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Unfall beim Parken

tkat

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Hallo zusammen,

es ist folgendes passiert:

Ich packe für einen Rennrad-Kurzurlaub meine Sachen. Mein Rennrad liegt bereits zum Einpacken bereit auf meinem Parkplatz in der Tiefgarage. Ich war noch kurz mit dem Auto unterwegs und daher nicht in der Tiefgarage anwesend.
Eine Nachbarnin möchte die Tiefgarage verlassen und weil heute mal mein Auto nicht auf meinem Stellplatz steht, denkt sie sich, sie kann auch noch meinen Stellplatz zum Rangieren nutzen. Sie fährt dann auf mein Rad drauf. Vorderrad war schon ausgebaut. Sie fährt also auf die Gabel und teilweise auf den Lenker. Zum Glück hat ein anderer Nachbar alles gesehen und es mir sofort geschrieben. Sie ist dann einfach ohne einen Zettel zu hinterlassen weggefahren. Ich habe mir das Rad angeschaut und kann erst mal nichts großartiges erkennen. Aber mein Nachbar hat mir 100% bestätigt, dass Sie teilweise auf der Gabel stand. Ob sonst noch was war, konnte er auch nicht mehr sehen. Nicht auszudenken was hätte passieren können, wenn ich das Rad nichtsahnend einpacke, den Pass runterfahre und die Gabel bricht.

Was würdet ihr nun machen? Hat jemand schon mal was ähnliches erlebt?
Klar ist für mich, dass ich das Rad von einem Profi durchchecken lassen muss. Ansonsten hätte ich kein gutes Gefühl mehr beim Fahren. Das wird aber richtig teuer, selbst wenn nichts kaputt sein sollte: Rad komplett zerlegen, Rahmen, Gabel und Lenker überprüfen lassen und wieder zusammenbauen falls alles okay sein sollte. Falls was kaputt ist, wird es natürlich noch teurer.

Was ich auf jeden Fall vermeinden möchte, ist, dass ich für alles in Vorleistung trete und am Ende die Versicherung der Nachbarin sagt, dass so teure Untersuchungen nicht gezahlt werden. Ein Fahrradhändler, den ich kenne und der oft mit solchen Unfallgeschichten zu tun hat, meinte, dass solche Untersuchungen von Carbonteilen bei den Versicherungen nicht sehr "beliebt" sind.

Bin Dankbar für Tipps zum weiteren Vorgehen.
 
Würde vorschlagen, erst einmal mit der Nachbarin zu sprechen. Da kann dann vielleicht einvernehmlich eine Lösung gesucht werden, insbesondere eine Vorabklärung mit der Versicherung.

Der Zeuge sollte für den Fall der Fälle ein Gedächtnisprotokoll anfertigen
 
Was heißt "nichts Großartiges"?
Nichts oder ein realer, aber 'nicht erwähnenswerter' Schaden?
Im ersten Fall stelle ich mir die Frage, ob dein Nachbar sich nicht verguckt hat - das Rad verschwand z.B. nur unter dem Auto, wurde aber nicht berührt. Denn ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein Rad das Überrollen eines Autos übersteht; wenn Carbon auch ordentlich gebogen werden kann, das finde ich dann doch zu heftig.
Im zweiten Fall fällt das Ganze bereits unter Fahrerflucht, Polizei einschalten, Versicherung kontaktieren.

Ob du das Teil nun untersuchen lässt oder direkt auf Ersatz bestehst, liegt insbesondere am Schaden. Wobei jeder potenziell die Struktur schwächende Schaden für mich automatisch einen Ersatz nach sich ziehen würde. Auf diesen Murks mit Reparatur ließe ich mich nicht ein (das ist jedoch meine Meinung, der sicher bald viele vehement widersprechen werden).
 
Im ersten Fall stelle ich mir die Frage, ob dein Nachbar sich nicht verguckt hat - das Rad verschwand z.B. nur unter dem Auto, wurde aber nicht berührt.
Das ist definitiv nicht passiert. Das Rad hat sich während der Aktion bewegt. Außerdem hat ihr Auto nicht genügend Bodenfreiheit um drüber hinwegzufahren. Leider.
 
