• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Jobrad Rechenbeispiel

mäcpomm

Aktives Mitglied
Registriert
24 Mai 2007
Beiträge
1.016
Reaktionspunkte
257
Nach dem einige Kollegen ganz aufgeregt nach E-Bikes suchen um ihre Kinderanhänger zu ziehen habe ich mal gefragt was dahinter steckt.
Antwort: "Kennst Du Jobrad?"
Ich: "Ne."

Also:
Der durchnittliche Hesse verdient 3231€ im Monat.
Laut Canyon Rechner erspart der kinderlose Durchschnittshesse mit einem 1000€ Rad am meisten.
Nämlich knapp 40% bei Lohnsteuerklasse 1......am langen Ende bleiben ca. 25% übrig.
Er zahlt, wenn der AG die Versicherung übernimmt 27,54€ was einer netto Belastung 17,92€ entspricht.
Macht 645,12€ nach 36 Monaten dazu kommt der "Restwert" vonn 99,90€ in Summe also 745,02€.

Nicht so schlecht für den der eh ein Rad kaufen will, oder?
Sollte ich was übersehen haben bitte nicht hauen. ;-)
 
Na ja, nun schaut mal genau hin: Der monatliche Gehaltsabschlag x Laufzeit entspricht so ziemlich genau der Kaufsumme.

Wirklich "sparen" kann man da nichts. Das sieht nur deswegen so aus, weil sich die Abgaben wegend des geringeren Brutto-Gehalts verringert. Und das ist aber auch nur "scheinsparen". Letztlich zahlst Du die volle Summe. Würde man sein komplett gekauftes Rad als "Arbeitsgerät" steurlich geltend machen, dürfte sich das bei der Einkommenssteuer genauso bemerkbar machen, möglicherweise sogar deutlicher.

Ich finde es ja interessant, aber eher aus einer anderen Perspektive. Dennoch muß man sich schon folgendes überlegen: Letztlich handelt es sich um eine Art Darlehen, an dem jemand, nämlich der Darlehensgeber, etwas verdienen will. Der Händler muß seine Marge bekommen, dazu kommt auch noch eine Versicherung.

Und dann: wem gehört eigentlich das Rad? Dem Arbeitgeber, der Leasingfirma? Was passiert bei einem Jobwechsel? Die Seite läßt so manche Fragen einfach mal offen.

Auch wenn es immer wieder gerne so verkauft wird: Es können sich nicht alle Beteiligten einen Mehrwert "einstecken" ohne daß dafür irgend jemand bezahlt.
 
... wem gehört eigentlich das Rad? Dem Arbeitgeber, der Leasingfirma? Was passiert bei einem Jobwechsel? ... Es können sich nicht alle Beteiligten einen Mehrwert "einstecken" ohne daß dafür irgend jemand bezahlt....
Jedenfalls diese Fragen lassen sich beantworten, ohne die Vertragsbedingungen im einzelnen angesehen zu haben (wozu ich jetzt weder Zeit noch Lust habe).

Eigentümerin des Rades ist die Leasingfirma. Mieter muss der Arbeitgeber sein, sonst funktioniert das "Dienstwagenmodell" nicht. Das ganze geht also nur, wenn der Arbeitgeber mitmacht. Der Arbeitnehmer ist nur im Verhältnis zum Arbeitgeber nutzungsberechtigt. Beim Jobwechsel bleibt das Rad also auch beim Arbeitgeber. Bei der Berechnung des Steuervorteils ist zu beachten, dass für die 1%-Regel der Listenpreis des Herstellers gilt, auch wenn den niemand bezahlt, nicht der tatsächliche Ladenpreis und ohne Rabatte.

