(Zu) helle Rückleuchten sind die Pest, wenn man hinter so jemandem herfährt.
Wenn sie dann noch blinken, grenzt das schon an Körperverletzung.
Ich bin letztens mit jemandem gefahren, der einen
Knog Blinder hat. Absolut unerträglich dem hinterherzufahren, wenn er im normalen Blinkmodus ist, aber auch schon bei Dauerlicht.
Der einzig erträgliche Modus war so ein umlaufendes Blinklicht, d.h. es war immer nur eine LED an, dafür aber abwechselnd. Da die LEDs sehr nahe beieinander stehen ist das Geblinke kaum aufgefallen, dafür war die Lampe nicht so hell.
Blinklicht hat generell den Nachteil, daß man die Entfernung zum Licht schlechter abschätzen kann. Deshalb ist es in D nicht erlaubt. Ob der etwas höhere Aufmerksamkeitswert das Risiko rechtfertigt, kann aber jeder selber entscheiden. Ich bin entschiedener Befürworter des sowohl als auch, also der Zweilichtlösung. Kleines Blinkie am Mann + Dauerrücklicht am Rad. So isses wohl auch erlaubt.
In einer Stadt, wo auf den Autofahrer sowieso hundertausende von Lichter einwirken, geht das Geblinke wahrscheinlich auch unter.