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Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg

Neues aus der Rubrik Lach-und-Sachgeschichten. Ich dachte ja eigentlich des sinnentnehmenden Lesens halbwegs mächtig zu sein. Das angehängte Schreiben lässt mich daran aber zweifeln :confused:
Im ersten Absatz gehe ich davon aus, dass mir die Sachbearbeiterin mitteilen wollte, dass mit Bescheid vom 23.11.2013 die Entfernung von Z241 angeordnet und nicht die Aufhebung aufgehoben wurde.
Warum Gemeinden nicht widerspruchsbefugt sind aber in manchen - wie in diesem Fall - nun doch Widerspruch einlegen können entzieht sich meiner Logik.

Wenn die Herren Rechtsgelehrte hier im Thread keinen besseren Vorschlag haben werde ich dann mal die Gemeinde Stahnsdorf höflich aber bestimmt auffordern nun endlich tätig zu werden. War gestern wieder dort unterwegs und der ganze blaue Schilderkram steht immer noch rum.

Schöne Grüße von der Mücke
 

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Re: Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg
Sind ganz schön Bockig :) Kenn ich von kleinen schreihälsen und großen:D
Die muss man brechen
Immer wieder
 
Eine lobenswerte Aktion fand ich vorletzte Woche im "BAB Lokalanzeiger". Halbe Titelseite! Foto einer Radsportgruppe auf Landstraße. Überschrift "Vorsicht Radfahrer". Untertitel "Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme, die Zweiradsaison hat angefangen". Dann ausführliche Erläuterung der Rechtslage und Begründungen, warum Radsportler Radwege nicht grundsätzlich benutzen müssen und wieso Fahren in 2er Reihe sinnvoll ist ab bestimmter Gruppengröße. Verweis auf §1 und regelmäßige Mithaftung motorisierter Verkehrsteilnehmer, falls etwas passieren sollte. Unbedingt nachahmenswert, einen solchen Artikel könnte ich mir auch gut in der ADAC-Mitgliederzeitung vorstellen.

Die Entfernung der Schilder Geh/Radweg-Kombi Berliner Straße Südseite in Woltersdorf wurde vor Wochen bereits angeordnet und im Gemeindeblatt auch ausschweifend angekündigt. Jedoch: die Dinger stehen immer noch und sorgten Anfang der Woche bei uns für Verdruss, weil wir mit dem Rennrad in eine Rennleitungs-Laser-Aktion reinfuhren und gestoppt wurden. Wir sollten den Radweg benutzen. Argumente wie "eng, holprig, gefährlich" verhallten ungehört, sachliche Diskussion war unmöglich, stattdessen Rückzug auf "wenn die Schilder da stehen, ist der Weg zu benutzen". Wir "müssen da ja nicht mit dem Rennrad fahren" und falls doch, dann natürlich das Tempo auf dem Gehweg entsprechend anpassen. Soweit alles schon oft gehört, alles klar. Der eigentliche Hammer war: die Schilder bleiben nun doch?! :eek: Wie kann das?? Mein "Maut"-Angebot wurde abgelehnt, eigentlich wollten sie ja lasern und hatten keinen Bock auf Papierkram, wir benutzten dann weiterhin die Straße... Es war der Montag nach der Zeitumstellung und blieb nicht der einzige Aufreger des Tages... wir hatten das Gefühl, jeder 2. auf der Straße versuchte die "verlorene" Stunde wieder rauszuholen.

Ich werde dem mal nachgehen, wie es sein kann, das die Abordnung der Schilder ganz offenbar zurückgenommen wurde.
 
Verwaltung würde so viel Spaß machen, wenn da nicht immer irgendwelche Leute widersprechen würden...

Ich (als dickköpfiger Rechthaber) würde insistieren:

SgDuH,

mein Antrag, mich an dem Verfahren zu beteiligen, ist bei Ihnen eingegangen, als das Verfahren noch nicht abgeschlossen war. Sie hatten mich daher gem. § 13 Absatz 1 Nr. 4 VwVfG zum Verfahren hinzuzuziehen. Bitte stellen Sie mir den Widerspruchsbescheid in der Sache zu, zumal Ihr Schreiben nicht erkennen lässt, welche Entscheidung Sie getroffen haben und welche Ihrer Entscheidungen die Gemeinde überhaupt genau angegriffen hat. Möglicherweise beantragt die Gemeinde die Anordnung der Suspension beim Verwaltungsgericht Potsdam. An diesem Verfahren würde ich mich selbstverständlich auch beteiligen.

Im übrigen gehe ich davon aus, dass Sie die Schilder dort nun unverzüglich entfernen lassen. Zuständig für die Ausführung der Arbeiten ist in der Tat der Straßenbaulastträger. Mir gegenüber haften nach der soweit ersichtlich einzig bekannten Rechtsprechung zu der Frage allerdings Sie und bin ich nicht berechtigt, direkt gegen die Gemeinde Stahnsdorf vorzugehen.
Und wenn Du richtig ernst machen willst: Die Frist für die Erhebung einer Untätigkeitsklage auf Entfernung der Schilder ist bereits abgelaufen. Sofern die Schilder nicht bis zum xxxx (wie Du willst), werde ich ohne weiter Ankündigung Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam erheben.

MfG...
 
