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Frage zu Hilfe bei Brevets

Ah, jetzt wird es interessant. Welche "Versicherungstechnischen Gründe" sollen das denn sein?
Zumindest bei ARA unterschreibe ich vor Antritt der Tour einen Haftungsausschluss und befinde mich somit auf einer privaten Ausfahrt.
Bei anderen nationalen Dachverbänden, die als Club/ Verein organisiert sind, mag ich als Mitglied ja versichert sein, aber hierzulande? Wäre schön, wenn das jemand aufklären kann.

Grüße, luzie

Also in Länder wo Brevets von Radvereine veranstaltet werden die zum Radtourenverband gehören (z.B. Frankreich, Belgien und Niederlande) sind die Teilnehmer über den Verband versichert. Darum gibts auch ermässigung für Vereins/Verbandsmitglieder. Bei meine Brevets gebe ich diese Ermässigung an alle die bei einen solchen Verband gemeldet sind. Für Deutsche Teilnehmer heisst dies BDR Mitglieder. Hat zu tun mit gegenseitiges anerkennen von Lizenzen. Beim ARA kann man ja kein Mitglied sein als Fahrer also kann ich dies leider nicht für ARA Mitglieder machen.
Einen Haftungsausschluss ist dann nicht notwendig, es gibt ja eine Versicherung. Als Veranstalter habe ich sogar noch eine extra Versicherung über den Verband (NTFU in meinen Fall).
 
Danke Ivo, soweit ist die Sache ja klar.
Aber in Bezug auf ARA-Brevets ist Artikel 8 des BRM-Reglementes damit irgendwie hinfällig. Zumindest in Punkto Versicherung. Da ich ja auf einer privaten Ausfahrt bin, sollte es mir freistehen, auf welchem Weg ich zu den Kontrollpunkten komme.
Wenn mit Geheimkontrollen gerechnet werden muss, ist es natürlich vernünftig, auf dem Originalkurs zu bleiben :rolleyes:
So man denn unbedingt eine Homologation braucht...

Grüße, luzie
 
Danke Ivo, soweit ist die Sache ja klar.
Aber in Bezug auf ARA-Brevets ist Artikel 8 des BRM-Reglementes damit irgendwie hinfällig. Zumindest in Punkto Versicherung. Da ich ja auf einer privaten Ausfahrt bin, sollte es mir freistehen, auf welchem Weg ich zu den Kontrollpunkten komme.
Wenn mit Geheimkontrollen gerechnet werden muss, ist es natürlich vernünftig, auf dem Originalkurs zu bleiben :rolleyes:
So man denn unbedingt eine Homologation braucht...

Grüße, luzie

Irgendwie verstehe ich nicht warum Du überhaupt Brevets bzw. irgendwie organisierte Touren fährst.
Wenn Du doch lieber die eigene Strecke fährst dann mach es doch einfach. Dann kannst Du doch auch die Regeln selber machen und ändern wie es Dir in den Kram passt.

Ich finde die Regel Nr. 8 ist eindeutig formuliert. Ich sehe da für mich auch keinen Interpretationsspielraum. Warum muss man den immer gleich einen Weg suchen die eigenen Regeln zu machen?
Und logisch: Geheimkontrollen und freie Streckenwahl machen zusammen überhaupt keine Sinn.
 
Ähm, um micht geht es hier überhaupt nicht.
Stein des Anstoßes war dieser Post:

DE ist auch das einzige Land, wo die Ueberzeugung existiert, man muesse zwischen Kontrolle A und Kontrolle B zwingend auf der beschriebenen Strecke fahren (die dann mit unnuetzen Zusatzhuegeln 'verfeinert' wird :eek: ).

In Wirklichkeit ist das nur eine Empfehlung, und es ist eigentlich Aufgabe des Organisators, zwischen A und B eine Strecke zu beschreiben, die individuelle Abkuerzungs- und Hoehenmeteroptimierungsvarianten von vornherein unnoetig machen.

Und die Begründung im Reglement, man müsse auf der vorgegebenen Strecke bleiben wegen "versicherungstechnischer Gründe", ist halt im Zusammenhang mit ARA irgendwie albern.

