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Unfall beim Parken

Ich gehe mal davon aus, Du willst Nicht Dein Ego aufpolieren sonderen auf jeden Fall Deinen Schaden reguliert bekommen.
Dazu: Keine Vorwürfe machen, freundlich aber bestimmt bleiben und klar den Kurs vorgeben. Je besser sie kooperiert, desto einfacher wird die Sache. Tenor: Kann jedem passieren. Ansprechen, mitteilen was der Zeuge gesehen hat, dass der Schaden natürlich reguliert werden muss und Du ihr eine Aufstellung der Kosten für ihre Versicherung zukommen lässt. Knifflig wird es dann erst bei der Frage, wie man den Schaden angemessen (!) ermittelt. Meinungen dazu? Mir fehlt hier bei Fahrrädern Erfahrung.

Wenn Sie nicht mitspielt: Pech für Sie! Beweise sichern, Rechnung schreiben, Mahnverfahren. Normalerweise schreiben solvente Menschen lieber einen Brief an ihre Versicherung oder zahlen aus eigener Tasche, als sich darauf einzulassen. Es dauert nur länger...
 
Ich gehe mal davon aus, Du willst Nicht Dein Ego aufpolieren sonderen auf jeden Fall Deinen Schaden reguliert bekommen.
Dazu: Keine Vorwürfe machen, freundlich aber bestimmt bleiben und klar den Kurs vorgeben. Je besser sie kooperiert, desto einfacher wird die Sache. Tenor: Kann jedem passieren. Ansprechen, mitteilen was der Zeuge gesehen hat, dass der Schaden natürlich reguliert werden muss, und Du ihr eine Aufstellung der Kosten für ihre VersIcherung zukommen lässt. Knifflig wird es dann erst bei der Frage, wie man den Schaden angemessen (!) ermittelt. Meinungen dazu?

Wenn Sie nicht mitspielt: Pech für Sie, Beweise sichern, Rechnung schreiben, Mahnverfahren. Normalerweise schreiben solvente Menschen lieber einen Brief an ihre Versicherung oder zahlen aus eigener Tasche, als sich darauf einzulassen.
Genau so ist es. Ich möchte den Schaden reguliert bekommen. Und wie du schon schreibst, ist das recht kniffelig. Wie lässt sich sowas angemessen ermitteln?
 
Was spricht dagegen, zunächst einfach mit der Verursacherin zu sprechen ?
Nichts. Habe ich auch gemacht. Die Antwort: Wollen Sie etwa zu mir? Sie hat erst mal so getan, als wenn nichts passiert wäre. Erst als ich von den Zeugen erzählt habe, hat sie was gesagt. Aber inzwischen hat sie es auch der Versicherung gemeldet.
 
Normales Verhalten der Schädigerin. Wichtig ist, den Schaden zu dokumentieren, d.h. Bilder machen.
Wenn das Fahrrad unter dem Auto war, wird es deutliche Kratzspuren geben müssen.
Anderenfalls hat der Zeuge sich geirrt. Auch das ist möglich !
Wenn es einen Schaden gibt und die Gegenseite sich querstellt, unbedingt zum Anwalt.
 
Wenn das Fahrrad unter dem Auto war, wird es deutliche Kratzspuren geben müssen.
Anderenfalls hat der Zeuge sich geirrt. Auch das ist möglich !
Das ist so das, was mich bislang verwirrt hat. Daß man Schäden, wenn man nicht damit rechnet mal übersieht glaube ich gerne, aber spätestens nach der Info müsste da doch irgendwas rein äusserlich zu sehen sein.
 
Find ich nicht normal. Heutzutage üblich ja, aber nicht normal... Wer Mist baut, muss dazu stehen...

Ja, Du hast Recht. Nach meiner Erfahrung ist es aber so, daß es auf der Gegenseite zunächst eine "Abwehrhaltung" gibt
und erst später - im Idealfall - die Einsicht kommt, etwas falsch gemacht zu haben.
Es kommt deshalb sehr auf den gelungenen Erstkontakt an ! Wer gleich mit Anwalt + Prozeß droht, kommt oft nicht weit.
 
