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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Mit dieser Begründung könnte das Radfahren auch komplett verboten werden.
wieso? im normalen Verkehr funktioniert es doch....

Ich halte diesen Verwaltungsakt für klar rechtswidrig. Hier wird nicht der vorsätzlich gefährdende vom Verkehr ausgeschlossen, sondern der Gefährdete.
ist er nicht...bin aber auch Verwaltungsmitarbeiter....und eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung....die Sicherheit der Radler wird so gewährleistet, Gefahrenabwehr geht vor....

Eine sichere Lösung wäre gewesen, die Brücke ampelgesteuert nur einspurig für KFZ freizugeben und den Radfahrern die zweite Spur zu überlassen.

Sinnvoll, aber kann die Stadt Bonn das? Was für eine Straße ist es? Kreis(Stadt nicht zuständig), Landes- oder Bundesstraße? Durchgangsstraße mit überörtlicher Bedeutung (Pendlerverkehr)? Die Stadt Bonn kann noch nicht einmal ihr eigenes Ortsschild um ein paar Meter versetzen....

Der ADFC Bonn könnte ja regelmäßig und in der Art eines Flashmobs Radfahrer dazu einladen, die Brücke regelgerecht (d.h. schiebend auf dem Gehweg und ggfs. ausweichend auf der Fahrbahn) zu überqueren. Vielleicht lässt sich die Stadtverwaltung auf diese Art zu intelligenten Lösungen bewegen.

stehen die den Rennradfahrern wirklich positiv gegenüber? Für die ist doch jeder ohne Schutzblech und Dynamobefeuerter Lichtanlage ein Terrorist,,,,
 
Dann soll der Radverkehr eben mit einer Armlänge Abstand zum KFZ - Verkehr fahren.
Das Bild in street view ist aus 2008 da sind noch "Schutzstreifen" sichtbar, hat sich da baulich was verändert? Sieht eigentlich breit genug aus. Wer kennt sich vor Ort aus?
 
Ich halte diesen Verwaltungsakt für klar rechtswidrig. Hier wird nicht der vorsätzlich gefährdende vom Verkehr ausgeschlossen, sondern der Gefährdete. Wäre ich davon als radfahrender Bonner Bürger betroffen, würde ich einen Widerspruch gegen den Verwaltungsakt formulieren

ist er nicht...bin aber auch Verwaltungsmitarbeiter....und eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung....die Sicherheit der Radler wird so gewährleistet, Gefahrenabwehr geht vor....

Eine Teilentwidmung einer öffentlichen, dem allgemeinen Verkehr gewidmeten Straße, und um die handelt es sich hier, ist sehr wohl rechtswidrig.
Und den Gefährdeten statt den Gefährder zu beschweren ist es erst recht.
Ein Widerspruch ist allerdings in NRW nicht vorgesehen - da muss man gleich klagen.
 
Man könnte ja auch einfach ne dauerhafte Polizei Präsenz integrieren. Vielleicht wird der Kfz Verkehr dann etwas sensibler ;)
Klar, kostet ja wieder Geld und zu wenig Beamte sinds sowieso.

Tempo 20. Ja man kann auch einfach Schritttempo fordern, nur leider interessiert das keine Sau.
Alles unter 30/40 wird ignoriert.

Edit: Habe ich das gerade richtig im Radio gehört? Die überlegen doch tatsächlich nen Führerschein Entzug samt Gefängnisstrafe bei Raserei?
 
Zuletzt bearbeitet:
Tempo 20. Ja man kann auch einfach Schritttempo fordern, nur leider interessiert das keine Sau.
Alles unter 30/40 wird ignoriert.
Ja, weil es ja nur eine kleine Geldstrafe gibt. Es müsste für jede Überschreitung mind. einen Punkt geben, dann wäre diese Unsitte auf das Riskiko von X Euro zu fahren sofort vom Tisch.

Edit: Habe ich das gerade richtig im Radio gehört? Die überlegen doch tatsächlich nen Führerschein Entzug samt Gefängnisstrafe bei Raserei?

Nur für illegale Rennen. Das wird am Ende wieder auf so Urteile hinaus laufen, dass wenn jemand erwischt wird, aber diese Person nicht zur Raser Szene gehört, nichts passiert.
 
Die überlegen doch tatsächlich nen Führerschein Entzug samt Gefängnisstrafe bei Raserei?
Der Vorschlag aus dem NRW-Innenministerium klingt zunächst einmal nicht schlecht. Leider habe ich erhebliche Zweifel daran, dass den "Rennfahrern" eine Teilnahme an einem illegalen Rennen zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Zu oft wird der Nachweis des Rennens wohl nicht gelingen und juristisch nur mit Mühe und Not eine überhöhte Geschwindigkeit nachgewiesen werden können.
Daher sehe ich den Vorstoß des Justizministers mehr unter dem Aspekt Aktionismus als unter wirkungsvoller Gesetzgebung.
 
