• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Frage zu Hilfe bei Brevets

4x5

4x5
Registriert
5 September 2012
Beiträge
1.045
Reaktionspunkte
1.276
Hallo zusammen,

wie verhält es sich bei Brevets in D, NED und BEL eigentlich genau mit dem Erhalten bzw. Beziehen von externer Hilfe? Was geht, was würde zur Disqualifikation führen?

Fallbeispiel: Ein Defekt am Rad, in der Nähe der Strecke gibt es ein einen Händler, der das benötigte Teil führt. Fall a: Brevet-Strecke verlassen, Radgeschäft erreichen, Teil kaufen, selbst montieren, zur Brevetstrecke zurückkehren und Fahrt fortsetzen. Fall b: wie a, nur daß die Werkstatt des Händlers das Teil einbaut. Würde a noch gehen, b aber bereits unter unzulässige externe Hilfe fallen, oder geht beides, oder beides nicht?
 
Würde mal behaupten beides wäre machbar, Hauptsache Du bleibst im Zeitfenster. Bei Defekten die man sofort selbst reparieren kann, helfen wir uns auch untereinander.
 
Als zulässig würde ich alles ansehen, was grundsätzlich auch allen anderen Fahrern zugängig ist. Velowerkstatt, Hotel oder Edeka ist für alle zugänglich und nutzbar, Begleitfahrzeug dagegen nicht.
 
Was nicht geht ist Haendler anrufen, dass er vorbeikommt. Schon gesehen. Und das von einem Organisator.
 
Den Händler anrufen oder mit dem Taxi hinfahren kann auch jeder machen. Wo ist das Problem? Daneben finde ich es allerdings, wenn man ein Begleitfahrzeug nicht für Notfälle (Defekt) sondern als Lager für Klamotten, Verpflegung, Akkulampen etc. mitfahren lässt (gesehen beim 300er in Treuchtlingen).
 
Zuletzt bearbeitet:
? Daneben finde ich es allerdings, wenn man ein Begleitfahrzeug nicht für Notfälle (defekt) sondern als Lager für Klamotten, Verpflegung, Akkulampen etc. mitfahren laässt (gesehen beim 300er in Treuchtlingen).

Bei 300Km was macht der dann bei 1200km einen ganzen LKW mit Personal:crash:
 
Als zulässig würde ich alles ansehen, was grundsätzlich auch allen anderen Fahrern zugängig ist. Velowerkstatt, Hotel oder Edeka ist für alle zugänglich und nutzbar, Begleitfahrzeug dagegen nicht.

Ausserhalb der Kontrollstellen stimmt dies. Ein Kontrollfahrzeug ist auch bei Brevets nur an den Kontrollstellen zugelassen. Ist halt schwer zu kontrolieren. Deswegen baue ich manchmal in meine Strecken einen Ravel ein. Da darf/kann ein Auto nicht fahren und ist dieses Problem beseitigt.

Ein Hotel Buchen beim 600-er oder 1000-er ist auch total akzeptiert und zulässig. Auch wenn das Hotel mehrere Kilometer von der Strecke entfernt ist. Wegen PBP hat Faburel schon mal dazu eine positive Aussage gemacht. Er hat nur dazu geschrieben dass es ratsam ist dann zwischen Hotel und Strecke mit dem Fahrrad zu fahren und nicht mit ein Auto. Dies um eventuelle Diskussionen und Anschuldigungen zu verhindern.

In der Praxis wird ein Begleitfahrzeug dass sich benimmt wie ein neutrales Fahrzeug (also jeder hilft der Hilfe braucht) oft toleriert. Als Vorbild z.B. der Katalanischer Begleitwagen bei LEL 2009. Die haben sich an jede Kontrolle nützlich gemacht. Der Schrauber hat seinen Ständer aufgebaut und jeder Fahrer geholfen der hilfe brauchte, die Fahrerin hat immer direkt erkundet ob irgendwo noch Hilfe fällig war. Dieses Begleitfahrzeug bekam dann informelle Sonderrechte.
 
