Speedaholic
Mitglied
wieso? im normalen Verkehr funktioniert es doch....Mit dieser Begründung könnte das Radfahren auch komplett verboten werden.
ist er nicht...bin aber auch Verwaltungsmitarbeiter....und eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung....die Sicherheit der Radler wird so gewährleistet, Gefahrenabwehr geht vor....Ich halte diesen Verwaltungsakt für klar rechtswidrig. Hier wird nicht der vorsätzlich gefährdende vom Verkehr ausgeschlossen, sondern der Gefährdete.
Eine sichere Lösung wäre gewesen, die Brücke ampelgesteuert nur einspurig für KFZ freizugeben und den Radfahrern die zweite Spur zu überlassen.
Sinnvoll, aber kann die Stadt Bonn das? Was für eine Straße ist es? Kreis(Stadt nicht zuständig), Landes- oder Bundesstraße? Durchgangsstraße mit überörtlicher Bedeutung (Pendlerverkehr)? Die Stadt Bonn kann noch nicht einmal ihr eigenes Ortsschild um ein paar Meter versetzen....
Der ADFC Bonn könnte ja regelmäßig und in der Art eines Flashmobs Radfahrer dazu einladen, die Brücke regelgerecht (d.h. schiebend auf dem Gehweg und ggfs. ausweichend auf der Fahrbahn) zu überqueren. Vielleicht lässt sich die Stadtverwaltung auf diese Art zu intelligenten Lösungen bewegen.
stehen die den Rennradfahrern wirklich positiv gegenüber? Für die ist doch jeder ohne Schutzblech und Dynamobefeuerter Lichtanlage ein Terrorist,,,,