Würde vorschlagen, erst einmal mit der Nachbarin zu sprechen. Da kann dann vielleicht einvernehmlich eine Lösung gesucht werden, insbesondere eine Vorabklärung mit der Versicherung.

Der Zeuge sollte für den Fall der Fälle ein Gedächtnisprotokoll anfertigen
Wäre auch meine bevorzugte Lösung. Habe ich auch schon gemacht. Sie meinte auch, ich solle alle Untersuchungen machen lassen. Aber wenn sie erstmal erfährt, was sowas kostet, dann ändert sie sicher ihre Meinung.
 
Dann fertigt doch beide eine Art "Protokoll" mit Datum etc an, in dem festgehalten wird, dass a.) sie das Rad überfahren hat und Du b.) das Rad untersuchen lassen sollst. Das unterschreibt ihr beide, eventuell noch der Nachbar als Zeuge. Somit kann sie im nachhinein keinen Rückzieher machen. Dazu dann noch das Gedächtnisprotokoll des Zeugen und fertig ist die ganze Sache.
 
Also, meine Vorgehensweise in diesem Fall wäre.

Vordruck Unfallbericht gemeinsam ausfüllen, Gedächtnisprotokoll des Nachbarn einsammeln und mir die Versicherungsdaten der Nachbarin aushändigen lassen.
Mit der Versicherung Kontakt aufnehmen und die weitere Vorgehensweise besprechen. Ich weis nicht was dein Rahmen gekostet hat, aber evtl. spendiert die Versicherung ja gleich einen neuen Rahmen und Um- bzw. Einbau, wenn auf teure Gutachten verzichtet wird. Hier noch der Hinweis auf Nutzungsausfall und entgangenen Urlaub. Der Weg zum Anwalt bleibt ja immer noch offen.

Gute Verhandlungen!
 
Ich würde mir nen Anwalt nehmen und mir ne Strafanzeige vorbehalten. Wie Du schon selber sagst hätte das übel ausgehen können. Es ist einfach asozial weg zu fahren ohne nen Zettel zu hinterlassen. Da wäre ich schon total sauer. Hätte Dein Nachbar das nicht beobachtet würdest Du auf dem Schaden sitzen bleiben, und eventuell noch mit gebrochenen Knochen im KH liegen.

Ich weis aus eigener Erfahrungen das Versicherungen eher ungerne zahlen. Lass den Anwalt alles regeln und setz Dich nicht selber mitr der Versicherung auseinander.

Auch würde ich auf Ersatz des kompletten Rades bestehen. Keiner kann Dir garantieren das Rahmen, Gabel und sonstige Carbonteile noch in Ordnung sind. Eine komplette Untersuchung würde wohl den Wert des Rades übersteigen. Wenn die Versicherung das Rad untersucht haben will sollen die nen Gutachter beauftragen, das ist nicht Deine Aufgabe. Wichtig ist jetzt das Du das Rad so belässt wie es jetzt ist und nicht mehr damit fährst.

Es kann natürlich sein dass das Ergebnis auch das Ende einer vieleicht guten Nachbarschaft ist. Musst Du wissen was Dir wichtiger ist. Gute Nachbarschaft oder Schadenersatz?
 
Ich würde mir nen Anwalt nehmen und mir ne Strafanzeige vorbehalten.
Ich finde das auch assozial und ich hätte echt Lust eine Anzeige zu machen, aber so wie es aussieht, geht das nur, wenn der Unfall im öffentlichen Straßenverkehr passiert wäre. Und eine Tiefgarage in einer Wohnanlage gehört da leider nicht dazu. Das Thema hatte ich schon mal, als mir jemand in der Tiefgarage mein Auto angefahren hat. Da hat die Polizei auch nichts gemacht. Wahrscheinlich war es die gleiche Nachbarin.
 