Normales Verhalten der Schädigerin. Wichtig ist, den Schaden zu dokumentieren, d.h. Bilder machen.
Wenn das Fahrrad unter dem Auto war, wird es deutliche Kratzspuren geben müssen.
Anderenfalls hat der Zeuge sich geirrt. Auch das ist möglich !
Wenn es einen Schaden gibt und die Gegenseite sich querstellt, unbedingt zum Anwalt.

Ebendies hat auch mir gerade einfallen wollen; könnte man sich für die dem nachgiebigen Reifen zugewandten Seite noch vorstellen, daß der Lack einen derart geschilderten Hergang spurlos übersteht, scheint mir dies jedoch für den Boden, der wahrscheinlich aus Beton- oder Bitumen bestand, gänzlich ausgeschlossen. Zeigt sich auch die Gabelrückseite kratzerfrei, würde ich vor weiteren Schritten (auch vor einem Gespräch mit der Fahrerin) in Erfahrung bringen wollen, wie jener Nachbar angesehen ist, also ob er vielleicht als Querulant, Wichtigtuer oder Unfrieden stiftende Person verrufen ist.
 
Was ich nicht ganz verstehe, ist, du legst dein Rennrad unbeaufsichtigt auf eine Parkfläche????:eek:

Eigentlich doch ziemlich fahrlässig, oder verstehe ich da jetzt was falsch?
 
Was ich nicht ganz verstehe, ist, du legst dein Rennrad unbeaufsichtigt auf eine Parkfläche????:eek:

Eigentlich doch ziemlich fahrlässig, oder verstehe ich da jetzt was falsch?
Unbeaufsichtigt auf meiner Parkfläche und fahrlässig? Würde ich nicht sagen. Die Dame hatte da nichts verloren. Ganz einfach.
 
Unbeaufsichtigt auf meiner Parkfläche und fahrlässig? Würde ich nicht sagen. Die Dame hatte da nichts verloren. Ganz einfach.
In unserer Tiefgarage wäre das Rad sehr warscheinlich weg gewesen. Da sind schon Autos rausgeholt worden. Ich hätte bei so was keine ruhige Minute.
 
Unbeaufsichtigt auf meiner Parkfläche und fahrlässig? Würde ich nicht sagen. Die Dame hatte da nichts verloren. Ganz einfach.

Warum fährt deine Nachbarin denn in deine Tiefgarage? Also wenn es sich um ein Mehrparteienhaus mit Tiefgarage handelt, darf die Dame doch die Garage befahren!!! Dann ist die Garage doch für alle Mieter "öffentlich"?!
Oder hat sie ihr Auto dort rechtswidrig abgestellt.
Warum hat sie denn in der Tiefgarage nichts verloren,als Mieterin?
Na gut,deine Parkfläche wird wohl mit einem Schild kenntlich gemacht sein, aber wenn kein Zaun drumherum ist muß man doch damit rechnen das der Platz zum rangieren tangiert wird, wenn kein PKW darauf steht. Da das Rad gelegen hat,wird sie es wohl übersehen haben.
Also doch fahrlässig?? Ich bin mal gespannt ob Du deinen Schaden ersetzt bekommst. Ich könnte mir vorstellen, wenn sie sich einen guten Anwalt gönnt, das Du auf einem Teil des Schadens sitzen bleibst.
 