Also ich lese da nur Bahnhof. Die Frau widerspricht sich doch mehrmals selbst in diesem Schreiben :D
 
Ihr ging's ja auch nicht darum, jemandem etwas mitzuteilen. Sie will bitte nur keine weitere Einmischung und die aktuelle möglichst übergehen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein kombinierter Geh - und Radweg. Stellt einen benutzungspflichtigen Abschnitt für Fahrrad dar?
Unzweifelhaft saublöd, daß man bei solchen Monumentalivestitionen den einfachen Nutzer in die Enge betoniert.
:(
 
Bleib ganz ruhig, das Radwegschild steht da schon sehr viel länger, da war an den Bau der neuen Klosterbrücke nicht einmal zu denken. Es gibt dort einen Radweg und zwar in nördlicher Richtung in den Wald rein.
 
Seh ich auch so aus meiner (leider verblassenden) Erinnerung. Ein Weg durch den Wald, den ich von der Beschaffenheit her nicht fürs Rennrad in Erwägung ziehen würde...
 
Bleib ganz ruhig, das Radwegschild steht da schon sehr viel länger, da war an den Bau der neuen Klosterbrücke nicht einmal zu denken.

Da schau an. Meine Erinnerung ist offenbar schon erheblich lückenhaft...:-(

Aus der Welt ist meine Befürchtung damit aber noch nicht. Ich werde ich mal in BAR nachfragen, ob dort zum Radweg auch Verpflichtung geplant ist.
 
Wenn die Geld in die Hand nehmen und den Brandschutzstreifen mit Asphalt zukippen... dann kommen auch die blauen Lollies hin. Anders sind die Ausgaben den Vierradlenkern doch nicht plausibel zu machen. Jemand Zweifel? :(

Immerhin: seit ein paar Tagen sind die kombinierten blauen Rad/Gehweg-Schilder in der Berliner Straße (leider nur Südseite) in Woltersdorf nun doch wie ursprünglich angekündigt weg. Die Rücknahme der Abordnung war offensichtlich eine Fehlinfo der weißen Mäuse vor paar Wochen, als uns dort eine Diskussion zur Benutzungspflicht aufgedrängt wurde...
 
BAR hat mir geschrieben: Sie wissen nichts von einem Rad-/Gehweg an der L291. Ich soll den Straßenbaulastträger = Landesamt für Straßenbau oder so fragen. Das ist gut. Die können bauen, was sie wollen. Anordnung von Benutzungspflicht darf nur BAR.
 
Wenn die Geld in die Hand nehmen und den Brandschutzstreifen mit Asphalt zukippen... dann kommen auch die blauen Lollies hin. Anders sind die Ausgaben den Vierradlenkern doch nicht plausibel zu machen. Jemand Zweifel? :(...

Genau die Befürchtung habe ich auch schon die ganzen Jahre. Gott sei Dank wurden diese Befürchtungen aber noch nirgends bestätigt.
 
Heute war der Pressetermin des ADFC in Kleinmachnow wegen der dort 3 verlorenen Klagen gg. Radwegebenutzungspflicht innerorts beim VG Potsdam, hier mit dem Powerzitat:
"Auch die Gefahr, dass Rad- von Autofahrern an Kreuzungen nicht bemerkt
werden und es zu tödlichen Unfällen kommt, stimmte das Gericht nicht um.
Richter Steiner bekannte: „Ja, das ist wahr.“ Die Abbiegefälle seien
höchst bedauerlich. Aber es entspreche „dem allgemeinen Risiko, das durch
Radwege erzeugt wird“. Es ließe sich nur beseitigen, wenn man auch die
Radwege beseitigt."

Peter Weis vom lokalen ADFC will deshalb in Berufung vor das OVG Berlin-Brandenburg. Wenn das klappt und das OVG sich anders als das VG Potsdam entscheidet, dann würde das Urteil rechtsverbiindlich für Berlin und Brandenburg werden. Ein erster lesenswerter Presseartikel von heute in der MAZ: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg soll urteilen. Kampf gegen Pflicht zur Radwegbenutzung
 
Ich finde auch: Guter Artikel. Da haben Peter Weis & Co. erfolgreich Überzeugungsarbeit geleistet, glaube ich :)

Erwähnenswert wäre noch gewesen: Es kann jetzt nicht mehr so furchtbar lange dauern, bis sich das Oberverwaltungsgericht zur L77 Güterfelde Philippsthal äußert :-) (Das hätte ich auch gerne genauer erklärt & wäre auch zur Pressekonferenz gekommen, aber ich war in Süddeutschland & konnte nicht...)
 
Heute war der Pressetermin des ADFC in Kleinmachnow wegen der dort 3 verlorenen Klagen gg. Radwegebenutzungspflicht innerorts beim VG Potsdam, hier mit dem Powerzitat:
"Auch die Gefahr, dass Rad- von Autofahrern an Kreuzungen nicht bemerkt
werden und es zu tödlichen Unfällen kommt, stimmte das Gericht nicht um.
Richter Steiner bekannte: „Ja, das ist wahr.“ Die Abbiegefälle seien
höchst bedauerlich. Aber es entspreche „dem allgemeinen Risiko, das durch
Radwege erzeugt wird“. Es ließe sich nur beseitigen, wenn man auch die
Radwege beseitigt
."
:mad::confused::eek:o_O
ohne Worte!!!!! Hoffentlich hat der allseits geliebte Richter Steiner bald keine Lust mehr auf seinen Job... und es kommt mal endlich ein vernunftbegabter Mensch daher, der die (richtigen) Schlußfolgerungen von Steiner auch tatsächlich umsetzt. Kein Wunder sieht's um Potsdam rum so scheusslich blau-weiß aus.
 
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