Danke für Eure Antworten. Der Hotel-Vergleich ist schlüssig -- man kauft damit zwar externe Hilfe ein, macht aber nichts, was nicht allen Teilnehmern offen steht.
 
Danke für Eure Antworten. Der Hotel-Vergleich ist schlüssig -- man kauft damit zwar externe Hilfe ein, macht aber nichts, was nicht allen Teilnehmern offen steht.

Genau das ist der Kernpunkt. Ist das was ich mache erhältlich für jeder ander Teilnehmer der um diese Uhrzeit an diese Stelle ist? Wenn die Antwort ja ist dann gibts gar kein Problem.
 
Es gibt dabei IMHO eine gewisse Grauzone.

Was ist z. B. mit einem Brevet in meiner Heimatregion, wo ich in meiner eigenen Wohnung pennen kann oder bei Freunden? - Steht ja nicht unbedingt jedem zur Verfuegung. Zwar haette ich, waere ich im fraglichen Abschnitt mit jemand anderem zusammen unterwegs gewesen, diesem angeboten, mitzukommen, aber fuer alle 50 Starter haette ich selbstredend keinen Platz gehabt (Karls 1000er im Jahre 2005, suedlich von Regensburg, meine damalige Buerowohnung, ein Zimmer, Kueche, Bad ;) )
Dieses Vorgehen wurde damals auch von niemandem bemaengelt, obwohl jedem aufgefallen ist, dass ich bei km 500+ topfrisch und bestens erholt daherkam, und ich auch davon erzaehlt habe 'ja klar, ich hab grad ein paar Stunden geschlafen, daheim!'

Die Franzosen, zumindest die aus der Region, haben bei PBP ja auch ihre Verwandtschaft und Freunde in der Streckennaehe.
Kann und will ihnen auch keiner verbieten, oder? ;)

Was technische Defekte unterwegs betrifft, sollte zweifelsohne das hier der Standard sein:
(...) Bei Defekten die man sofort selbst reparieren kann, helfen wir uns auch untereinander.
Dann gibt es nix zu maekeln ;)
 
Hallo nightwolf,

Was ist z. B. mit einem Brevet in meiner Heimatregion, wo ich in meiner eigenen Wohnung pennen kann oder bei Freunden?
Gar nicht ungewöhnlich. Es gibt mehrere 600er, bei denen man nach ca. 300 km durch den Startort fährt. Die Einheimischen fahren nach Hause und legen sich ins Bett. Am nächsten Morgen gehts weiter, oft sogar verabredet.

Grüße
Andreas
 
Irgendwie typisch deutsch. Man macht sich über Regeln gedanken, die nirgens explizit ausformuliert sind.
Laut Reglement sollte der Randonneur zwischen den Kontrollpunkten möglichst autark sein. Tja, das ist nun recht schwammig und jeder kann es unterschiedlich auslegen.
Muss also auch jeder persönlich entscheiden, in wie weit er Hilfe durch Dritte beansprucht.

Ich sehe das eher pragmatisch. Wenn es die Situation erfordert, mache ich alles was nötig/ möglich ist, um den Brevet fortsetzen zu können. Solange man noch selbst radelt ist doch alles gut ;-)

Zurück zur Ausgangsfrage:
wie verhält es sich bei Brevets in D, NED und BEL eigentlich genau mit dem Erhalten bzw. Beziehen von externer Hilfe? Was geht, was würde zur Disqualifikation führen?
Das einzige, was laut Reglement explizit zum Ausschluss führen würde, ist ein Begleitfahrzeug in Form eines "Follow Car".

Also, "Was geht?": Anything goes!!
 
Irgendwie typisch deutsch. Man macht sich über Regeln gedanken, die nirgens explizit ausformuliert sind. (...)
Ja, das sowieso.