Warum fährt deine Nachbarin denn in deine Tiefgarage? Also wenn es sich um ein Mehrparteienhaus mit Tiefgarage handelt, darf die Dame doch die Garage befahren!!! Dann ist die Garage doch für alle Mieter "öffentlich"?!
Oder hat sie ihr Auto dort rechtswidrig abgestellt.
Warum hat sie denn in der Tiefgarage nichts verloren,als Mieterin?
Na gut,deine Parkfläche wird wohl mit einem Schild kenntlich gemacht sein, aber wenn kein Zaun drumherum ist muß man doch damit rechnen das der Platz zum rangieren tangiert wird, wenn kein PKW darauf steht. Da das Rad gelegen hat,wird sie es wohl übersehen haben.
Also doch fahrlässig?? Ich bin mal gespannt ob Du deinen Schaden ersetzt bekommst. Ich könnte mir vorstellen, wenn sie sich einen guten Anwalt gönnt, das Du auf einem Teil des Schadens sitzen bleibst.
Sorry, aber was hast du heute gefrühstückt. Du schreibst soviel, was nicht stimmt und was auch nicht aus dem Sachverhalt hervorgeht. Also bevor du dir eine Meinung bildest, lies erst einmal, um was es geht.
 
Das würde mir aber auch nicht einleuchten:
Welchen Unterschied sollte es denn machen, wenn die Verursacherin eines Unfalls durch unachtsames Rangieren
ein Fahrrad oder ein Auto beschädigt ? Soll sie eben besser aufpassen.
Das Fahrrad hätte auch auf dem Dach, auf dem Klo oder sonstwo beschädigt werden können:
Gem. § 7 StVG haftet der Halter eines Kfz unter dem Gesichtspunkt der Gefährdungshaftung sogar ohne Verschulden,
wenn durch den Betrieb des Kfz eine Sache beschädigt wird.
 
Sorry, aber was hast du heute gefrühstückt. Du schreibst soviel, was nicht stimmt und was auch nicht aus dem Sachverhalt hervorgeht. Also bevor du dir eine Meinung bildest, lies erst einmal, um was es geht.
Zwei Brötchen, Kaffee, Ei.....aber lassen wir das.;)

Was stimmt denn nicht? Das Rad LAG, war UNBEAUFSICHTIGT. Wenn mehrere Parteien dort wohnen,dürfen die anderen doch auch wohl die Garage benutzen,oder nicht?
Ergo muß man auch mit der Dummheit oder Blindheit der Anderen Vekehrsteilnehmer rechnen, sollte man eigentlich immer.
Wo steht geschrieben das Man/ Frau eine "leere" Parkfläche nicht zum rangieren benutzen darf. Da sie ev. dein Rad "übersehen" hat, angenommen, war für sie, die Fläche leer.
Klar, kenne ich die Örtlichkeit und den genauen Vorgang nicht. Aber aus deinem Eingangspost verstehe ich es so.
 
Zwei Brötchen, Kaffee, Ei.....aber lassen wir das.;)

Was stimmt denn nicht? Das Rad LAG, war UNBEAUFSICHTIGT. Wenn mehrere Parteien dort wohnen,dürfen die anderen doch auch wohl die Garage benutzen,oder nicht?
Ergo muß man auch mit der Dummheit oder Blindheit der Anderen Vekehrsteilnehmer rechnen, sollte man eigentlich immer.
Wo steht geschrieben das Man/ Frau eine "leere" Parkfläche nicht zum rangieren benutzen darf. Da sie ev. dein Rad "übersehen" hat, angenommen, war für sie, die Fläche leer.
Klar, kenne ich die Örtlichkeit und den genauen Vorgang nicht. Aber aus deinem Eingangspost verstehe ich es so.
Wie Sparkassendirektor schon geschrieben hat, macht es keinen Unterschied, was auf dem Parkplatz steht. Die Dame hätte aufpassen müssen. Es kann nicht sein, dass, wenn sie ein Auto anfährt haftbar ist und bei einem Rad oder was auch immer nicht haftbar ist.
 
Gem. § 7 StVG haftet der Halter eines Kfz unter dem Gesichtspunkt der Gefährdungshaftung sogar ohne Verschulden,
wenn durch den Betrieb des Kfz eine Sache beschädigt wird.

Das mag ja sein, aber ich könnte mir vorstellen, wenn sich die Dame den genannten guten Anwalt nimmt, die Schuld geteilt wird.
Wenn man unsere Rechtsprechung so verfolgt, ist das gar nicht so abwegig. Oder sehe ich das wieder falsch?
 
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