Wer es bezahlt, ist eigentlich klar. Bezahlt wird es aus dem Steuervorteil, den der Arbeitnehmer hat, was sich für den Arbeitnehmer natürlich nur lohnt, wenn der Arbeitgeber ihn nicht mit seinen Abwicklungskosten belastet und die Erträge der anderen Beteiligten niedriger sind als dieser Steuervorteil. Das Problem bei allen Leasingmodellen ist immer der kalkulierte Restwert zum Ende der Laufzeit, mit irrealen Restwerten lässt sich jedes Leasingangebot schön rechnen. 99,90 € erscheinen hier nicht wirklich realistisch, bei ernsthaftem Interesse sollte man also der Frage nachgehen, welche Konsequenzen sich ergeben, wenn entweder der tatsächliche Restwert am Ende der Laufzeit deutlich höher ist oder wenn der Wert null ist, weil das Rad zerstört, völlig verschlissen oder abhanden gekommen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Versicherung wird wohl der Eigentümer abschließen und bestimmen, also der Leasinggeber.
 
Die Versicherung wird wohl der Eigentümer abschließen und bestimmen, also der Leasinggeber.
Dann müsste man, um das Leasingangebot bewerten zu können, die Kosten einer auf dem freien Markt erhältlichen Versicherung gegenrechnen. Mindestens. Die meisten Fahrradbesitzer haben keine Versicherung weil sie finden, daß sowas zu teuer ist.
 
Jein. Natürlich muss man immer alles gegen- und durchrechnen, um es beurteilen zu können. Aber typischerweise wird die Leasingfirma einen Gruppentarif zu deutlich besseren Konditionen bekommen als das, was ein Privater auf eigene Kappe abschließen kann.
 
Schön, dass hier auf Grund von Spekulationen etwas schlechter gerdet wird...
Bei Jobrad ist eine Vollkaskoversicherung im Leasing inbegriffen. Diese deckt sogar Schäden durch Falschnutzung ab. Und sie dient einzig dazu, den Nutzer davor zu schützen, dass er im schlimmsten Fall für ein nicht nutzbares Rad bezahlt.
Eigentümer des Rades ist bis zur endgültigen Abwicklung die Leasingfirma, "Mieter" ist der Arbeitnehmer, nicht der Arbeitgeber, über den läuft nur die Bezahlung vor Steuern.
 
... "Mieter" ist der Arbeitnehmer, nicht der Arbeitgeber, über den läuft nur die Bezahlung vor Steuern.
Das kann nicht sein, jedenfalls nicht, wenn es legal abgewickelt wird. Die Versteuerung als Sachbezug mit der 1%-Pauschale setzt voraus, dass der Arbeitgeber den Sachwert dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zuwendet. D. h. entweder muss die Schiene sein, Leasingfirma (Eigentümer) -> Arbeitgeber (Mieter) -> Arbeitnehmer (Nutzer, "Untermieter"), oder alternativ kann der Arbeitgeber das Rad kaufen und dem Arbeitnehmer überlassen, das ist dann aber nicht mehr das Jobrad-Modell.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mieter ist natürlich der Arbeitgeber. Mein Rennrad habe ich mir über JobRad zugelegt. Wie die Abwicklung am Ende klappt, kann ich erst in zwei Jahren sagen. Durch den Steuervorteil spare ich etwa 25%. Der Rechner erzählt mir natürlich was von 40% aber da hat er auch die Versicherung beim Selbstkauf mitgerechnet. Die hätte ich so natürlich nicht abgeschlossen.
 
Sorry, mein Fehler. Habe gerade nochmal nachgelesen: Leasingnehmer ist der AG und der macht einen Überlassungsvertrag mit dem AN.
 
Jein. Natürlich muss man immer alles gegen- und durchrechnen, um es beurteilen zu können. Aber typischerweise wird die Leasingfirma einen Gruppentarif zu deutlich besseren Konditionen bekommen als das, was ein Privater auf eigene Kappe abschließen kann.
Daß der Leasinggeber an der Versicherung verdient ist anzunehmen. Nachzuprüfen wäre aber, wie teuer die Versicherung für den Leasingnehmer wird.
 
