Ivo
Randonneur
Ah, jetzt wird es interessant. Welche "Versicherungstechnischen Gründe" sollen das denn sein?
Zumindest bei ARA unterschreibe ich vor Antritt der Tour einen Haftungsausschluss und befinde mich somit auf einer privaten Ausfahrt.
Bei anderen nationalen Dachverbänden, die als Club/ Verein organisiert sind, mag ich als Mitglied ja versichert sein, aber hierzulande? Wäre schön, wenn das jemand aufklären kann.
Grüße, luzie
Also in Länder wo Brevets von Radvereine veranstaltet werden die zum Radtourenverband gehören (z.B. Frankreich, Belgien und Niederlande) sind die Teilnehmer über den Verband versichert. Darum gibts auch ermässigung für Vereins/Verbandsmitglieder. Bei meine Brevets gebe ich diese Ermässigung an alle die bei einen solchen Verband gemeldet sind. Für Deutsche Teilnehmer heisst dies BDR Mitglieder. Hat zu tun mit gegenseitiges anerkennen von Lizenzen. Beim ARA kann man ja kein Mitglied sein als Fahrer also kann ich dies leider nicht für ARA Mitglieder machen.
Einen Haftungsausschluss ist dann nicht notwendig, es gibt ja eine Versicherung. Als Veranstalter habe ich sogar noch eine extra Versicherung über den Verband (NTFU in meinen Fall).