DE ist auch das einzige Land, wo die Ueberzeugung existiert, man muesse zwischen Kontrolle A und Kontrolle B zwingend auf der beschriebenen Strecke fahren (die dann mit unnuetzen Zusatzhuegeln 'verfeinert' wird :eek: ).

In Wirklichkeit ist das nur eine Empfehlung, und es ist eigentlich Aufgabe des Organisators, zwischen A und B eine Strecke zu beschreiben, die individuelle Abkuerzungs- und Hoehenmeteroptimierungsvarianten von vornherein unnoetig machen.
 
Hallo nightwolf,

DE ist auch das einzige Land, wo die Ueberzeugung existiert, man muesse zwischen Kontrolle A und Kontrolle B zwingend auf der beschriebenen Strecke fahren.
So ist es. Allerdings, wenn Du anders fährst und eine geheime Kontrolle verpasst, ist es Dein Pech.

Es ist eigentlich Aufgabe des Organisators, zwischen A und B eine Strecke zu beschreiben, die individuelle Abkuerzungs- und Hoehenmeteroptimierungsvarianten von vornherein unnoetig machen.
So ist es!

Grüße
Andreas
 
In Wirklichkeit ist das nur eine Empfehlung, und es ist eigentlich Aufgabe des Organisators, zwischen A und B eine Strecke zu beschreiben, die individuelle Abkuerzungs- und Hoehenmeteroptimierungsvarianten von vornherein unnoetig machen.

Ich freu' mich immer, wenn die Organisatoren eine schöne und verkehrsarme Strecke rausgesucht haben. Ob da dann Zusatzhügel oder Optimierungsmöglichkeiten vorhanden sind, ist egal. Wer lieber die Bundesstrasse entlang brettert, darf das meinetwegen gerne machen.

Wobei sich schon die Frage stellt, was passiert, wenn man auf der 100 Meter entfernten Parallelstrecke fährt und eine Geheimkontrolle verpasst. Man kann sich ja auch mal verfahren und für wenige Kilometer nicht dem Original folgen - und dann wieder zurück nur für den Fall der Fälle?
 
Ja, das sowieso.

DE ist auch das einzige Land, wo die Ueberzeugung existiert, man muesse zwischen Kontrolle A und Kontrolle B zwingend auf der beschriebenen Strecke fahren (die dann mit unnuetzen Zusatzhuegeln 'verfeinert' wird :eek: ).

In Wirklichkeit ist das nur eine Empfehlung, und es ist eigentlich Aufgabe des Organisators, zwischen A und B eine Strecke zu beschreiben, die individuelle Abkuerzungs- und Hoehenmeteroptimierungsvarianten von vornherein unnoetig machen.

Hm,

hier steht das aber anders:

http://www.audax-randonneure.de/index.php?id=208
 
Hallo,

laut ACP ist im Zweifelsfalle das französische original maßgeblich.

Grüße
Andreas
 
Hallo Ivo,

da hast Du Recht! Ich hatte das wohl falsch in Erinnerung oder es wurde mal geändert. Jedenfalls steht dort (Artikel 8), dass man aus Gründen der Versicherung und wegen möglicher Geheimkontrollen an die Strecke gebunden ist.

Grüße
Andreas
 
Und im Originaltext steht dass aus Versicherungstechnische Gründe die Strecke zu respektieren ist.
...Jedenfalls steht dort (Artikel 8), dass man aus Gründen der Versicherung...
Ah, jetzt wird es interessant. Welche "Versicherungstechnischen Gründe" sollen das denn sein?
Zumindest bei ARA unterschreibe ich vor Antritt der Tour einen Haftungsausschluss und befinde mich somit auf einer privaten Ausfahrt.
Bei anderen nationalen Dachverbänden, die als Club/ Verein organisiert sind, mag ich als Mitglied ja versichert sein, aber hierzulande? Wäre schön, wenn das jemand aufklären kann.

Grüße, luzie
 
Zurück
Oben Unten