Wenn ich bedenke, wie viele Leute sowas für Autos abschließen, obwohl da noch pro Kilometer Kosten entstehen, muss es sich eigentlich rechnen...

Das ganze Modell häng davon ab, ob am Ende tatsächlich das Rad für 10% der UVP an den Nutzer abgegeben wird. Warum aber auch nicht. Was will der Leasinggeber denn mit zig 1000 Fahrrädern, die über ganz Deutschland vertreut sind, anfangen? Der ist froh, wenn er es los ist, und der Nutzer gleich den nächsten Vertrag abschließt. Dann kann der Nutzer das alte Rad für ca. 30-50% vom Kaufpreis weitergeben und fährt wieder ein Neues. Günstiger als ein Ratenkauf müsste es aber in jedem Fall sein.
 
Da ich jetzt frisch gerade mein erstes "Dienstrad" habe (Jobrad ist nur der Name des Leasinganbieters, es gibt auch andere), muss ich mal meinen Senf dazugeben:

Ich habe das Glück, dass mein AG nicht nur die Versicherung übernimmt, sondern die gesamte Leasingrate. Allerdings ist das bei uns in der Firma auf 100 € pro Monat begrenzt, mehr müsste ich - so ich es wollte - selbst beisteuern.
Der Vorteil dabei liegt für den AG darin, dass er einem AN etwas Gutes tun kann, was befristet ist, denn nach 3 Jahren ist ja erstmal Schluss. Da die Leasingrate als Betriebsausgabe zählt, spart der AG Sozialabgaben und Steuern. Das ist für den AG also günstiger als eine Gehaltserhöhung, und für mich ist es günstiger als gar nichts. Ich zahle am Ende für mein Rad nach 3 Jahren die "Ablöse" von 10 % des Listenpreises, das war's.
Wenn jemand also prinzipiell mit diesem Fahrradkaufmodell liebäugelt und der AG prinzipiell mitspielt, dann fragt doch ruhig mal nach, ob nicht auch zumindest ein Teil der Leasingrate übernommen wird; Argumentationshilfe siehe oben. Die Versicherung muss mindestens vom AG übernommen werden, da das sonst rein juristisch nicht als Überlassung zählt, was die Finanzämter wohl auch genauer prüfen.

Und auf der Seite von Jobrad kann man mit dem Rechner (Experten-Modus) super für sich individuell ausrechnen, was wieviel kosten oder sparen würde. Übrigens kann man ein Jobrad auch für den/die Ehepartner/in bekommen.
 
Bin mal gespannt.
Unser "Lohnmann" ist aus dem Urlaub zurück und wollte sich die Sache mal ansehen.
 
Der Vorteil dabei liegt für den AG darin, dass er einem AN etwas Gutes tun kann, was befristet ist, denn nach 3 Jahren ist ja erstmal Schluss. Da die Leasingrate als Betriebsausgabe zählt, spart der AG Sozialabgaben und Steuern. Das ist für den AG also günstiger als eine Gehaltserhöhung...
Das ist ja sowieso der Fall. Auch wenn der AN die Rate selber zahlt, wird sie vor Steuern abgezogen und hat somit für AG und AN den gleichen Effekt.
Übrigens kann man ein Jobrad auch für den/die Ehepartner/in bekommen.
"Jobrad" selbst limitiert die Anzahl der zu leasenden Räder nicht, das kann aber der AG machen. In meinem Fall ist das auch so und pro AN dürfen "nur" 2 Räder geleast werden. Ob die nun vom AN selbst oder einem Familienmitglied genutzt werden interessiert ihn dagegen nicht.
 
Nach gut 1,5 Jahren bewegt sich was in meiner Firma.
Ich habe da mal 2 Fragen.
Wird definitiv der Listenpreis des Rades berücksichtigt?
Kann ich kaufen wo ich will, oder nur bei "Dienstradhändlern"? (Natürlich nicht von privat.)
 
Zurück
Oben Unten