverderber sein, aber die STVO § 22 sagt folgendes:

"(5) 1Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. 2Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen."

Nudel mit Licht, Kratzestange ist pfui bah
 
Ähm, ich will kein Spaßverderber sein, aber die STVO § 22 sagt folgendes:

"(5) 1Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. 2Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen."

Nudel mit Licht, Kratzestange ist pfui bah

Du zitierst was zu einem Kraftfahrzeug. Ein (rein muskelbetriebenes) Fahrrad ist das nicht.
 
Die Vorschrift ist m.E. für Kraftfahrzeuge gemacht, so wie unsere Straßen für Autos gedacht und gemacht sind, wo man theoretisch auch radfahren darf.
Trotzdem kann man die Vorschriften über Beladung auch für Radfahrer anwenden, was aber bei der Stange irgendwie absurd wäre, weil die allgemein gefährlich ist. Die Nudel ist nun wieder keine Ladung als solche, sondern ein Sicherheitsbehelf. Dem Auto sein Tagfahrlicht, dem Fahrrad seine Nudel.

Nudel mit Licht,....
Daubeck kann ja Licht an seine Nudel klemmen, damit es der Vorschrift entspricht :D
 
Es ist absurd daß Leute, welche sich um den neuesten Aeroschrei oder um einige Gramm Gewichtsersparnis sorgen, tatsächlich darüber nachdenken sich Schwimmnudeln oder Stangen ans Rennrad zu montieren oder einen Sack mit Steinchen griffbereit mitzuführen.
 
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