Das ganze riecht ein wenig nach Sommerlochtheater.
Da profiliert sich ein Retter der verfolgten Autofahrer und alle, die meinen ihre Clientel bedienen zu müssen machen ein Riesenfass auf.
Der bereits auf Seite 2 verlinkte Text der VwV (amtlich hier 9http://
www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm#ivz1) lässt zwar den Begriff einer Radtour an sich auch ungeklärt, aber der Kontext,
Zu § 29 Übermäßige Straßenbenutzung
I.Erlaubnispflichtige Veranstaltungen
b)Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (i. d. R. erst ab Landesstraße) zu rechnen ist,
aber auch
e) Nicht erlaubnispflichtig sind Versammlungen und Aufzüge im Sinne des § 14 des Versammlungsgesetzes.
sollte eigentlich vernünftigen Menschen einen ausreichenden Aufschluss bieten.
Da das deutsche Verkehrsrecht (wie auch andere Rechtsbereiche) aber leider eine traurige Dokumentation der Auseinandersetzungen von Schlaumeiern (sind nur 98 Teilnehmer), Rechthabern, Egozentrikern (ich seh keine Behinderung) und Korinthenkackern ist, und wenig mit vernünftigen Menschen zu tun hat reicht das wohl nicht.
Man darf nicht vergessen, daß der ADFC als regelmässiger Veranstalter solcher Touren hier nicht nur Interessenvertreter, sondern interessierte Partei ist. So wie auch Veranstalter aus der Tourismusbranche, die in SH keine eben schlechte Lobby haben. Und mal ehrlich, Leute, die öffentliche Verkehrsfläche für die Durchführung gewerbsmässiger Veranstaltungen nutzen, sollen das (wenn mit erheblicher Beeinträchtigung der eigentlichen Nutzung zu rechnen ist) nicht anmelden müssen? Eine grössere Touritruppe zur Erholung über Hauptverkehrsstrassen ohne Radwege zu lotsen wäre sowieso eine echt schwachsinnige Idee.
Darüber hinaus sehe ich noch keine Meldung, daß tatsächlich der sonntägliche Familienausflug mit Rädern von irgendeiner Ordnungskraft als anmeldepflichtig abgemahnt wurde. Das würde sicher von den o.g. interessierten Parteien lustig bis in die oberste Verwaltungsinstanz durchgeklagt.
Hat schon ein Radsportverein in SH seine Trainigsfahrten anmelden müssen?
Mein Fazit: Sommerloch, da haben einige Leute, die es für nötig halten regelmässig laut hörbar zu sein nichts anderes gefunden, das Thema ist allseits beliebt und emotional besetzt, jeder fühlt sich persönlich betroffen (klar, auch die Autofahrer und die Fußgänger erst recht) und es sind Begriffe relevant, unter denen sich jeder seins vorstellen kann, dank
http://de.wikipedia.org/wiki/Dunning-Kruger-Effekt aber auch jeder was anderes, was wirklich relevant ist, ist irrelevant, voila, Chips, Bier, die Party kann steigen.
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Letztlich wird eben doch zweierlei Maß angelegt.
Wenn ich meine persönliche Angepisstheit als Radfahrer, der dem allg. üblichen Autoverkehr ausgesetzt ist, mal runterschlucke, muss ich Dir bei dem Beispiel widersprechen.
Die An/Abfahrt zu einer Veranstaltung ist eben nicht die Veranstaltung selbst. Sonst käme vor dem Vorlesungsbeginn an der Uni ja auch eine Radtour.
Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen (ja, auch die Gladiatorenkämpfe
)durch Teilnahme am Strassenverkehr zu ermöglichen, ist ja ursprünglich Sinn und Zweck der STVO und der VwVs.
Letztlich ist das auch einer der Gründe, warum z.B. die öffentliche Sicherheit im Umfeld solcher Veranstaltungen Sache der Polizei ist, und nicht Sache des Veranstalters. (womit wir supergut zu den Polizeiaufwänden um ein Fußballspiel überleiten könnten).