Grüße, luzie
 
Unabhängig von einer Pflicht zur Nutzung der vorgegebenen Strecke ist es doch m.E. gerade das Herausfordernde und Spannende an Brevets, auch nach 300 km im Dunkeln noch der Strecke folgen zu können und nicht "irgendwie" weiterzufahren. Zugegeben, mit GPS und track ist das relativ einfach. Aber diesen Grundtenor, während der Fahrt nachzudenken und zu überlegen und auch schon im Geiste zu visualisieren, wie es den weitergeht, mag ich nicht missen wollen.

Um "nur" auf netten Wegen von A nach B zu kommen, kann ich auch einfach alleine losfahren.
 
Ähm, um micht geht es hier überhaupt nicht.
Ich habe aber trotzdem auf Dein Post geantwortet.

Und die Begründung im Reglement, man müsse auf der vorgegebenen Strecke bleiben wegen "versicherungstechnischer Gründe", ist halt im Zusammenhang mit ARA irgendwie albern.
Ich sehe überhaupt keine Begründung der Regel auf der ARA Seite. Das brauch es auch nicht.

Viele Grüße, Tom
 
Irgendwie verstehe ich nicht warum Du überhaupt Brevets bzw. irgendwie organisierte Touren fährst.
Wenn Du doch lieber die eigene Strecke fährst dann mach es doch einfach. Dann kannst Du doch auch die Regeln selber machen und ändern wie es Dir in den Kram passt.

Ich finde die Regel Nr. 8 ist eindeutig formuliert. Ich sehe da für mich auch keinen Interpretationsspielraum. Warum muss man den immer gleich einen Weg suchen die eigenen Regeln zu machen?
Und logisch: Geheimkontrollen und freie Streckenwahl machen zusammen überhaupt keine Sinn.

Dann formuliere ich es mal klarer und deutlicher. Die Deutsche Übersetzung der Regel 8 ist nicht richtig, die hat eine andere Bedeutung als de Originaltext. Im internationalen Verkehr ist bei Streitigkeiten immer der Orginaltext gültig. Der Originaltext lässt sehr viel Interpretationsspielraum.
Geheimkontrollen sind bei mir eher da um zu kontrollieren ob jeder selbst sein Brevet fährt. Es hat vor kurzem ja in Italien wieder einen Fall gegeben wo jemand seine Karte an einen anderen Fahrer gegeben hat der für Ihm während das ganze Brevet gestempelt hat. Ich hab schon früher von solche Fälle gehört. Der Italienischer Fall ist beim ACP gelandet.
 
Ich habe aber trotzdem auf Dein Post geantwortet.


Ich sehe überhaupt keine Begründung der Regel auf der ARA Seite. Das brauch es auch nicht.

Viele Grüße, Tom

Dann nochmals ganz klar und deutlich. Die Deutsche Übersetzung ist ein Hilfsmittel. Die einzige richtige Variante der Regeln ist die Französische Variante. Das ist der Standard im internationalen Verkehr. Und das 'M' von BRM sagt schon dass es international ist.
 
Hallo Ivo,

eine richtige Übersetzung wäre mal interessant. Du schreibst ja auch schon wieder wie Du die Regeln umsetzt.

Naja, ich halte es so, dass ich versuche mich so gut es geht an die Strecke zu halten. Wenn es bei den Brevets in erster Linie darum gehen würde Kilometer X abzuspulen und dabei Stempel A, B und C einzusammeln und es egal wäre was dazwischen passiert wären die Regeln sicher anders formuliert oder übersetzt.

Grüße, Tom
 
Als Veranstalter muss ich indertat die Regeln so gut wie möglich umsetzen in der Praxis. Gemäss die internationale Regeln lasse ich da einen gewissen Spielraum. Und lasse die Logik mitspielen. Das heisst dass ich so viel wie möglich die vernünftigste Strecke wähle zwischen A und B. Was die vernünftigste Strecke ist hängt aber auch vom Zeitpunkt ab. Deswegen hatte ich dieses Jahr beim 400-er einen allgemeinen Hinweis, dort wo es Parallel Ravels (touristische Radwege) gibt und Strassen dürften die Teilnehmer wählen. Vor allem wichtig war das im Maastal zwischen Révin und Charleville. Dort verläuft einen Radweg direkt am Fluss. Bei Tageslicht sehr gut zu fahren, im dunkeln doch etwas heikel. Also dürfte jeder selbst wählen. Vor allem weil einige dort im dunkeln waren, andere bei Tageslicht.
Wenn jemand bei mir eine andere Variante fährt finde ich das interesant und schaue ob diese Variante vielleicht besser ist. Wenn dies so ist werde ich die aufnehmen in der Strecke.