Ich finde das auch assozial und ich hätte echt Lust eine Anzeige zu machen, aber so wie es aussieht, geht das nur, wenn der Unfall im öffentlichen Straßenverkehr passiert wäre. Und eine Tiefgarage in einer Wohnanlage gehört da leider nicht dazu. Das Thema hatte ich schon mal, als mir jemand in der Tiefgarage mein Auto angefahren hat. Da hat die Polizei auch nichts gemacht. Wahrscheinlich war es die gleiche Nachbarin.

Hä? Die Polizei wird nur aktiv, wenn so etwas im öffentlichen Raum passiert und nimmt ansonsten keine Anzeige an? Was ist das denn für ein Rechtsverständnis? :eek:
 
Anzeige online aufgeben, da kann keiner ablehnen! Zumal ein Unfall mit entfernen vom Unfallort Fahrerflucht bedeutet, egal ob es auf der Straße, einem Parkplatz oder einer Tiefgarage ist.
 
Anzeige online aufgeben, da kann keiner ablehnen! Zumal ein Unfall mit entfernen vom Unfallort Fahrerflucht bedeutet, egal ob es auf der Straße, einem Parkplatz oder einer Tiefgarage ist.
Ich hab mal recherchiert. Und Unfallflucht nach §142 StGB beinhaltet nach Kommentarmeinung, dass es sich bei dem Unfallort um einen für jedermann zugänglichen Ort handeln muss. Eine abgeschlossene Tiefgarage ist das zumindest nicht. Bevor ich solche Begriffe wie Unfallflucht gegenüber dem Schädiger und dessen Versicherung in den Mund nehme, möchte ich schon sicher sein, dass es auch Unfallflucht war. Woher nimmst du dein Wissen? Wenn du da sichere Quellen hast, lese ich mich da gerne ein. Man lernt ja nie aus.
 
Wenn es keine Unfallflucht ist, ist es doch Sachbeschädigung. Und somit kannst du Anzeige erstatten. Die genaue juristische Bewertung ist schließlich nicht dein Job.
 
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Eine Nachbarnin möchte die Tiefgarage verlassen und weil heute mal mein Auto nicht auf meinem Stellplatz steht, denkt sie sich, sie kann auch noch meinen Stellplatz zum Rangieren nutzen. Sie fährt dann auf mein Rad drauf. Vorderrad war schon ausgebaut. Sie fährt also auf die Gabel und telche Untersuchungen von Carbonteilen bei den Versicherungen nicht sehr "beliebt" sind. ...

Was bei den Versicherungen "beliebt" ist, spielt - rechtlich - keine Rolle.
Wenn Du einen nachweisbar materiellen Schaden erlitten hast, gehe zum Anwalt.
Der Zeuge möge ein Gedächtnisprotokoll erstellen.Das nimmst Du mit zum Gesprächstermin.
Das Strafrecht hilft Dir beim Ersatz Deines Schadens nicht.
Diesen mußt Du ggf. zivilrechtlich geltend machen.
Da ist die Polizei leider der ganz falsche Ansprechpartner.
Und leider kann es sein, daß Du bei der Geltendmachung Deines Anspruchs zunächst - wie auch immer -
in Vorleistung treten mußt. Solange die Sache nicht gerichtlich geklärt oder von der Gegenseite anerkannt wurde,
besteht logischerweise keine Zahlungspflicht des - vermeintlichen - Schädigers.
 
Ich finde das auch assozial und ich hätte echt Lust eine Anzeige zu machen, aber so wie es aussieht, geht das nur, wenn der Unfall im öffentlichen Straßenverkehr passiert wäre. Und eine Tiefgarage in einer Wohnanlage gehört da leider nicht dazu. Das Thema hatte ich schon mal, als mir jemand in der Tiefgarage mein Auto angefahren hat. Da hat die Polizei auch nichts gemacht. Wahrscheinlich war es die gleiche Nachbarin.
Nen Anwalt nehmen und den fragen. Das ist ja wohl zumindest Sachbeschädigung. Soviel ich weis ist das auch strafbar. Die Bu**en wiegeln oft ab und weigern sich erstmal ne Anzeige aufzunehmen. Da müssten die ja Schriftkram erledigen, und das ist Arbeit. Und wer arbeitet schon gerne? Am besten gleich den Bull...äh Polizisten nach dem zuständigen Staatsanwalt fragen. Dann sind die meist viel hilfsbereiter.
 