Eine Teilentwidmung einer öffentlichen, dem allgemeinen Verkehr gewidmeten Straße, und um die handelt es sich hier, ist sehr wohl rechtswidrig.
Und den Gefährdeten statt den Gefährder zu beschweren ist es erst recht.
Ein Widerspruch ist allerdings in NRW nicht vorgesehen - da muss man gleich klagen.

Die Stadt ist verpflichtet im Rahmen der Gefahrenabwehr zu reagieren....Einfluss auf die Gestaltung der Straße hat sie nicht wirklich.....Tempolimits kann sie auch nicht einfach verhängen.....Kraftfahrzeugen die Benutzung erschweren geht also nicht......die Stadt hat defacto keinen Einfluss auf den Kraftfahrzeugverkehr.....
Wie soll die Stadt aus dem Dilemma rauskommen? Einen verpflichtenden Radweg ausschildern kann sie......und Du kannst gegen diesen Verwaltungsakt klagen. Kann und darf jeder....aber die Chancen zu gewinnen sind m.E. minimal. Sonst wird der ADFC oder irgendeine Radorganisation das tun.....
Auch eine Autobahn ist öffentlicher verkehrsraum und trotzdem darfst Du weder mit dem Fahrrad noch als Fußgänger dich darauf bewegen....genauso auf Kraftfahrstraßen......wo ist der Unterschied? Sind auch Verkehrsteilnehmer einfach aufgrund eines Verwaltungsaktes ausgeschlossen!
 
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Auch eine Autobahn ist öffentlicher verkehrsraum und trotzdem darfst Du weder mit dem Fahrrad noch als Fußgänger dich darauf bewegen....genauso auf Kraftfahrstraßen......wo ist der Unterschied? Sind auch Verkehrsteilnehmer einfach aufgrund eines Verwaltungsaktes ausgeschlossen!
Der Unterschied ist, daß etwa das Betreten der Autobahn durch Fußgänger per Gesetz bzw. Rechtsverordnung - nämlich § 18 StVO - verboten ist und nicht durch einen schnöden Verwaltungsakt. Durch vergleichst Äpfel mit Birnen.
 
Die Stadt ist verpflichtet im Rahmen der Gefahrenabwehr zu reagieren....Einfluss auf die Gestaltung der Straße hat sie nicht wirklich.....Tempolimits kann sie auch nicht einfach verhängen.....Kraftfahrzeugen die Benutzung erschweren geht also nicht......die Stadt hat defacto keinen Einfluss auf den Kraftfahrzeugverkehr.....
Wie soll die Stadt aus dem Dilemma rauskommen? Einen verpflichtenden Radweg ausschildern kann sie......und Du kannst gegen diesen Verwaltungsakt klagen. Kann und darf jeder....aber die Chancen zu gewinnen sind m.E. minimal. Sonst wird der ADFC oder irgendeine Radorganisation das tun.....
Auch eine Autobahn ist öffentlicher verkehrsraum und trotzdem darfst Du weder mit dem Fahrrad noch als Fußgänger dich darauf bewegen....genauso auf Kraftfahrstraßen......wo ist der Unterschied? Sind auch Verkehrsteilnehmer einfach aufgrund eines Verwaltungsaktes ausgeschlossen!
Auf der Brücke ist eine Baustelle. Durch die der Radweg/Schutzstreifen nicht mehr benutzbar ist (engere Fahrbahn). Städte nehmen an jeder Baustelle auf den Verkehreinfluss durch Ampeln oder 30er Tempolimit. Die Stadt könnte ohne Probleme ein 20er Schild plus Blitzer dort hinstellen. Wäre wohl auch ein gutes Geschäft.
 
Moin,

es soll doch nur verdeutlichen, dass die Stadt keine andere Wahl hat....oder soll sie alles beim alten belassen. Der Einfluss einer Kommune ist da sehr beschränkt.....nicht immer nur die Rosinen zitieren sondern das ganze im Zusammenhang lesen.

Wie soll die Stadt reagieren, wenn sie keinen Einfluss auf den Kraftverkehr nehmen kann? ...und einer Rechtverordnung geht ein Verwaltungsakt voraus...
Nach der StVo ist es einfach....da hätte die Stadt überhaupt keinen Regelbedarf!....im Rahmen der Gefahrenabwehr ist sich aber verpflichtet etwas zu unternehmen......vorbeugend! Es gibt tatsächlich im überregulierten Deutschland verschiedene Rechtsvorschriften die miteinander in Konkurrenz stehen und sich nicht immer durch Logik offensichtlich und nachvollziehbar auszeichnen. Da Verwaltung ja dem "Bürger" nur schlechtes will, nie arbeitet und eigentlich sinnlos ist, ist auch egal wie sie sich verhält.....die doofen sind die immer.....