Die Originalformulierung spricht nicht von Einhalten der Strecke sondern respektieren. Das hat eine andere Bedeutung, dabei ist die Streckenvorgabe mehr ein weiser Rat. Aber lässt den Spielraum davon abzuweichen wenn notwendig/vernünftig.
 
Die Originalformulierung spricht nicht von Einhalten der Strecke sondern respektieren. Das hat eine andere Bedeutung, dabei ist die Streckenvorgabe mehr ein weiser Rat. Aber lässt den Spielraum davon abzuweichen wenn notwendig/vernünftig.

Danke.
 
Die Originalformulierung spricht nicht von Einhalten der Strecke sondern respektieren. Das hat eine andere Bedeutung, dabei ist die Streckenvorgabe mehr ein weiser Rat. Aber lässt den Spielraum davon abzuweichen wenn notwendig/vernünftig.
Mangels Sprachkenntnissen kann ich mich nicht auf den französichen Originaltext von Artikel 8 beziehen, aber es gibt ja auch eine englische Version auf der Seite des ACP (und da sollte der ACP selbst für die richtige Übersetzung zuständig sein).
Dort steht, dass die Strecke einzuhalten ist ("Riders must stay on the route"), sofern es vom Veranstalter nicht anders angegeben ist (z.B. Auswahlmöglichkeit Variante Straße/Radweg bei Ivo). Organisatoren können Geheimkontrollen einrichten um sicherzustellen, dass jeder die vorgeschriebene Strecke einhält. Von Versicherung taucht hier im Artikel 8 nichts auf.

Als Spielraum des Organisators sehe ich an, ob er die genaue Einhaltung seiner mehr oder weniger sinnvollen Strecke kontrollieren will. Je besser die Strecke ist, umso weniger Grund gibt es auch von ihr abzuweichen.
 
Hallo,

ja, die Kontrollpunkte sollten so sein, dass man nicht sinnvoll abkürzen kann.

Bei einem Brevet vor wenigen Wochen wären einige, zum Teil deutliche Abkürzungen möglich gewesen. Ich hatte eine Geheimkontrolle erwartet, die es aber nicht gab. Allerdings hätte man mit Abkürzungen die schönsten Abschnitte ausgelassen.

Grüße
Andreas
 
Hi,

die französische Textstelle ist (meine Interpretation von Ivos Übersetzung) möglicherweise eine Erinnerung an die Eigenverantwortlichkeit der Fahrer. Beim befahren der Strecke sollte das Hirn nicht ausgeschaltet werden und jeder Fahrer muss selber, nach seinen individuellen Fähigkeiten, entscheiden was er macht und selber mit den Folgen zurechtkommen können. Solange der Fahrer das Befahren der Stecke verantworten kann, sollte er diese auch berücksichtigen.
Als Veranstalter kann man halt niemanden zwingen z. B. durch gesperrte Baustellen zu fahren.

Grüße, Tom
 
Hi,

die französische Textstelle ist (meine Interpretation von Ivos Übersetzung) möglicherweise eine Erinnerung an die Eigenverantwortlichkeit der Fahrer. Beim befahren der Strecke sollte das Hirn nicht ausgeschaltet werden und jeder Fahrer muss selber, nach seinen individuellen Fähigkeiten, entscheiden was er macht und selber mit den Folgen zurechtkommen können. Solange der Fahrer das Befahren der Stecke verantworten kann, sollte er diese auch berücksichtigen.
Als Veranstalter kann man halt niemanden zwingen z. B. durch gesperrte Baustellen zu fahren.

Grüße, Tom
Es gibt ja nicht nur eine vorgegebene Strecke, es steht auch beim ACP drin, dass die Verkehrsregeln einzuhalten sind. Wenn dies auf der beschriebenen Strecke nicht möglich ist, z.B. gesperrte Baustelle, dann muss diese auch nicht gefahren werden.
Wenn dem Organisator ein Baustelle bekannt ist, dann sollte er dies natürlich bei der Streckenplanung berücksichtigen, aber es gibt auch unvorhergesehene Baustellen (der Organisator hat ja nicht beliebig viel Freizeit um immer die gesamte Strecke vorher zu kontrollieren).
Meistens wird probiert, ob man ohne Probleme durch die Baustelle kommt, z.B. kann man auch kurz schieben, bzw. wie sich der Umweg möglichst gering hält.
Wer aber einfach willkürlich eine eigene Strecke zwischen den Kontrollpunkten fährt, muss damit rechnen, dass er eventuell keine Homologation bekommt.
 