Das Strafrecht hilft Dir beim Ersatz Deines Schadens nicht.
Diesen mußt Du ggf. zivilrechtlich geltend machen.
Da ist die Polizei leider der ganz falsche Ansprechpartner.
Und leider kann es sein, daß Du bei der Geltendmachung Deines Anspruchs zunächst - wie auch immer -
in Vorleistung treten mußt. Solange die Sache nicht gerichtlich geklärt oder von der Gegenseite anerkannt wurde,
besteht logischerweise keine Zahlungspflicht des - vermeintlichen - Schädigers.
Bei Sachbeschädigung hilft das Strafrecht nicht? Sicher? Das wäre nicht gut für den TE. Falls es keine Rechtsschutzversicherung gibt kann das ne teure Sache werden, falls der Prozess verloren geht.
 
Sachbeschädigung ist gem. §§ 303, 15 StGB nur in vorsätzlicher Tatbegehung strafbar.
Daß die Autofahrerin absichtlich das Rad beschädigt hat, kann ausgeschlossen werden.
Hier Sachbeschädigung andenken zu wollen, ist lächerlich und spricht für rechtliche Unkenntnis.

Leute, hier ist offenbar ein kleines Mißgeschick passiert. Zweifellos ärgerlich.
Und doch werden zu schnell Vokabeln bemüht wie "Anzeige, Prozeß, Rechtsschutzversicherung... ."
Scheint hier irgendsoein "Reflex" zu sein.... .
Gelungenes Konfliktmanagement sieht anders aus.

Was spricht dagegen, zunächst einfach mit der Verursacherin zu sprechen ?
 
Anzeige online aufgeben, da kann keiner ablehnen! Zumal ein Unfall mit entfernen vom Unfallort Fahrerflucht bedeutet, egal ob es auf der Straße, einem Parkplatz oder einer Tiefgarage ist.

Das ist Unsinn. Gem. § 142 StGB muß der Unfall "im Straßenverkehr" passiert sein. Das ist bei Tiefgaragen zweifelhaft.

Ich liebe selbstbewußtes Geschreibsel, wenn man offensichtlich keine Ahnung hat:
Hab mich doch letztens in einem Physik-Forum angemeldet und dort die Relativitätstheorie erklärt.
Das war ein Spaß. :D
 
Was spricht dagegen, zunächst einfach mit der Verursacherin zu sprechen ?
Nichts. Ist auch das Naheliegende. Aber dann wäre es an der Schadensverursacherin hier ein Gespräch zu suchen. Als der Geschädigte würde ich nicht zu der Verursacherin gehen und mir noch ne Abfuhr holen. Das wäre wie ne Orfeige obendrauf.
 
Hallo,

Nichts. Ist auch das Naheliegende. Aber dann wäre es an der Schadensverursacherin hier ein Gespräch zu suchen. Als der Geschädigte würde ich nicht zu der Verursacherin gehen und mir noch ne Abfuhr holen. Das wäre wie ne Orfeige obendrauf.
jawohl; aber die ist ja schon beim "Unfall" sang- und klanglos weg.o_O

Einmal ansprechen - eigene Vorgehensweise bzw Vorstellung der Regulierung davon klar und deutlich darlegen und auch ruhig mal nachfragen:
a) was sie dazu treibt, einfach zu verschwinden (andere auf ihren Schaden sitzen zu lassen)?
b) wie sie sich vorstellt, das wieder ins Lot zu bringen?
c) gemeinsame private Vorgehensweise zur Regulierung oder soll's den rechtlichen Gang gehen?

... - Falls unkooperativ, Gespräch abbrechen und Anwalt einschalten -> soll der doch mit entsprechendem Wissen aktiv werden.

MfG
KLR
 
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