Was passiert, wenn die Stadt Bonn nicht reagiert hätte und es zu einem tödlichen Unfall kommen würde? Dann würde sie im Rahmen der Zuständigkeit für öffentliche Ordnung und Sicherheit sich auch viele Fragen und Beschwerden anhören....und irgendein Schlaumeier findet dann einen Rechtsanwalt zum klagen.....und dann? .....muss das Amt für Sicherheit und Ordnung darlegen, warum sie nichts unternommen haben und/oder ihrer Verpflichtung zur Gefahrenabwehr nachgekommen ist.....
Kommen sie der Verpflichtung im Rahmen der Gefährdungsabwehr nach, findet sich auch ein Kläger der sich durch den "Terror" des Verwaltungsaktes benachteiligt wird....das die Stadt ihrer Verpflichtung nachgeht und seine Bürger schützen will oder muss, interessiert diesen Bürger nicht.
Der Staat hat grundsätzlich die Pflicht seine Bürger zu schützen....auch gegen deren Willen!
 
Auf der Brücke ist eine Baustelle. Durch die der Radweg/Schutzstreifen nicht mehr benutzbar ist (engere Fahrbahn). Städte nehmen an jeder Baustelle auf den Verkehreinfluss durch Ampeln oder 30er Tempolimit. Die Stadt könnte ohne Probleme ein 20er Schild plus Blitzer dort hinstellen. Wäre wohl auch ein gutes Geschäft.

Wer ist verantwortlich für die Baustelle? Bei der Zuständigkeit für die Straße ist immer abzuklären, ob Stadt (Kommune), Kreis, Land oder Bund zuständig ist. Die sind dann sowohl für die Verkehrsregelung wie auch Instandhaltung zuständig.
wer hat die Baustelle in wessen Auftrag eingerichtet? Vielleicht ist es die Stadt, möglicherweise aber auch das Land oder der Bund? Innerörtliche Straße sind nicht automatisch auch in der Verfügungsgewalt einer Kommune.
 
Irgendwie bin ich ein wenig irritiert wegen der Aussage, dass die Stadt nichts gegen den Kraftverkehr unternehmen kann :confused:
Was ist das für ein Unsinn! Natürlich kann sie. Hier wurden genug Alternativen genannt. Und warum überhaupt darf der Kraftverkehr nicht zurückstecken? Steht das irgendwo in irgendwelchen Bundesgesetzen verankert (mal von der Autobahn Geschichte abgesehen)?
Das klingt so, als würde die Verwaltung nur reagieren aber nicht agieren, was ich ich schon ziemlich an den Haaren herbeigeführt finde.

Edit: Also mich stört dieses "keine Wahl"....
Das mag ja alles zur Sicherheit der Radler sein, aber eben auch die günstigste und plumpeste, die es gibt. Das muss man mal klar sagen.
 
Normalerweise muss der Bürger vor dem "Staat" geschützt werden.
Dafür gibts ja die Gewaltenteilung
 
Moin,

Kannst du mir einen Fall nennen, in dem eine Stadt erfolgreich verklagt wurde, weil ein Radfahrer von einem Autofahrer überfahren wurde?
Natürlich haften erst mal die Verkehrsteilnehmer untereinander.....aber Politiker und Verwaltung werden immer unsicherer und leben den "Vorauseilenden Gehorsam".....jeder will sich möglichst im Vorfeld absichern um hinterher nicht Schuld zu sein.

Warum kann sie keinen Blitzer aufstellen?
Auch das ist immer etwas schwierig und die Stadt steht da vor hohen Hürden.....gibt aktuell ein gutes Beispiel aus Kassel. Zudem muss der Aufstellung von stationären Blitzern auch abgeklärt werden wer zuständig ist. Kann auch die Zustimmung von Kreis, Land und sogar Bund notwendig werden lassen.....das dauert. Zudem kommen dann erhebliche Investitionen dazu. Eine Geschwindigkeitskontrolle kontrolliert auch nur das Tempo, nicht ob Radfahrer vernünftig bzw. mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholt werden und alle weiteren daraus resultierenden Konfliktsituationen werden nicht erfasst......
 
Wie kommt es denn, dass eine Kommune für eine Bundestraße für die sie gar nicht zuständig ist den Radverkehr im Zuge einer Gefahrenabwehr ausschließen kann, den Autoverkehr aber nicht? Klingt verdächtig danach, als mache sich da manch einer die Argumentation doch etwas zu leicht...

Ich kann mir außerdem nicht vorstellen, dass die Kommune da keine mobilen Blitzer hinstellen darf -- das wäre mal sinnvolle Gefahrenabwehr. Der jetzige Zustand ist ja für Radler noch gefährlicher.
 
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