Wegen Streckenkontrolle.
Meine Erfahrung ist dass eine Kontrollfahrt 2 Wochen vor das offizielle Datum das beste Kompromiss ist. So werde ich morgen/übermorgen meinen 600-er fahren unter Brevetbedingungen. Gilt als offizielle Fahrt für mich und ich kann alles ordentlich kontrollieren. In 3 Wochen kann zuviel verändern, bei nur 1 Woche reicht die Zeit oft nicht um die Teilnehmer ordentlich zu informieren und die Streckenpläne und Brevetkarten ordentlich herzustellen.
 
Wegen Streckenkontrolle.
Meine Erfahrung ist dass eine Kontrollfahrt 2 Wochen vor das offizielle Datum das beste Kompromiss ist. So werde ich morgen/übermorgen meinen 600-er fahren unter Brevetbedingungen. Gilt als offizielle Fahrt für mich und ich kann alles ordentlich kontrollieren. In 3 Wochen kann zuviel verändern, bei nur 1 Woche reicht die Zeit oft nicht um die Teilnehmer ordentlich zu informieren und die Streckenpläne und Brevetkarten ordentlich herzustellen.
So eine Kontrollfahrt, die sicher auch von anderen Organisatoren gemacht wird, ist natürlich sehr gut, aber nicht immer möglich.
Sollte man z.B. die Strecke mit dem Auto abfahren, weil man gerade nicht Radfahren kann oder nicht genügend Zeit hat?
Ich selbst mache auch bei den Etappenfahrten (keine Brevets) meines Vereins vorher eine Probefahrt, allerdings sind das jedesmal komplett neue Strecken.

Noch zum ursprünglichen Thema:
Mangels Kontrolle wird meist auch unerlaubte Hilfe (eigene Helfer/Begleitfahrzeug auf der Strecke) nicht geahndet.
Aber ich denke wir sollten mehr die Freude am Radfahren und die erbrachte eigene Leistung in den Vordergrund stellen als die Frage von Homologation oder Nichthomologation.
 
So eine Kontrollfahrt, die sicher auch von anderen Organisatoren gemacht wird, ist natürlich sehr gut, aber nicht immer möglich.
Sollte man z.B. die Strecke mit dem Auto abfahren, weil man gerade nicht Radfahren kann oder nicht genügend Zeit hat?
Ich selbst mache auch bei den Etappenfahrten (keine Brevets) meines Vereins vorher eine Probefahrt, allerdings sind das jedesmal komplett neue Strecken.

Es ist schon lange her dass ich keine Probefahrt machte. Wenn dies der Fall war versuchte ich immer ein anderer Fahrer zu finden der es für mich machen wollte. Bei der Datumplanung berücksichtige ich das auch, das WE zwei Wochen vors Brevet sollte ein fahrbares WE sein (war vor allem wichtig als ich noch oft Samstags arbeiten musste).
Es ist für Paris kein Problem so eine Probefahrt auch zu werten. Das hat Faburel klar und deutlich im Französischen Forum geschrieben. Der Veranstalter darf sogar Mitfahrer mitnehmen die auch gewertet werden. Wenn ich es so mache dann hab ich am Tag selbst die Hände frei zum organisieren und kann unterwegs eine Geheimkontrolle machen.
 
Wie bereits von einigen anderen gepostet, steht 'hier' lediglich eine verfaelschte Uebersetzung ;)

Ueber die Gruende fuer diese Verfaelschung kann man jetzt spekulieren ... Ist das ein Versehen, falls ja, warum wird es nicht irgendwann mal korrigiert, oder hat das Methode, ... ??
Im Deutschen ist die Formulierung man möge eine Strecke respektieren unüblich. Der Deutsche hält sich entweder an eine Vorgabe oder er ignoriert sie (letzteres wird meist als psychisch belastend erlebt). Ein Mittelding dazwischen gibt es im Deutschen nicht, kann also nur schwer übersetzt werden.
 
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